Titel | Durchführung von Baggerschürfen & Kleinrammbohrungen Belgern | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH Karl-Liebknecht-Straße 33 10178 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10785 Berlin | |
Frist | 30.07.2025 | |
Vergabeunterlagen | www.dtvp.de/…/documents | |
Beschreibung | a) GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH Schöneberger Ufer 89-91 10785 Berlin Telefon: +49 3417100656
E-Mail: p.exner@gesa-info.de
b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
c) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQH2A6 Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
d) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQH2A6/documents
e) Art und Umfang der Leistung Durchführung von Baggerschürfen, um die Grenzbereiche der ehem. Deponie zu lokalisieren. Weiterhin Kleinrammbohrungen und Rammsondierungen (geotechnische Untersuchungen) zur Ermittlung von bodenmechanischen Kennwerten in Bereich eines geplanten Schüttwalls. Im Vorfeld sind die für Bodeneingriffe geplanten Bereiche mittels Grünschnitt freizuschneiden. Aufgrund artenschutzrechtlicher Vorgaben können Arbeiten (Freischnitt und Arbeiten mit Bodeneingriffen) nur im Zeitraum vom 01.10. eines Kalenderjahres bis zum 28.02. des Folgejahres durchgeführt werden.
f) Haupterfüllungsort Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Der Deponiestandort liegt in 04847 Belgern, Landkreis Nordsachsen, im Freistaat Sachsen, am südöstlichen Ortsausgang und umfasst eine Gesamtfläche von 82.461 qm; davon nimmt die Deponiefläche rd. 45.000 qm ein.
g) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Artenschutzrechtliche Vorgaben sind einzuhalten: Leistungszeitraum zwischen dem 01.10.2025 und dem 28.02.2026
h) Laufzeit bzw. Dauer Beginn 01.10.2025 Ende 28.02.2026
i) Zuschlagskriterien Siehe Vergabeunterlagen
j) Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen.
k) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
l) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Nachweis über die Eintragung für das entsprechende Gewerk in das Berufsregister des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes, bzw. Handelsregisterauszug. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit Leistungen betroffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenversicherungen und der Berufsgenossenschaft. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Angaben über die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung verfügbare Ausrüstung. Nachweis über Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereich gem. DGUV-Regel 101-004 für die Feldarbeiten vorgesehenen Mitarbeiter sind nachzuweisen. Sonstige Mit Abgabe des Angebots sind die vorgesehenen Nachauftragnehmer verbindlich zu benennen (i.V.m. VHB FB 233, 235 und 236). Entsprechend dem neben der UVgO parallel zu beachtenden Sächsischen Vergabegesetz können grundsätzlich nur bis zu 50% des Gesamtauftragswertes anteilig an Nachunternehmer vergeben werden (§ 6 SächsVergabeG). Die Bildung von Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist zulässig und mit FB 234 anzuzeigen. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Der Bewerber hat einen Versicherungsschutz in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall für Bieter und Nachunternehmer nachzuweisen. Alternativ zu den geforderten Nachweisen/Unbedenklichkeitsbescheinigungen können entsprechende Eigenerklärungen des Bieters mit FB 124 anerkannt werden.
m) Wesentliche Zahlungsbedingungen Die Abrechnung erfolgt entsprechend des Leistungsfortschritts mit prüffähigen, kumulativen Abschlagsrechnungen bzw. einer Schlussrechnung. Die Rechnungen sind in prüffähiger Form (inkl. sämtlicher Aufmaße) einzureichen und zunächst an das baubegleitende Ingenieurbüro und an die GESA mbH zur Prüfung zu übergeben. Nach Freigabe ist die Rechnung entsprechend der Leistungspositionen der Anlage 1 der LB zu gliedern und digital in Form einer X-Rechnung bei GESA einzureichen (siehe auch VHB FB 214). Mehrmengen oder Änderungen am angefragten Leistungsumfang sind vorab mündlich, im Übrigen schriftlich, beim Auftraggeber anzuzeigen. Sie bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Freigabe des Auftraggebers. Mengenmehrungen/ggf. weitere erforderlich werdende Leistungen dürfen erst nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Für Leistungen, deren Abrechnung mit einem Stundennachweis erfolgt, sind folgende Angaben mit der Rechnung vorzulegen: 1. Name des Bearbeiters 2. Datum der Leistungserbringung 3. Beginn und Ende der Bearbeitung (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pausenzeiten) 4. Stundenanzahl 5. Stundensatz 6. Zuordnung zu LV-Position 7. Beschreibung der erbrachten Leistung. Auf den Rechnungen ist der Leistungszeitraum anzugeben. Der abzurechnende Leistungsinhalt ist für den anzugebenden Leistungszeitraum und kumuliert für den Gesamtleistungszeitraum auszuweisen. Rechnungsadressat ist GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH, Schöneberger Ufer 89 - 91, 10785 Berlin. Vereinbartes Zahlungsziel für Abschlags- und Schlussrechnung ist 30 Tage nach Eingang bei GESA. Bis zur abschließenden Bestätigung des Leistungserfolges werden Abschlagsrechnungen bis zu einer Höhe von 90% des Gesamtleistungsumfanges ausgeglichen. Die Abrechnung der verbleibenden 10% des Leistungsumfanges erfolgt nach Leistungsbestätigung durch GESA in Form einer prüffähigen Schlussrechnung. Diese wird nach behördlicher Bestätigung der Gesamtleistung, spätestens jedoch 8 Wochen nach Rechnungseingang bei GESA fällig. Mehrmengen und/oder Änderungen am Leistungsumfang bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Freigabe durch GESA. Diese sind rechtzeitig vor Leistungserbringung beim Auftraggeber anzuzeigen. Mehrmengen und geänderte Leistungen dürfen erst nach schriftlicher Beauftragung durch GESA in Rechnung gestellt werden.
n) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 30.07.2025 um 10:00 Uhr Bindefrist des Angebots 30.09.2025
o) Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQH2A6 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 194668 vom 23.06.2025 |