Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadtwerke Landshut
Christoph-Dorner-Straße 9
84028 Landshut
DE-84028 Landshut
10.04.2026
00167823-2026
1. Stadtwerke Landshut
Christoph-Dorner-Straße 9
84028 Landshut
1.1 Stadtwerke Landshut
E-Mail: mailto:vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Los 1 2D-Seismik Messung GeoPuls Landshut
Beschreibung: 2D-Seismik Messung GPL
Kennung des Verfahrens: d27d7174-2860-4aae-8b1e-2dce9a5f50ba
Interne Kennung: 2026-011-DL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Korruption:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Betrug:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug). Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder
2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1 Los: LOT-0000 Titel: Los 1 2D-Seismik Messung GeoPuls Landshut
Beschreibung: 2D-Seismik Messung GPL
Interne Kennung: 0
5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.5 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 568 520,00 EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (2D- oder 3D-seismische Messungen) unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 mindestens 1.000.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen (Mindestkriterium). Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Angebotsausschluss zur Folge. Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss in den letzten drei Jahren (2023, 2024 und 2025) im Jahresdurchschnitt über mindestens 3 fest angestellten technische Mitarbeiter inkl. Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrages (2D- oder 3D-seismische Messungen) verfügen (Mindestkriterium). Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung im Formblatt 124 zu führen. Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebot in die engere Wahl kommt, eine Personalliste aufgeteilt nach einzelnen Funktionen (Stammpersonal, Helfer etc.) zu verlangen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 5.000.000 EUR; Sach und Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGEMitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGEPartners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Jeder Bieter hat mindestens fünf Referenzen des Unternehmens im Referenzzeitraum seit 03/2016 bis zum Ablauf der Angebotsfrist im Tätigkeitsbereich des Auftrags anzugeben, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die Referenzen müssen folgende Kriterien erfüllen (Mindestanforderungen):
• 2D- oder 3D-seismische Messungen in Europa;
• Erkundungstiefe größer als 500 m;
• bei mindestens einer Referenz muss die Messung mit einer hochproduktiven Vibroseis-Technik (HPV) durchgeführt worden sein (Independent Simultaneous Sweeping (ISS), Simultaneous Random Sweeping (SRS) oder Slip-Sweep).
• die Leistungen müssen im dm Zeitraum 03/2016 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen worden sein, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt)Abnahme in diesem Zeitraum erfolgt ist.
Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht zwangsläufig. Es sind jeweils anzugeben:
• Auftraggeber einschl. Ansprechpartner,
• Gegenstand und Umfang der Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrages vergleichbar sind,
• Ausführungszeit. Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot ist eine Liste der wesentlichen beim Bieter vorhandenen Ausrüstungsgegenstände vorzulegen, die zur Leistungserbringung erforderlichen sind und eingesetzt werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis in Euro
Beschreibung: Preis in Euro
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 03/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/293199
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: www.meinauftrag.rib.de
URL: www.meinauftrag.rib.de
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 10/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 10/04/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklaerung Russland auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
8. Organisationen
8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: ORG-0001 / Stadtwerke Landshut
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Christoph-Dorner-Straße 9
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Telefon: +49 871 14362013
Internetadresse: www.stadtwerke-landshut.de Sonstige Kontaktpersonen: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html Rollen dieser Organisation: Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b97e7932-f348-421c-8c56-5e7eb0f9b828 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/03/2026 17:23:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 167823-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2026 Die Zeilenumbrüche innerhalb der Absätze wurden entfernt, und nummerierte sowie Spiegelstrich-Aufzählungen wurden untereinander gelistet.