Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Referat 13 (LfU) - Haushalt, Vergabe
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
DE-55116 Mainz
30.10.2025
a)
Landesamt für Umwelt - Kontaktstelle Referat 13
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de
Internet: www.lfu.rlp.de
b) UST.-ID DE 812 038 259
c) Zuschlag erteilende Stelle: die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
d) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNY7
e) Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
f) Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNY7/documents
g) Art und Umfang der Leistung
0 Anmerkung: Aufgrund der Aufhebung des Vergabeverfahrens LfU_13_41/2025 erfolgt hiermit eine erneute Öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Leistungen zur Probenahme und Analytik im Rahmen der Überwachung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen in Rheinland-Pfalz bezogen auf die Winterware 2025.
1 Veranlassung / Hintergrund: Zur landesweiten Überwachung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen in Rhein-land-Pfalz nach der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) vom 08.12.2010 (BGBl.S. 1849) - in der zur-zeit gültigen Fassung - soll für den Überwachungszeitraum vom 16.11.2025 bis zum 30.09.2028 die erforderliche Probenahme vor Ort und die Analytik der entnommenen Proben einschließlich der vorgeschriebenen Dokumentationen einem dafür akkreditierten Institut übertragen werden. Die Analyseergebnisse sind in die Datenbank zur Eingabe der Analyseergebnisse (https://fqms.umweltbundesamt.de) zu übertragen.
2 Anforderungen an den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer und ggfls. von Ihm eingesetzte Unterauftragnehmer müssen gemäß Ziffer 4.6 c) AVV zur 10.BImSchV eine unabhängige Prüfstelle sein, die für die von ihnen verantwortenden Leistungen mindestens nach DIN EN ISO/IEC 17025 Ausgabe März 2018
- für chemische und physikalisch-chemische Untersuchungen sowie motorische Prüfungen von Mineralöl und verwandten Erzeugnissen, insbesondere von Kraftstoffen wie Ottokraftstoffe, FAME als Dieselkraftstoff, Dieselkraftstoff, Erdgas als Kraftstoff, Flüssiggas als Kraftstoff und Brennstoffen wie Heizöl EL, S und SA- und für die Probenahme an öffentlichen und gewerblichen Tankstellen akkreditiert worden sind.
aj) Die vorstehend geforderten Akkreditierungen wurden im Vergabeverfahren im Rahmen der Angebotsabgabe vom Auftragnehmer
ak) und ggfls. von dem zum Einsatz vorgesehenen Unterauftragnehmer in Form von zu diesem Zeitpunkt gültigen Akkreditierungsurkunden nachgewiesen. Änderungen auf seiten des AN müssen unmittelbar dem AG angezeigt werden.
al) Sofern während der Vertragslaufzeit Akkreditierungen unabhängig der Gründe erlischen, ist der AG zur fristlosen
am) außerordentlichen Kündigung berechtigt.
an) 3 Konkrete Leistungsbeschreibung
ao) Bei Probenahme und Analytik der zu untersuchenden Kraft- und Brennstoffe sind die Ziffern 4.3, 4.4, 4.5, 4.6 und 5 der
ap) Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10. BImSchV zu beachten (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der
aq) Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (AVV zur 10. BImSchV) vom
ar) 19.12.2022); vgl. Anlage 1 zur LB.
as) Die hier gegenständliche Leistung betrifft die Beprobung und Analytik betreffend der
at) - Winterware 2025
au) im Auftrag und für das Land Rheinland-Pfalz.
