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Titel

PDF 
Naturschutzrechtliche Vorprüfung für den Ersatzneubau einer Forstwegebrücke an der A 61

 

Naturschutzrechtliche Voruntersuchung als Grundlage für Kartierungen beim geplanten Ersatzneubau einer Forstwegebrücke an der A61 (BW 5711 603), beauftragt durch die Autobahn GmbH des Bundes, NL West.

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung West
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur

Ausführungsort

DE-56242 Ellenhausen

Frist

09.06.2026

Beschreibung

Bekanntmachung
Naturschutzrechtliche Vorprüfung 260-26-1004
Vergabenr. 260-26-1004.

1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Name und Anschrift: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur
Deutschland
Telefonnummer:
Telefaxnummer:
E-Mail-Adresse: Vergabe.west@autobahn.de
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben.

2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung.

3. Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen).

4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):.

5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
Art der Leistung: Naturschutzrechtliche Prüfung
Menge und Umfang: Gegenstand der Leistungen ist die Naturschutzrechtliche Voruntersuchung als Grundlage für spätere notwendige Kartierungen sowie Erkenntnisse für die geplante Baumaßnahme eines Ersatzneubaus Forstwegebrücke an der A 61 (BW 5711 603)
Ort der Leistung: Die Autobahn GmbH des Bundes
NL West
Bahnhofsplatz 1-3
56242 Montabaur.

6. Losaufteilung:
Losweise Vergabe: Nein
Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung.

7. Nebenangebote sind
nicht zugelassen.

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist:
Ende der Ausführungsfrist:
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Beginn der Leistungserbringung spät. 5 WTg nach Zuschlagserteilung
Vollendung der Ausführung spät. 30 Werktage nach Zuschlagserteilung.

9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
unter (URL:)
https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e6481a279-1afdbe0c3c4b8e02
Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur
Deutschland
Internet-Adresse (URL):
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Siehe oben
Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können:
Anschrift: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur
Deutschland.

10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis: 09.06.2026 14:30
Ablauf der Bindefrist: 30.06.2026.

11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:.

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
siehe Vertragsbedingungen Nr. I.3 sowie § 10 AVB F-StB.

13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
A) Ein Bieter ist vom Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2§1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und §2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenord., auch i.V.m.§ 12 des Gesetzes zur Durchf. der gem. Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

  • Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
  • dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
  • dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
  • dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Nachunternehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen,

  • gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe
  • dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
  • dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation besitzt.

Die im Formblatt EIGENERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG geforderten Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben. Mindeststandard: Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,0 Mio. € Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mind. das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Versicherungsnachweis bzw. Zusicherung der Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung auf Abschluss oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Es ist nur der Umsatz anzugeben, den der Bieter mit eigenem Personal (keine Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer) erwirtschaftet.
Benennung von mind. zwei vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen von zwei verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre ab Veröffentlichungsdatum des Vergabeverfahrens. Mindeststandard: Als vergl. Leistungen werden anerkannt:

  • Faunistische Planungsraumanalyse und/oder Kartierungen Fauna / Flora

Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Referenz kann bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Fortführung siehe Ziffer 15.

14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis Ja.

15. Sonstiges:
Fortsetzung Ziffer 13:
Neu gegründete Unternehmen (Newcomer-Unternehmen) Bei neu gegründeten Unternehmen (Newcomer-Unternehmen), die deshalb noch nicht über hinreichend geforderte Referenzen verfügen, sind weitere Angaben zu machen, warum sie trotzdem ausreichend Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Erbringung der zu vergebenden Leistung aufweisen. Hierzu sind geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einzureichen. In jedem Fall sind die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen zu benennen und von diesen die persönlichen Referenzen, Qualifikationsnachweise etc. einzureichen. Die verantwortlichen Personen müssen über persönliche Referenzen aus den letzten 3 Jahren verfügen, die die mit dem Auftrag vergleichbaren Leistungen beinhalten und geeignet sind, die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen. Andernfalls sind die geforderten Unternehmensreferenzen über eine Eignungsleihe für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Das Arbeitsverhältnis zwischen Besitzer des Qualifikationsnachweises und dem Bieter ist darzulegen. Ziffer 15 Sonstiges: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Angebotsunterlagen zu verwenden. Die Angebotsunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Angaben zur Ausstattung, Geräte und technischer Ausrüstung über die der Bewerber zur Erfüllung der Dienstleistung verfügt (inkl. verwendete Hardware und Software)Mindeststandard: CAD/GIS
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte und technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Mindeststandard: Für die Projektleitung als verantwortlicher Bearbeiter:

  • Abgeschl. Fach-/Hochschul- oder Unistudium (Bachelor/ Master/Dipl.-Ing.) im Bereich Landschaftsplanung, Landespflege, Landschaftsökologie, Umweltplanung, Biologie, oder eines vergleichbaren Studiengangs
  • mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung landschaftsplanerischer Leistungen

Der Bieter hat entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen und einem formlosen Lebenslauf zu den angegebenen Personen mit dem Angebot einzureichen, aus dem sich die geforderte Berufserfahrung zweifelsfrei ergibt.
Wird einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Bieters wegen fehlender Eignung.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Die Abgabe des Angebotes ist zwingend in seiner Form einzuhalten.
Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Für die Angebotsauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Einreichung von Angeboten reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen.
Die Vergabe erfolgt nach § 50 UVgO in Form einer Leistungsanfrage im Sinne des HVA-F.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 203143 vom 29.05.2026