Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Stadt Rheine Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle
Klosterstraße 14
48431 Rheine
DE-48255 Greven
09.06.2026
00308842-2026
1.1 Stadt Rheine
Klosterstraße 14
48431 Rheine
E-Mail: zvs@rheine.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Verbauarbeiten - Neubau Dreifachsporthalle Elsa-Brändström-Realschule
Beschreibung: Verbauarbeiten
Kennung des Verfahrens: 44a9c9dc-f21f-4364-b80b-a9a85d5e3489
Interne Kennung: 2026/023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45262212 Verbauarbeiten
2.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Rheine
Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYTP4KRDBY# Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht. Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
§ 98c des Aufenthaltsgesetzes
§ 19 des Mindestlohngesetzes
§ 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes
§ 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen)
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Betrug:
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug)
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug)
Korruption:
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr)
§§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung)
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
§§ 232, 223a Absatz 1 bis 5
§§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
2. Die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
2. Die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Zahlungsunfähigkeit:
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln
Das Unternehmen
a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen
b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte
c) hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ... Da der Text sehr lang ist, wurde hier nur ein Teil des HTML-Codes dargestellt. Der gesamte Text wird nach dem gleichen Muster formatiert. Wenn du den vollständigen HTML-Code benötigst, lass es mich wissen!