av) 3.1 Leistungsumfang
aw) 3.1.1 Obligatorische Leistung
ax) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nachfolgend genannten Proben der Winterware 2025 in der nachfolgend genannten Anzahl
ay) selbstständig zu entnehmen und zu analysieren:
az) Probenart: Anzahl:
ba) Ottokraftstoff, Super (E5) 13
bb) Ottokraftstoff, Super (E10) 13
bc) Ottokraftstoff, Super plus 1
bd) Dieselkraftstoff 10
be) Flüssiggas (LPG) 1
bf) Erd- und Biogas (Autogas CNG) 1
bg) Dieselkraftstoff, mobile Maschinen 1
bh) schweres Heizöl 1
bi) schwefelarmes leichtes Heizöl 2
bj) 3.1.2 Optionale Leistungen
bk) Für den Fall, dass sich während der Vertragslaufzeit die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der
bl) Kraftstoffuntersuchungen und/oder das Kraftstoffangebot in Rheinland-Pfalz ändert, vereinbaren die Parteien, dass der
bm) Leistungsumfang bzgl. Probenart, Probenanalytik und Probenanzahl geändert (ergänzt und/oder gemindert) wer-den kann.
bn) In solchen Fällen findet zwischen den Vertragsparteien eine Verhandlung im Hinblick auf die Vergütungssituation / Preisbildung
bo) ohne Herbeiführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahren statt.
bp) Sofern zwischen den Vertragsparteien kein Einvernehmen in der vorstehend beschriebenen Verhandlung hergestellt werden kann,
bq) ist der Auftraggeber berechtigt, sich die erforderlichen Leistungen bezogen auf den einschlägigen Untersuchungszeitraum am
br) Wettbewerbsmarkt zu beschaffen. Dem Auftragnehmer entstehen in einem solchen Fall keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem
bs) Auftraggeber.
bt) 3.2 Probenahme-Orte und Probenahme-Zeitraum
bu) Die Probenahmestellen befinden sich über Rheinland-Pfalz verteilt. Die Adressen der Probenahmestellen werden dem
bv) Auftragnehmer vom Auftraggeber unmittelbar nach Zuschlagserteilung an die vom Auftragnehmer für die Kommunikation benannte
bw) E-Mailadresse bekannt gegeben.
bx) Die Probenahme muss durch den Auftragnehmer in dem folgenden Zeitraum erfolgen:
by) - Winterware 2025: frühestens vom 16.11.2025 bis spätestens 31.12.2025
bz) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber je Untersuchungszeitraum per E-Mail innerhalb von 5 Kalendertagen nach Adress Bekanntgabe des Auftraggebers einen Probenahmekalender übersenden, aus dem der Probenahmeort, die Probenahmeart und
ca) der geplante Probenahmetag hervorgeht. Die E-Mail ist zu richten an E-Mail: E-Mail: Vorzim-mer_Abt6@lfu.rlp.de.
cb) Für die Probenahme und den Umgang mit den Proben gelten die Regelungen der Ziffer 4.6 der AVV zur 10. BImSchV (siehe
cc) Anlage 1 zur LB). Über die Probenahme ist gemäß Ziffer 4.6 e) der AVV zur 10. BImSchV für jeden Kraftstoff ein Protokoll nach
cd) dem Muster der Anlage 1 der AVV zur 10. BImSchV zu fertigen.
ce) Des Weiteren wird der Auftragnehmer den Auftraggeber nach jedem einzelnen Probenahmetag über die erfolgte Durchführung
cf) der Probenahme per E-Mail an die vorgenannte Adresse unterrichten (Durchführungsmitteilung). Diese Benachrichtigung seitens
cg) des Auftragnehmers muss dem Auftraggeber spätestens am auf den Probenahme-tag folgenden Werktag zugehen. Aus dieser
ch) Durchführungsmitteilung muss der Probenahmeort, die Probenahmeart sowie der Probenahmetag hervorgehen.
ci) 3.3 Analytik je Untersuchungszeitraum
cj) Für die Analytik der genommenen Proben durch den Auftragnehmer sind die Regelungen der Ziffern 4.6 f) und 4.6 g) der AVV zur
ck) 10 BImSchV (siehe Anlage 1 zur LB) zu beachten.
