Die Stadt Koblenz sucht im Rahmen eines Rahmenvertrags (bis 2 Jahre) einen Dienstleister für Baugrunderkundungen an städtischen Liegenschaften, inkl. Untersuchung von Oberflächenbefestigungen und Nacherkundungen bei Straßenbauprojekten.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Koblenz Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
DE-56068 Koblenz
29.07.2026
2026-66-4547-O: Städtische Liegenschaften_Rahmenvertrag Baugrunderkundung
VO: UVgO
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung: Stadt Koblenz
Kontaktstelle: 09 - ZVS
Postanschrift: Willi-Hörter-Platz 1
Ort: 56068 Koblenz
Telefon: +49 261-1290
Fax: +49 261-1291010
E-Mail: angebote.zvs@stadt.koblenz.de
URL: https://www.koblenz.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYEV2
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYEV2/documents
Art und Umfang der Leistung
Das Tiefbauamt der Stadt Koblenz plant und baut alle anfallenden investiven Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen im öffentlichen Straßennetz der Stadt Koblenz. Im Rahmen dieser Bautätigkeit ist regelmäßig in der Planungsphase der Projekte der Baugrund und der Bestand der Oberflächenbefestigungen zu erkunden. Während des Projektfortschrittes werden ggf. ergänzende Untersuchungen und Nacherkundungen notwendig. Die vorliegende Ausschreibung dient der Findung.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung: Städtische Liegenschaften
Ort: Koblenz
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
In gegenseitigem Einverständnis besteht die Option der einmaligen Verlängerung um ein Jahr. Die maximale Gesamtvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre (spätestes Vertragsende: 30.09.2028).
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn: 30.10.2026
Ende: 30.09.2027
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Freigabe der Unterlagen auf der e-Vergabeplattform / der Bekanntmachung.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sonstige
Bei Bedarf vorzulegen:
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Der AG behält sich vor, die Rechnungsabwicklung in Umsetzung der eRechnung spätestens zum 01.01.2027 elektronisch zu fordern.
Rechnungen sind gemäß den Vorgaben der Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz - ERechVORP) vom 22. Dezember 2023 (GVBl. 2024, 33) in der jeweils geltenden Fassung einzureichen. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht nach den Vorgaben der ERechVORP gestellt werden, keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB begründen. Eventuell hieraus entstehende zusätzliche Aufwände sind mit der Angebotserstellung abgegolten und werden nicht gesondert übernommen.
Informationen zur eRechnung siehe beigefügte Anlage "Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen_24.02.2026"
Schlusstermin für den Eingang der Angebote
29.07.2026 um 09:15 Uhr
Bindefrist des Angebots
28.08.2026
Zusätzliche Angaben
Gaeb-Datei:
Leider können wir Ihnen zu dieser Ausschreibung keine Gaeb-Datei zur Verfügung stellen. Aufgrund der Eigenart eines Rahmenvertrages ist es nicht möglich, die innerhalb der vorgesehenen Vertragsdauer anfallenden Leistungen vorab exakt zu ermitteln. Es kann lediglich abgeschätzt werden, welche Leistungen benötigt werden. Ebenso sind die Massenansätze der einzelnen Positionen geschätzt. Es besteht daher kein Anspruch des AN, dass alle Leistungspositionen zum Abruf kommen oder die Massenansätze ausgeschöpft werden. Werden die im Leistungsverzeichnis definierten Massen erreicht, wird das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 132 Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit beachtet.
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYEV2