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Titel

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Böschungssicherung an Bornbach und Bechlingen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen Außenstelle Dillenburg Vergabestelle
Hauptstraße 106-108
35683 Dillenburg

Ausführungsort

DE-35683 Dillenburg

Frist

19.03.2026

TED Nr.

00154789-2026

Beschreibung

1. Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Westfalen Außenstelle Dillenburg Vergabestelle
Hauptstraße 106-108
35683 Dillenburg

1.1 Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen
 

E-Mail: mailto:fu-wef-as-dil-vergabeservice@autobahn.de 

 

2. Verfahren

 

2.1 Verfahren
Titel: Böschungssicherung
Beschreibung: ENB TBn Bornbach u. Bechlingen, Böschungssicherung
Kennung des Verfahrens: 84026602-8640-46ae-a461-24c61e289582
Interne Kennung: 236-26-0017
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Kalendertage gem. §10 a, Abs. 3 VOB/A EU. Aufgrund unerwarteter und von den Baugrundgutachten abweichender Baugrundverhältnisse ist eine Umplanung der Böschungssicherung notwendig geworden. Bei Einhaltung der Regelfrist drohen wirtschaftlich und bauzeitlich negative Auswirkungen auf die Gesamtmaßnahme. Eine Nachtragsvergabe wurde aufgrund des geänderten Sicherungssystems und der geschätzten Höhe der Leistung verworfen. Aufgrund festgestellter Böschungsrutschungen in den Abtragsbereichen zwischen Bau-km 6,300 und 6,600 (siehe E-Mail Geotechniker vom 16.02.2026) ist eine Verschiebung der Leistungsausführung ebenfalls als kritisch anzusehen.

 

2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten

 

2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Aßlar
Postleitzahl: 35614
Land, Gliederung (NUTS): Lahn-Dill-Kreis (DE722)
Land: Deutschland

 

2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

 

2.1.6 Ausschlussgründe   Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
  Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
  Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
  Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.       Der Text ist zu lang, um hier vollständig angezeigt zu werden. Bitte teilen Sie mit, ob Sie den gesamten Text benötigen oder nur bestimmte Abschnitte.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 200845 vom 06.03.2026