cl) Der Auftragnehmer prüft im Rahmen der Analytik gemäß Ziffer 4.3, 4.4 und 5 AVV zur 10. BImSchV (siehe Anlage 1 zur LB), ob
cm) die gewonnenen Kraft- und Brennstoff-Proben die in den Anlagen 3 bis 19 der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10.
cn) BImSchV (siehe Anlage 1 der LB) festgelegten Anforderungswerte / Grenzwerte einhalten.
co) Der Auftragnehmer erstellt gemäß Ziffer 4g AVV zur 10 BImSchV (siehe Anlage 1 zur LB) je Probe ein Prüfprotokoll nach dem
cp) Muster der Anlagen 3 bis 19 der AVV zur 10 BImSchV (siehe Anlage 1 zur LB) und erfasst die Daten in den vom UBA erstellten
cq) Excel-Tabellen FQMS_Kraftstoffproben_Import_ Tem-plate_v2.xls (siehe Anlage 2 zur LB), dabei sind Abweichungen von den
cr) Grenz-/Toleranzwerten kenntlich zu machen und festzustellen ob die in den Anlagen 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 oder 12 aufgeführten
cs) Ablehnungsgrenzwerte unter Anwendung der in der Fassung DIN EN ISO 4259 Teil 1, Ausgabe April 2018, beschriebenen
ct) Verfahren eingehalten werden.
cu) Bei Beanstandungen ist das entsprechende Probenmaterial (Schiedsprobe) gemäß Ziffer 4h AVV zur 10. BImSchV vom
cv) Auftragnehmer bis zum Abschluss des rechtskräftigen Straf- oder Bußgeldverfahrens aufzubewahren. Der Auftragnehmer wird von
cw) Auf-traggeber über den Abschluss des Verfahrens per E-Mail unterrichtet.
cx) Die Prüfergebnisse müssen innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der jeweiligen Probenahmekampagne dem Auftraggeber
cy) vorliegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Angebotsabgabe ausdrücklich schriftlich zur Einhaltung dieser Frist. Der
cz) Auftragnehmer übermittelt je analysierter Probe
da) - das Prüfprotokoll nach dem Muster der Anlagen zur Anlage 1 zur LB in Papierform
db) - das Original-Probenahmeprotokoll
dc) an die Postadresse des Auftraggebers.
dd) Zur Einhaltung der vorstehenden Frist gilt der Eingang beim Auftraggeber.
de) Weiterhin übermittelt der Auftragnehmer zeitgleich die vollständig ausgefüllte Excel-Tabelle gemäß Anlage 2 zur LB für alle Proben
df) per E-Mail an E-Mail: Vorzim-mer_Abt6@lfu.rlp.de (oder per Datenträger an die Postadresse des Auftraggebers) an den Auftraggeber und
dg) importiert die Daten im FQMS-Portal des Bundes, eine dafür geschaffene Datenbank fqms.umweltbundesamt.de, die für den
dh) Auftragnehmer nach kostenfreier Registrierung zugänglich ist. Der Abschluss der Eintragung ist unmittelbar nach der Eintragung
di) dem Auftraggeber formlos per E-Mail an E-Mail: Vorzim-mer_Abt6@lfu.rlp.de zu melden.
dj) 4 Vertraulichkeit
dk) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Vorgänge Vertraulichkeit zu wahren. Informationen an Dritte erfolgen nur nach
dl) schriftlicher Anweisung durch den Auftraggeber. Die Dateneingabe beim Umweltbundesamt bleibt von dieser Regelung unberührt.
dm) 5 Ausführungsbestimmungen
dn) 5.1 Leistungsorte / Erfüllungsort / Gerichtsstand
do) 5.1.1 Leistungsorte
dp) - Probenahmeorte in Rheinland-Pfalz
dq) - Sitz des Auftragnehmers
dr) 5.1.2 Erfüllungsort
ds) Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
dt) 5.1.3 Gerichtsstand
du) Gerichtsstand ist Mainz
dv) 5.2 Durch Auftragnehmer einzuhaltende Ausführungstermine je Untersuchungszeitraum
dw) (1) Probenahmezeitfenster: siehe Ziffer 3.2.
