Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Ökonomie und Innovation
Monbijoustrasse 40
3003 Bern
CH-3003 Bern
19.06.2026
simap.ch/…/12083380-4563-4f0f-835d-ebaa94c05a57?lot-id=33e7eb32-dbe1-4eb4-b36a-a77694de3297
a) Bundesamt für Umwelt BAFU
Mühlestrasse 2
3003 Bern - Schweiz
Telefon: +41584611340
E-Mail: mailto:beschaffung.wto@bbl.admin.ch
b) Gegenstand und Umfang des Auftrags Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) verpflichtet den Bund und die Kantone in Art. 50, die Auswirkungen von Gewässerschutzmassnahmen zu prüfen und die Öffentlichkeit über den Zustand der Gewässer zu informieren. Art. 57 verpflichtet den Bund, Erhebungen von gesamtschweizerischem Interesse, u.a. über die Wasserqualität der oberirdischen Gewässer durchzuführen. Der Vollzug der für den Gewässerschutz erforderlichen Erhebungen wird gemäss Art. 58 den Kantonen übertragen, die die Ergebnisse den Bundesstellen mitzuteilen haben. Die Nationale Beobachtung Oberflächengewässerqualität (NAWA) verfolgt die folgenden Ziele: - Basis für den mittel- und langfristigen Überblick über den Zustand der Oberflächengewässer der Schweiz und dessen Entwicklung
- Einfache, einheitliche und über die ganze Schweiz vergleichbare Übersicht über den Zustand der Oberflächengewässer
- Bereitstellen von Grundlagen für die Früherkennung problematischer Entwicklungen und zur Steuerung der nationalen Gewässerschutzpolitik
- Bereitstellen eines einheitlichen Datenpools für vertiefte Analysen
- Erfolgskontrolle von heutigen und zukünftigen Massnahmen im Gewässerschutz und anderen Politikbereichen Das Konzept von NAWA (Messstellen, Messparameter, etc.) wurde von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Bund und Kantonen erarbeitet (BAFU, 2013). Neben den von den Kantonen durchgeführten chemisch-physikalischen Untersuchungen umfasst NAWA auch biologische Erhebungen, die seit 2011 entweder von den Kantonen selber durchgeführt bzw. mandatiert oder vom Bund in Auftrag gegeben werden. Die Resultate werden jeweils in NAWA-Fachberichten je Bioindikator publiziert. Zudem fliessen sie in den Umweltbericht des Bundesrates, in den Indikator «Biologischer Zustand der Fliessgewässer» (Indikator Wasser) und in zahlreiche Artikel für ein breites Fachpublikum sowie in wissenschaftliche Untersuchungen ein. Im Rahmen der Weiterführung von NAWA sollen die biologischen Erhebungen in den Jahren 2027-2031 durchgeführt werden. Die Erhebungen umfassen die Bioindikatoren Fische, Makrozoobenthos, Diatomeen und Makrophyten. Los 4:
Makrophyten Gegenstand und Umfang des Auftrags
Dem Anbieter obliegt die fachliche Leitung von Los 4.
Er ist Ansprechstelle für alle Los 4 betreffenden Belange.
Zudem gewährleistet er die Koordination mit der Projektleitung. Bei Problemen, die zu einer Verzögerung oder zu einer Qualitätseinbusse des Arbeitsergebnisses führen könnten, informiert er die Projektleitung zeitnah. Von der Projektvorbereitung bis zum Projektabschluss sind auch telefonische Kontakte vorzusehen. Messstellen und Felderhebungen Der Anbieter erbringt folgende Leistungen: - Felderhebungen sind an 31 Messstellen vornehmen. Dabei ist auch die Entnahme von Belegexemplaren oder Exemplaren für die Nachbestimmung vorzusehen.
- Die von den Kantonen und deren Beauftragten erhobenen Daten und Proben von den in Anhang 6 genannten 10 Messstellen zusammentragen und in den späteren Analysen und Resultaten berücksichtigen.
- Belegexemplare an die entsprechenden Stellen schicken:
- Gefässpflanzen und Armleuchteralgen an den Jardin Botanique de Genève (CJB)
- Moose an das Herbarium der Universität Zürich.
- Die Felderhebung hat witterungsabhängig zwischen Juni und September 2027 zu erfolgen.
- In der Regel darf die Probenahme nicht innerhalb von drei Wochen nach Hochwasser mit Geschiebetrieb erfolgen, da dieses die Makrophyten-Dichte stark reduzieren kann (Küry und Mulattieri, 2021). Bei Gewässern mit stabiler Sohle sind kürzere Fristen möglich.
- Der Anbieter setzt die Projektleitung über jede Probenahme ausserhalb des Zeitfensters in Kenntnis.
- Die Probenahmen sind mit den Anbietern von Los 1 «Fische» zu koordinieren, um ein Zusammenfallen der Probenahmen zu vermeiden. Auf Gewässerabschnitten mit Schwall und Sunk müssen die Erhebungstage zudem mit den Kraftwerksbetreiberinnen abgesprochen werden. Ort der Auftragserfüllung
Schweiz
Ganze Schweiz.
c) Ausführungstermin
01.10.2026 - 30.05.2029 Vertragslaufzeit
01.10.2026 - 30.05.2029
Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden Optionen
Ja
Siehe Pflichtenheft Ziffer 3.2.3. Werden Varianten zugelassen?
Nein Werden Teilangebote zugelassen?
Ja
Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.
d) Eignungskriterien Bemerkungen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
- Nachweis muss erbracht werden.
- Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
- Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
- Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
- Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02 Erfahrung
- Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
- Der Anbieter für die Lose 1-4 muss diese Projekte in Fliessgewässern durchgeführt haben, die für mindestens 4 der 6 biogeographischen Regionen der Schweiz (BAFU (Hrsg.), 2022) repräsentativ sind.
- Dabei gilt ein Fliessgewässer als repräsentativ für mehrere biogeographische Regionen, wenn sich die Vorkommen von Fischen, Makrozoobenthos, Diatomeen resp. Makrophyten in verschiedenen biogeographischen Regionen nicht wesentlich unterscheiden.
- Nachweis muss erbracht werden.
- Der Anbieter weist die Erfahrung anhand von 2 Referenzen aus den letzten 5 Jahren schriftlich in den Angebotsunterlagen (Anhang 1) mit mindestens folgenden Angaben nach:
- Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags
- Umfang des durchgeführten Auftrages
- Umschreibung der erbrachten Leistungen
- Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). EK03 Personelle Ressourcen
- Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
- Die Projektmitarbeiter sind ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Angebots in einem regulären, ungekündigten Arbeitsverhältnis mit dem Auftragnehmer.
- Nachweis muss erbracht werden.
- Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1) mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen. EK04 Ansprechpartner
- Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Single Point of Contact), der die Funktion des Projektleiters (PL) einnimmt und für den Auftrag verantwortlich ist sowie einen Stellvertreter dieser Person (PL Stv.).
- PL und PL Stv. verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
- Nachweis muss erbracht werden.
- Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1) unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung für PL und PL Stv.
- Für beide muss je ein CV beigelegt werden.
- PL und PL Stv. weisen die Erfahrung anhand von je einer Referenz aus den letzten 5 Jahren schriftlich in den Angebotsunterlagen (Anhang 1) nach. Diese Referenzen können mit den Referenzen in EK02 identisch sein. EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
- Der Anbieter ist bereit, Mitarbeiter einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.
- Nachweis muss erbracht werden.
- Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Mitarbeiter in den Angebotsunterlagen (Anhang 1). EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
- Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
- Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen.
- Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
- Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
- Nachweis muss erbracht werden.
- Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1). EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024) ergänzt durch die Standardbestimmungen vom 01. Januar 2026 zur Informationssicherheit ohne Bezug zu Informatikmitteln des Bundes ohne Abgabe von Bundesgeräten (H2).
- Abrufbar auf der Website des SEPOS.
- Nachweis muss erbracht werden.
- Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1). EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
- Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
- Nachweis muss erbracht werden.
- Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1). EK09 Akzeptanz Termine und Sitzungsort
- Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten umgehend aufzunehmen und akzeptiert den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort (Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen).
- Nachweis muss erbracht werden.
- Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1). EK10 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten
- Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten, gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetztes wegen nicht übertragbar sind.
- Nachweis muss erbracht werden.
- Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1). EK11 Datenaustausch
- Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben.
- Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über.
- Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen in elektronischer Form abgegeben hat.
- Nachweis muss erbracht werden.
- Schriftliche Bestätigung in den Angebotsunterlagen (Anhang 1). Zuschlagskriterien Bemerkungen
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich. ZK 1 Preis und Verlässlichkeit des Preises
- Preis
- Gewichtung: 20% ZK 2 Qualifikation, Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten Schlüsselpersonen
- Gewichtung: 30% ZK 3 Nachhaltigkeit Soziales und Ökologie
- Gewichtung: 20% ZK 4 Arbeitsprobe
- Gewichtung: 10% ZK 5 Projektorganisation, Ressourcenplanung
- Gewichtung: 20%
e) Gemeinschaftsvokabular
Gemeinschaftsvokabular der EU (Common Procurement Vocabulary, CPV) Haupt-CPV
90720000 Umweltschutz
f) Teilnahmebedingungen
Bedingungen in den Dokumenten Bemerkungen
Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. Termine Fragerunde 1, einreichen bis
15.05.2026
Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Einreichen des Angebots
19.06.2026, 23:59
Vorbefasste Anbieterinnen müssen das Angebot bis am 09.06.2026 einreichen. Angebot gültig bis
180 Tage nach Einreichefrist Öffentliche Offertöffnung
Nein Weiterer Termin 1
Einreichen des Angebots für vorbefasste Anbieterinnen
09.06.2026 Unterlagen Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen
Deutsch, Französisch Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
simap.ch
Um Unterlagen herunterzuladen, müssen Sie als Benutzer registriert und eingeloggt sein. Angebotseinreichung Angebote sind möglich für
Alle Lose Sprachen für Angebote
Deutsch, Französisch, Italienisch Art der Einreichung
Digital über simap.ch Spezifische Formvorschriften
Das vollständige Angebot (vgl. Vorgaben unter Ziffer 7 des Pflichtenhefts) ist bis spätestens am 19.06.2026 elektronisch via simap-Plattform einzureichen. Vorbefasste Anbieter, welche bereits für NAWA gearbeitet haben, müssen ihr Angebot bis am 09.06.2026 einreichen. Hinweise:
- Bitte laden Sie keine einzelnen Dokumente hoch, sondern fügen Sie vor dem Hochladen alle Angebotsbestandteile in einem ZIP-Ordner zusammen.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die Übermittlung des Angebots mittels der Schaltfläche «Angebot einreichen» abschliessen und der Status auf «Angebot eingereicht» in grüner Farbe wechselt, ansonsten Ihr Angebot nicht als eingereicht gilt. Sie erhalten eine von der simap-Plattform automatisch generierte Bestätigung via E-Mail.
- Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden.
- Zudem ist Folgendes zu beachten:
- Das Angebot ist durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) gültig zu unterzeichnen. Auftraggeber Beschaffungsstelle
Bedarfsstelle (Vergabestelle)
Bundesamt für Umwelt BAFU
Abteilung Wasser Weitere Informationen
Ausschreibung Staatsvertragsbereich
Ja Sprache(n) des Verfahrens
Deutsch Durchführung eines Dialogs
Nein
g) Allgemeine Bedingungen Bietergemeinschaft
Zugelassen Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften
Zugelassen Subunternehmen
Zugelassen
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung.
Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen
Zugelassen Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieter
- Life Science AG, Basel
- AquaPlus AG, Zug
- Fischwerk Werner Dönni, Luzern
- Ambio GmbH, Zürich Vorbefasste Anbieterinnen müssen das Angebot bis am 09.06.2026 einreichen. Geschäftsbedingungen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024)
- Abrufbar unter: www.bkb.admin.ch/de/agb-des-bundes
- ergänzt durch die Standardbestimmungen vom 01. Januar 2026 zur Informationssicherheit ohne Bezug zu Informatikmitteln des Bundes ohne Abgabe von Bundesgeräten (H2).
- Abrufbar auf der Website des SEPOS: www.sepos.admin.ch/de/sicherheit-in-der-beschaffung Zahlungsbedingungen
30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite:
www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html Einzubeziehende Kosten
Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Kautionen / Sicherheiten
Keine. Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören
Keine. Sonstige Angaben
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan. Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Publikationsorgane
Offizielles Publikationsorgan
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