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Titel

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Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie für den Ausbau des Autobahnkreuzes

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord Vergabestelle
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg

Ausführungsort

DE-20097 Hamburg

Frist

10.04.2026

Beschreibung

1. Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord

Heidenkampsweg 96-98

20097 Hamburg

Deutschland
 

E-Mail: mailto:vergabe.nord@autobahn.de 

Internet-Adresse: https://www.autobahn.de

 

2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung.

 

3. Angebote können abgegeben werden:
- elektronisch in Textform
- elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
- elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen).

 

4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):.

 

5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung: Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (Umweltfachlichen Variantenvergleich) für den Ausbau des Autobahnkreuzes Bargteheide inkl. Neubau der Anschlussstelle Lasbek zur Abwägung der baulichen Varianten und Ermittlung einer Vorzugsvariante (Projekt-Leistungsphase Vorplanung). Die Größe des Untersuchungsgebietes liegt bei ca. 300 ha. Die Beauftragung der Grundleistungen erfolgt gemäß Anlage 1 der HOAI. Als besondere Leistungen sind die Teilnahme an Planungsbesprechungen sowie dem Scoping-Termin vorgesehen.
Menge und Umfang: gemäß Ausschreibungsunterlagen
Ort der Leistung: Deutschland.

 

6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe: Nein
Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung.

 

7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen.

 

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:
Ende der Ausführungsfrist: 31.01.2027

 

9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
unter (URL:) https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19cf5ef3351-2a6d71b7687afa63
Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg
Deutschland
Internet-Adresse (URL):
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Siehe oben

 

10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis: 10.04.2026 10:30
Ablauf der Bindefrist: 08.05.2026.

 

11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:.

 

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Nach § 10 AVB F-StB 202.

 

13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

 

14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis Ja.

 

15. Sonstiges:

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 201315 vom 01.04.2026