dx) (2) Mitteilung Probenahmekalender: 5 Kalendertage nach Zugang der Adress-Bekanntgabe der Probenahmeorte.
dy) (3) Probenahme-Durchführungsmitteilung: am auf den jeweiligen Probenahmetag folgenden Werktag.
dz) (4) Beginn Probenanalytik: unverzüglich nach Probenahme (Ziffer 4.6 f der Anlage 1 zur LB).
ea) (5) Übermittlung der Prüfungsergebnisse gemäß Kapitel 3.2: 6 Wochen nach Abschluss der Probenahmekampagne
eb) (Untersuchungszeitraum).
ec) 5.3 Zahlungsbedingungen
ed) (1) Die Vergütung richtet sich nach der erfogreich durchgeführten Probenahme und Analytik je Probe; Grundlage sind die
ee) angebotenen Vergütungssätze im Preisblatt (Teil des Angebotes des Auftragnehmers).
ef) (2) Eine Vergütungszahlung erfolgt erst nach vollständig erbrachter Gesamtleistung und nach erfolgreicher Abnahme durch den
eg) Auftraggeber.
eh) (3) Teilzahlungen bezogen auf eine Probenahmekampagne (Untersuchungszeitraum) werden nicht gewährt.
ei) (4) Eine Anpassung der im Preisblatt (Teil des Angebotes des Auftragnehmers) genann-ten Vergütungssätze wärend der
ej) Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
ek) (5) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Mögliche SKONTO-Gewährungen gemäß
el) Preisblatt sind zu berücksichtigen.
em) (6) Des Weiteren wird auf die Regelungen der Vertragsbedingungen gemäß Formular 411 verwiesen.
en) 6 Rechnungsversand
eo) Rechnungen müssen gemäß den Regelungen in Rheinland-Pfalz spätestens ab dem 01.04.2025 elektronisch als sogenannte
ep) XRechnung eingereicht werden. Informationen zur Abgabe von XRechnungen befinden sich auf e-rechnung.service.rlp.de
eq) startseite. Die Leitweg-ID des Landesamtes für Umwelt lautet: 07-0011651100400-41.
er) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass grds. ab dem 01.04.2025 Papierrechnungen und PDF-Rechnungen, welche mittels
es) E-Mail versandt werden, nicht mehr zulässig sind.
et) 7 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung
eu) Im Rahmen der Erbringung der vorstehend beschriebenen Leistung werden auch personenbezogene Daten verarbeitet.
ev) Die Parteien schließen daher ergänzend zu dem auf dieser Vergabe beruhenden Vertragsverhältnis eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.
ew) 8 Anlagen
ex) Anlage 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der
ey) Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (AVV zur 10. BImSchV) vom 19.12.2022 mit Anhängen
ez) Anlage 2 FQMS_Kraftstoffproben_Import_Template_v2.xls
fa) Haupterfüllungsort
fb) Bezeichnung Landesamt für Umwelt
fc) Postanschrift Kaiser-Friedrich-Straße 7
fd) Ort 55116 Mainz
fe) Ergänzende / Abweichende Angaben
ff) zum Haupterfüllungsort
fg) Leistungsorte
fh) - Probenahmeorte in Rheinland-Pfalz
fi) - Sitz des Auftragnehmers
fj) Erfüllungsort
fk) Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
fl) Ausführungsfristen
fm) Bestimmungen über die Ausführungsfrist
fn) (1) Probenahmezeitfenster: 16.11.2025 bis spätestens 31.12.2025
fo) (2) Mitteilung Probenahmekalender: 5 Kalendertage nach Zugang der AdressBekanntgabe der Probenahmeorte.
fp) (3) Probenahme-Durchführungsmitteilung: am auf den jeweiligen Probenahmetag
fq) folgenden Werktag.
fr) (4) Beginn Probenanalytik: unverzüglich nach Probenahme (Ziffer 4.6 f der Anlage
fs) 1 zur LB).
