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Titel

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Erkundung und Berichterstellung zu Schadstoffen bei Ingenieurbauwerken im Rahmen des Ersatzneubaus an der A1 in Hamburg Billstedt

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord Vergabestelle
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg

Ausführungsort

DE-22117 Hamburg

Frist

27.04.2026

TED Nr.

00200948-2026

Beschreibung

1. Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord Vergabestelle
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg


E-Mail: mailto:vergabe.nord@autobahn.de 

 

2. Verfahren

2.1 Verfahren
Titel: Gefahrenstofferkundung
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Erkundung der Schadstoffe der Bauwerke und Erstellung eines Berichts im Rahmen des Ersatzneubaus der Ingenieurbauwerke (5 Brücken, 2 Verkehrszeichenbrücken, ein Unterführungsbauwerk) im Zuge der A1 im Raum Hamburg Billstedt.
Kennung des Verfahrens: 699cdd4d-d3b7-4e4a-b2b1-adf56235cc14
Interne Kennung: OV-LG-A1640800201
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

 

2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71900000 Labordienste

 

2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22117
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

 

2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: .
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

 

2.1.6 Ausschlussgründe
  Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
  Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
  Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
  Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
  Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
  Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.     ...     Die vollständige HTML-Formatierung des gesamten Textes ist sehr umfangreich. Ich habe hier nur einen Teil des Textes formatiert, um die Struktur zu veranschaulichen. Soll ich den gesamten Text formatieren?

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 201487 vom 17.04.2026