Neubau von drei Löschwasserentnahmestellen (Tiefbrunnen, je 800 l/min) in Sallgast, Babben und Theresienhütte im Amt Kleine Elster, vergeben in drei Losen, Ausführung November 2026 bis April 2027.
30.04.2027
Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Brandenburg, Brandenburg, Elbe-Elster
DE-03238 Betten
27.10.2026
Amt Kleine Elster (Niederlausitz) Bauamt
Turmstraße 5
03238 Massen-Niederlausitz
Telefon: +49 3531 78219
Email: m.kerger@amt-kleine-elster.de
Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name Amt Kleine Elster (Niederlausitz)
Straße Turmstraße 5
Plz, Ort 03238, Massen-Niederlausitz
Telefon +49 3531-78231
Fax +49 3531-702227
E-Mail m.kerger@amt-kleine-elster.de
Kontaktstelle Bauamt
Zu Händen von Herr Kerger
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer 2026-lt. LV
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
gemäß Lagebeschreibung, Postleitzahl 03238
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Anlage von drei Löschwasserentnahmestellen in Sallgast, Babben und Theresienhütte
Neubau Tiefbrunnen Fördermenge 800 l/Minute
Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: 3
Los Nr.: 1 Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle Babben
Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort
Art und Umfang der Leistung: Neubau Tiefbrunnen Fördermenge 800 l/Minute
Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Bestimmungen über Ausführungsfrist: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Los Nr.: 2 Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle Theresienhütte
Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort
Art und Umfang der Leistung: Neubau Tiefbrunnen Fördermenge 800 l/Minute
Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Bestimmungen über Ausführungsfrist: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Ausführungsfristen
Los Nr.: 4 Bezeichnung: Löschwasserentnahmestelle Sallgast
Abweichender Erfüllungsort: Es gibt keine Abweichung vom allgemeinen Haupterfüllungsort
Art und Umfang der Leistung: Neubau Tiefbrunnen Fördermenge 800 l/Minute
Zuschlagskriterien: Es gibt keine Abweichung von den allgemeinen Zuschlagskriterien
Bestimmungen über Ausführungsfrist: Die geförderte Löschwasserentnahmestelle in Sallgast ist bis zum 15.12.2026 fertigzustellen.
Laufzeit bzw. Dauer: Beginn: 12.11.2026 Ende: 15.12.2026
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage
Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f) ja, Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung 12.11.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 30.04.2027
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die geförderte Löschwasserentnahmestelle in Sallgast ist bis zum 15.12.2026 fertigzustellen.
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHYH39C/documents
Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist am 27.10.2026 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am 20.11.2026
p) Adresse für elektronische Angebote https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHYH39C
Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: DE
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Kriterium Gewichtung
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin am 27.10.2026 um 10:00 Uhr
Ort
Amt Kleine Esler (Niederlausitz), Turmstraße 5, 03238 Massen-Niederlausitz
Raum 25
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Bieter und/oder Ihre Bevollmächtigten
t) geforderte Sicherheiten
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
siehe VOB/B
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Jedes Bietergemeinschaftsmitglied haftet für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner.
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifizierungsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist als Formblatt 124 den Vergabeunterlagen beigefügt. Von der Eigenerklärung zur Eignung sind umfasst:
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Dies betrifft:
Hinweis: Das brandenburgische Gesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Brandenburgisches Vergabegesetz - BbgVergG) vom 29. September 2016, GVBl.I/16, Nummer 21, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2021, GVBl.I/21, Nr. 9 ist zu beachten. Ein Auftrag wird nur an Bieter vergeben, die sich gegenüber dem Auftraggeber gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 BbgVergG verpflichten, den bei der Erbringung von Leistungen eingesetzten Beschäftigten das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltende Mindestentgelt je Zeitstunde zu zahlen. Das Mindestentgelt muss gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge entsprechen. Die Verpflichtung nach § 6 Abs. 3 S. 1 und Abs. 2 Satz 1 BbgVerG muss Bestandteil des Angebotes sein.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A)
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHYH39C