ft) (5) Übermittlung der Prüfungsergebnisse gemäß Kapitel 3.2 der LB: 6 Wochen
fu) nach Abschluss der Probenahmekampagne (Untersuchungszeitraum)
fv) Zuschlagskriterien
fw) Niedrigster Preis
fx) Nebenangebote
fy) Nebenangebote werden nicht zugelassen.
fz) Angaben zu den Losen
ga) Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
gb) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
gc) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß
gd) Formular 304, dass:
ge) er eine unabhängige Prüfstelle ist, die mindestens nach DIN EN ISO/IEC 17025 Ausgabe März 2018
gf) - für chemische und physikalisch-chemische Untersuchungen sowie motorische Prüfungen von Mineralöl und verwandten
gg) Erzeugnissen, insbesondere von Kraftstoffen wie Ottokraftstoffe, FAME als Dieselkraftstoff, Dieselkraftstoff, Erdgas als Kraftstoff,
gh) Flüssiggas als Kraftstoff und Brennstoffen wie Heizöl EL, S und SA
gi) - und für die Probenahme an öffentlichen und gewerblichen Tankstellen
gj) akkreditiert ist.
gk) Die vorstehend genannten Eignungskriterien müssen neben der Eigenerklärung gemäß Formular 304 zusätzlich mittels Scans der
gl) entsprechenden gültigen Akkreditierungsurkunden nachgewiesen werden.
gm) Zusätzlicher Hinweis für Bietergemeinschaften:
gn) Die Bietergemeinschaft muss als Ganzes die vorstehenden Anforderungen erfüllen; dabei muss jeder Bieter für den von ihm
go) verantwortenden Teil akkreditiert sein. Ergänzend wird auf Kapitel 5 der Bewerbungsbedingungen (Formular 410a) verwiesen.
gp) Zusätzlicher Hinweis für den Einsatz von Nachunternehmer:
gq) hier wird auf Kapitel 4.1 und insb. auf Kapitel 4.2 der Bewerbungsbedingungen (Formular 410a) verwiesen. Sofern Akkreditierungsurkunden bereits im aufgehobenen Vergabeverfahren LfU_13_41/2025 eingereicht wurden, müssen diese
gr) nicht erneut im Rahmen des hier vorliegenden Verfahrens eingereicht werden.
gs) Sonstige
gt) Vorlage der entsprechend ausgefüllten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303.
gu) Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder 305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes
gv) zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt
gw) geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334).
gx) Wesentliche Zahlungsbedingungen
gy) (1) Die Vergütung richtet sich nach der erfogreich durchgeführten Probenahme und Analytik je Probe; Grundlage sind die
gz) angebotenen Vergütungssätze im Preisblatt (Teil des Angebotes des Auftragnehmers).
ha) (2) Eine Vergütungszahlung erfolgt erst nach vollständig erbrachter Gesamtleistung und nach erfolgreicher Abnahme durch den
hb) Auftraggeber.
hc) (3) Teilzahlungen bezogen auf eine Probenahmekampagne (Untersuchungszeitraum) werden nicht gewährt.
hd) (4) Eine Anpassung der im Preisblatt (Teil des Angebotes des Auftragnehmers) genann-ten Vergütungssätze wärend der
he) Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
hf) (5) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Mögliche SKONTO-Gewährungen gemäß
hg) Preisblatt sind zu berücksichtigen.
hh) (6) Des Weiteren wird auf die Regelungen der Vertragsbedingungen gemäß Formular 411 verwiesen.
hi) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 30.10.2025 um 10:00 Uhr
hj) Bindefrist des Angebots 14.11.2025
hk) Zusätzliche Angaben
hl) Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
hm) Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind
hn) zulässig.
ho) Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die
hp) von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de).
hq) Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines
hr) bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar
hs) erscheinen, sind diese bis zum 18.08.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen
ht) Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
hu) Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYNY7