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Titel

PDF 
Biologische Erhebungen im Rahmen des NAWA-Programms 2026-2031

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Biodiversität und Landschaft
Worblentalstrasse 68
3003 Bern

Ausführungsort

CH-3003 Bern

Frist

19.06.2026

Beschreibung

a) Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Biodiversität und Landschaft
Worblentalstrasse 68
3003 Bern

 

b) Gegenstand und Umfang des Auftrags
Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) verpflichtet den Bund und die Kantone in Art. 50, die Auswirkungen von Gewässerschutzmassnahmen zu prüfen und die Öffentlichkeit über den Zustand der Gewässer zu informieren. Art. 57 verpflichtet den Bund, Erhebungen von gesamtschweizerischem Interesse, u.a. über die Wasserqualität der oberirdischen Gewässer durchzuführen. Der Vollzug der für den Gewässerschutz erforderlichen Erhebungen wird gemäss Art. 58 den Kantonen übertragen, die die Ergebnisse den Bundesstellen mitzuteilen haben. Die Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität (NAWA) verfolgt die folgenden Ziele: Basis für den mittel- und langfristigen Überblick über den Zustand der Oberflächengewässer der Schweiz und dessen Entwicklung
Einfache, einheitliche und über die ganze Schweiz vergleichbare Übersicht über den Zustand der Oberflächengewässer
Bereitstellen von Grundlagen für die Früherkennung problematischer Entwicklungen und zur Steuerung der nationalen Gewässerschutzpolitik
Bereitstellen eines einheitlichen Datenpools für vertiefte Analysen
Erfolgskontrolle von heutigen und zukünftigen Massnahmen im Gewässerschutz und anderen Politikbereichen Das Konzept von NAWA (Messstellen, Messparameter, etc.) wurde von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund und Kantonen erarbeitet (BAFU, 2013). Neben den von den Kantonen durchgeführten chemisch-physikalischen Untersuchungen umfasst NAWA auch biologische Erhebungen, die seit 2011 entweder von den Kantonen selber durchgeführt bzw. mandatiert oder vom Bund in Auftrag gegeben werden. Die Resultate werden jeweils in NAWA-Fachberichten je Bioindikator publiziert. Zudem fliessen sie in den Umweltbericht des Bundesrates, in den Indikator «Biologischer Zustand der Fliessgewässer» (Indikator Wasser) und in zahlreiche Artikel für ein breites Fachpublikum sowie in wissenschaftliche Untersuchungen ein. Im Rahmen der Weiterführung von NAWA sollen die biologischen Erhebungen in den Jahren 2027-2031 durchgeführt werden. Die Erhebungen umfassen die Bioindikatoren Fische, Makrozoobenthos, Diatomeen und Makrophyten. Los 1:
Fische
Gegenstand und Umfang des Auftrags
Es sind 58 Befischungsstrecken während des Zeitfensters von Mitte August bis Mitte November 2027 quantitativ mit zwei oder drei Durchgängen zu beproben.
Zusätzlich sind die Daten von 7 Stellen, die von den kantonalen Fachstellen oder im Auftrag von Kantonen befischt werden, einzuholen, als weitere Datensätze in die Daten zu integrieren und in die weitere Auswertung und Beurteilung sowie die Berichterstattung einzubeziehen. Ort der Auftragserfüllung
Schweiz
Ganze Schweiz.

 

c) Ausführungstermin
01.10.2026 - 30.05.2029
Vertragslaufzeit
01.10.2026 - 30.05.2029

 

d) Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden
Optionen
Ja
Siehe Pflichtenheft Ziffer 3.2.3. Werden Varianten zugelassen?
Nein Werden Teilangebote zugelassen?
Ja
Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.

 

e) Eignungskriterien
  Bemerkungen
  Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.       EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
  Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
  Nachweis muss erbracht werden.
  Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
  Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
  Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
  Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.       EK02 Erfahrung
  Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Der Anbieter für die Lose 1-4 muss diese Projekte in Fliessgewässern durchgeführt haben, die für mindestens 4 der 6 biogeographischen Regionen der Schweiz (BAFU (Hrsg.), 2022) repräsentativ sind. Dabei gilt ein Fliessgewässer als repräsentativ für mehrere biogeographische Regionen, wenn sich die Vorkommen von Fischen, Makrozoobenthos, Diatomeen resp. Makrophyten in verschiedenen biogeographischen Regionen nicht wesentlich unterscheiden.
  Nachweis muss erbracht werden.
  Der Anbieter weist die Erfahrung anhand von 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren schriftlich in den Angebotsunterlagen (Anhang 1) mit mindestens folgenden Angaben nach:
  Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
  Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
  Umfang des durchgeführten Auftrages;
  Umschreibung der erbrachten Leistungen;
  Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).       EK03 Personelle Ressourcen
  Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Die Projektmitarbeiter sind ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Angebots in einem regulären, ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Auftragnehmer.
  Nachweis muss erbracht werden.
  Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1) mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.       EK04 Ansprechpartner
  Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Single Point of Contact), der die Funktion des Projektleiters (PL) einnimmt und für den Auftrag verantwortlich ist sowie einen Stellvertreter dieser Person (PL Stv.). PL und PL Stv. verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
  Nachweis muss erbracht werden.
  Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1) unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung für PL und PL Stv. Für beide muss je ein CV beigelegt werden.
  PL und PL Stv. weisen die Erfahrung anhand von je einer Referenz aus den letzten 5 Jahren schriftlich in den Angebotsunterlagen (Anhang 1) nach. Diese Referenzen können mit den Referenzen in EK02 identisch sein.       EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
  Der Anbieter ist bereit, Mitarbeiter einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
  Nachweis muss erbracht werden.
  Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Mitarbeiter in den Angebotsunterlagen (Anhang 1).       EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
  Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
  Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
  Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
  Nachweis muss erbracht werden.
  Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1).       EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024) ergänzt durch die Standardbestimmungen vom 01. Januar 2026 zur Informationssicherheit ohne Bezug zu Informatikmitteln des Bundes ohne Abgabe von Bundesgeräten (H2).
  Abrufbar auf der Website des SEPOS.
  Nachweis muss erbracht werden.
  Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1).       EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
  Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
  Nachweis muss erbracht werden.
  Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1).       EK09 Akzeptanz Termine und Sitzungsort
  Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten umgehend aufzunehmen und akzeptiert den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort (Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen).
  Nachweis muss erbracht werden.
  Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1).       EK10 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten
  Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten, gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetztes wegen nicht übertragbar sind.
  Nachweis muss erbracht werden.
  Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1).       EK11 Datenaustausch
  Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
  Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben.
  Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über.
  Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen in elektronischer Form abgegeben hat.
  Nachweis muss erbracht werden.
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Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 202416 vom 18.05.2026