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Titel
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Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus sowie Interimslösungen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
VergabestelleStadt Bad Münstereifel Zentrale Vergabestelle
Marktstraße 11-15
53902 Bad Münstereifel
AusführungsortDE-53902 Bad Münstereifel
Frist31.07.2025
Vergabeunterlagenwww.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/…/documents
Beschreibung

1. Stadt Bad Münstereifel

Marktstr. 11-15

53902 Bad Münstereifel

Telefon-Nummer: +49 2253505-0

 

E-Mail: mailto:zvs@bad-muenstereifel.de 

https://www.bad-muenstereifel.de/startseite/ 

 

2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO.

 

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 1

 

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind

 

5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de - Elektronisch in Textform

 

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Im Zuge der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 sind größere Gebäude- und Infrastrukturschäden am Standort des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) in der Kölner Str. 8 entstanden. Im Rahmen des Wiederaufbaus soll eine Interimsmaßnahme bestehend aus einem innerstädtischen Kleininterim und einem Hauptinterim sowie ein Ersatzneubau am Standort des noch bestehenden Ersatzneubaus errichtet werden. Für die Standorte zur Interimsmaßnahme sowie zum Ersatzneubau sind Baugrundgutachten zu erstellen. Da es sich dabei um zwei Fördermaßnahmen handelt, sind Interim und Ersatzneubau stets getrennt abzurechnen. Hauptinterim Feuerwehrgerätehaus Bendenweg: Auf dem Bendenweg wird als Hauptinterim-Standort neben der Feuerwehr auch die Rettungswache untergebracht. Als gemeinsame Nutzung dient die Fahrzeughalle. Der Sozialtrakt für die Feuerwehr wird im Hallengebäude abgebildet, der Trakt der Rettungswache hingegen im Außenbereich mittels Container. Da die Rettungswache im Wiederaufbau unter einer eigenständigen WAP-Maßnahme läuft, die Interimsplanung für die baurechtliche Genehmigung aber nur als gemeinsames Projekt sinnvoll ist, sind anfallende Kosten und Honorare für die Rettungswache und Feuerwehr stets getrennt zu führen. Der genaue Aufstellort sowie Größe und Anzahl der Container für die Rettungswache sind durch den Objektplaner vorzugeben. Für die Aufstellfläche der Container ist eine Baugrunduntersuchung durchzuführen und eine Gründungsempfehlung abzugeben. Bzgl. der Freiflächen sind für die Baugrunduntersuchung Erschließungs- und Parkplatzfläche in Abstimmung mit dem Objektplaner zu erfassen. Innerstädtisches Kleininterim Kölner Str. 12: Für das innerstädtische Kleininterim sind Container für den Sozialtrakt und eine Systemhalle für die Fahrzeuge zu errichten. Planungsangaben erfolgen über den Objektplaner. Für Container und Systemhalle sind Baugrunduntersuchungen durchzuführen und Gründungsempfehlungen zu benennen. Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Kölner Str. 8: Für das Grundstück mit der Flurstücksnummer 5072 zum Ersatzneubau ist nach erfolgtem Abriss des Bestandsgebäudes eine Baugrunduntersuchung zu erstellen. Grundleistungen: Erstellung eines Baugrundgutachtens pro Standort (innerstädtisches Kleininterim Kölner Str. 12, Haupt- interim Bendenweg, Ersatzneubau Kölner Str. 8) welches im Wesentlichen folgende Schwerpunkte ent- halten soll: + Grundlagenermittlung und Erkundungskonzept (Teilleistung A mit 15%): - Klären der Aufgabenstellung - Ermittlung von Baugrund- und Grundwasserverhältnisse auf Basis vorhandener Unterlagen - Festlegen und Darstellen der erforderlichen Baugrunderkundungen + Beschreibung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse (Teilleistung B mit 35%): - Untersuchungen mit Bohrungen und Probenentnahme - Darstellung und Beschreibung des Schichtenverlaufs - Hydrologische Angaben - Bezeichnung und Klassifizierung der Bodenarten - Aussagen zur Versickerungsfähigkeit - Beurteilung der Betonaggressivität + Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse (Teilleistung C mit 50%): - Beurteilung des Baugrunds - Gründungsempfehlung und bautechnische Hinweise - Aussage über zu erwartende Setzungen - Hinweise zur Herstellung und Trockenhaltung der Baugrube - Angaben zur Eignung der Wiederverwendung von Aushubmaterial Besondere Leistungen (optional): - Bestimmung der Wassereinwirkungsklassen gemäß DIN 18533 (nach Pauschalangebot pro Standort) - Gründungssohlenabnahme (nach Pauschalangebot pro Standort) Die anrechenbaren Kosten Stellen sich wie folgt dar: - Standort 1 innerstädtisches Kleininterim Kölner Str. 12: 100.643,39 EUR netto - Standort 2 Hauptinterim Bendenweg : 159.617,65 EUR netto - Standort 3 Ersatzneubau FWGH Kölner Str. 8: 2.189.263,55 EUR netto Weitere(r) Erfüllungsort(e): Kölner Straße 12, Flurstücke 3410 und 3413, 53902 Bad Münstereifel Bendenweg 49-53 (ehemals Auto Heinen), Flurstück 168, 53902 Bad Münstereifel Kölner Straße 8, Flurstück 5072, 53902 Bad Münstereifel

 

7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.

 

8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen.

 

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist siehe Vergabeunterlagen.

 

10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYV2H/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu entnehmen

 

11. Ablauf der Angebotsfrist 31.07.2025 12:00 Uhr.

 

12. Ablauf der Bindefrist 30.08.2025.

 

13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen.

 

14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW), siehe Vergabeunterlagen, 7 UVgO BVB Tariftreue Mindestarbeitsbedingungen.

 

15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Verantwortlicher Berufsangehöriger nach § 75 Abs. 1 oder 2 VgV: Teilnahmeberechtigt ist, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung im Sinne des § 75 Abs. 1 oder 2 VgV zu führen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 Absatz 1 oder 2 VgV benennen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Techn. Fachkräfte/ Techn. Stellen. Bieter-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates angezeigt haben. wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Berufhaftpflichtversicherung (Mindestanforderung an die Eignung) Erforderlich ist, dass der Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für Sachschäden und Vermögensschäden. Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Das Beibringen von Versicherungsbestätigungen oder Kopien der Police des Versicherers wird nicht mit Abgabe des Angebots gefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, diese von denjenigen Bietern auf gesonderte Nachforderung zu verlangen, der für die Beauftragung vorgesehen ist. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Kriterium Geeignete Referenzen Bieter (Referenzobjekte betreffend Geotechnikleistung) Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Diese Erklärungen sind in der Anlage 8.8 zu der Vergabeunterlage 8 - UvgO - Angebotsschreiben inkl.- Anlagen zu tätigen, wobei für jede Referenz eine eigene Referenzbeschreibung durch die Bieter einzureichen ist. Die Referenzbeschreibungen sind individuell durch den Bieter einzureichen. Dafür liegen keine Muster vor. Für die Erklärungen können die hierfür entworfenen Deckblätter verwendet werden. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass mind. 1 wertbare Referenz vorgelegt werden muss. Wird keine wertbare Referenz vorgelegt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. In zeitlicher Hinsicht gilt, dass eine Referenz nur wertbar ist, wenn diese innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde. Relevant ist hierbei der vertragliche Abschluss der Leistung. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors gilt der Tag der Angebotsfrist. As inhaltliche Anforderung an die Referenz gilt: - Es muss mindestens eine mit der hiesigen Leistung gem. Leistungsbeschreibung vergleichbare Referenz nachgewiesen werden. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Sonstige Einsatz von Nachunternehmern: Sofern der Bieter beabsichtigt, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, ist mit Angebot beizubringen: Nachunternehmererklärung Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Eigenerklärung zum NichtVorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 Abs. 1 UVgO i. V m §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 31 Abs. 2 S. 3 UVgO i. V. m. § 125 GWB (sofern einschlägig), - Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden sowie sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden); Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, - Angaben zu geeigneten Referenzen (Referenzobjekte betreffend vergleichbare Leistungen). Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. | Ausschlussgründe: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Falls Ausschlussgründe vorliegen: Eigenerklärung über Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (sofern einschlägig)! Wichtige Hinweise zum Verfahren: Der Auftraggeber lässt neben Eigenerklärungen auch Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb einer Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV), im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und im PQ VOL erworben wurden. Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern. Nicht in Deutschland ansässige Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige Urkunde Ihres Herkunftslandes oder, falls diese nicht verfügbar ist, eine sonstige Erklärung entsprechend den Anforderungen einzureichen. Innerhalb der Vergabeunterlagen finden sich vom Bieter auszufüllende Musterformulare, die zu verwenden sind. Geforderte Erklärungen, die sich nicht anhand dieser abgeben lassen, sind grundsätzlich als Eigenerklärung abzugeben. Zudem reichen - soweit nichts anderes ausgeführt ist - Eigenerklärungen aus. Die Mindestanforderungen müssen von dem Bieter/der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Werden diese nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots aufgrund fehlender Eignung. Bietergemeinschaft: Bieter können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Siehe hierzu auch Anlage 2. Hierbei ist mit dem Angebot beizubringen: - Bietergemeinschaftserklärung (§ 32 UVgO)| Eignungsleihe: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Bei Eignungsleihe ist mit dem Angebot beizubringen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind einzureichen: - Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie dessen Erklärung zu §§ 31 UVgO i.V.m. 123 ff. GWB - Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe.

 

16. Angabe der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.

 

17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

 

18. Sonstiges Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein Westfalen vom 10. September 2021). Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine öffentliche Ausschreibung in Anlehnung an die UVgO. Aufgrund technischer Vorgaben ist die öffentliche Ausschreibung gemäß § 9 UVgO als Verfahrensart angegeben. Bezüglich der Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe wird daraufhingewiesen, dass eine Bevorzugung im Rahmen der Zuschlagserteilung, entgegen des Hinweises unter der Ziff. 17, nicht erfolgt. Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDMYV2H

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 195175 vom 16.07.2025