Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt Greifswald Stadtbauamt Vergabestelle VOB
Markt 15
17489 Greifswald
DE-17489 Greifswald
14.01.2026
a) Stadt Greifswald Stadtbauamt Vergabestelle VOB
Markt 15
17489 Greifswald
E-Mail: mailto:vergabestelle-vol@greifswald.de
b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYZYRQN Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
c) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYZYRQN/documents
d) Art und Umfang der Leistung - Prüfung, Bestätigung und ggf. Erstellung von Änderungsvorschlägen des Konzeptes zur Ausschleusung sichtbarer Asbestbestandteile, - visuelle Begutachtung der Haufwerke - Probenahme von Haufwerken gem. PN 98 (25 Stk.) - Untersuchung von Bodenproben auf Asbest nach VDI 3876 (25 Stk.) - Abschlussbericht e)Haupterfüllungsort Bezeichnung Neubau Inklusives Schulzentrum am Ellernholzteich Ort 17489 Greifswald Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Baufeld Neubau Inklusives Schulzentrum, Osnabrücker Straße 4, 17489 Greifswald sowie Baustellenerweiterungsfläche in der Wilhelm-Holtz-Straße 4, 17489 Greifswald
e) Ausführungsfristen schnellstmöglich
f) Zuschlagskriterien Siehe Vergabeunterlagen
g) Nebenangebote werden nicht zugelassen.
h) Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
i) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Qualifikation zum/zur Asbestsachverständigen bzw. Asbestgutachter/-in Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vgl. Vergabeunterlagen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit vgl. Vergabeunterlagen Sonstige keine
j) Wesentliche Zahlungsbedingungen Der/Die Auftragnehmer/-in ist aufgrund der E-Rechnungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V) verpflichtet, der Auftraggeberin Rechnungen ausschließlich in einem elektronischen Format (als sog. XRechnung) zu erteilen. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in 3 Abs. 2 der ERechVO M-V geregelt. Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) zu nutzen. Damit die Rechnungen der Auftraggeberin korrekt zugeordnet werden können, ist die Angabe der folgenden Leitweg-ldentifikationsnummer zwingend erforderlich: 13075039-K012-61. Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, die nicht elektronisch i. S. d. ERechVO M-V gestellt wer-den, keinen Verzug nach 286 Abs. 3 BGB begründen.
k) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten keine
l) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 14.01.2026 um 11:00 Uhr
m) Bindefrist des Angebots 30.01.2026
n) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXRBYYZYRQN