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Titel

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Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Elbe bei Mühlberg

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke

Ausführungsort

DE-14476 Potsdam

Frist

27.05.2026

TED Nr.

00280918-2026

Beschreibung

1.1Landesamt für Umwelt
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke 

E-Mail: VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de
 

2. Verfahren
 

2.1 Verfahren
Titel: Mühlberg Teilobjekt 4 - Leistungen LP 1 bis 9 (HOAI), Vermessung, örtl. Bauüberwachung, Umweltbaubegleitung, SiGeKo, naturschutzrechtliche Bearbeitung und Baugrunduntersuchung
Beschreibung: Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Brandenburg. Somit fällt auch die Elbe im Landkreis Elbe-Elster bei Mühlberg in den Zuständigkeitsbereich des LfU. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bundesland Brandenburg, im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126. Das LfU beabsichtigt das vorhandene Teilobjekt 4 auf einer Länge von ca. 3,5 km zu verstärken. Zudem liegt dem LfU eine Ordnungsverfügung des Landkreises Elbe-Elster vor, welche die unverzügliche bauliche Umsetzung fordert. Die Ordnungsverfügung des LK E-E begründet sich auf Grundlage des schlechten Zustands der Deiche im Teilobjekt 4, diese entsprechen nicht den a.a.R.d.T und sind im HW-Fall größtenteils mit entsprechender Technik nicht zu erreichen und zu verteidigen. Die Erreichbarkeit und Verteidigungsfähigkeit der HWS-Anlage zwischen OT Gaitzsch und dem Industriehafen ist durch geeignete Maßnahmen unverzüglich herzustellen, die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die Ordnungsverfügung ist die Genehmigung zum Bau.
Kennung des Verfahrens: b432eb9e-39e2-4378-a55e-7822f06e92a0
Interne Kennung: VB-26-092
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das offene Verfahren ist gemäß § 119 Abs. 2 GWB, § 14 Abs. 2 VgV eines der Regelverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Mit dem offenen Verfahren wendet sich der Auftraggeber auf Grundlage einer europaweiten Bekanntmachung an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen mit der Aufforderung, nach Abruf der Vergabeunterlagen Angebote einzureichen (§ 15 Abs. 1 VgV). Jedes interessierte Unternehmen ist somit berechtigt, ein Angebot abzugeben. Hierdurch soll dem Wettbewerbsprinzip in besonderem Maße Geltung verschafft werden, da beim offenen Verfahren gerade keine vorherige Einengung des Bewerberkreises möglich ist und somit ein breitestmöglicher Wettbewerb sichergestellt wird. Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das den größtmöglichen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller potenziellen Bewerber gewährleisten soll, weshalb etwa Angebote, welche die Vergabeunterlagen ändern, vom Vergabewettbewerb auszuschließen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

 

2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv):
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste

 

2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Stadt: Potsdam OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem das Leistungsergebnis zu übergeben ist, befindet sich das Untersuchungsgebiet im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126.

 

2.1.4 Allgemeine Informationen
  Zusätzliche Informationen:
  I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
  II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
  III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
  IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
  V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
  VI. Werden keine geeigneten Nachweise für die Zuschlagskriterien bei der Angebotsabgabe eingereicht werden, wird das Angebot gemäß § 57 Vergabeverordnung ausgeschlossen.       Der Text wurde entsprechend Ihrer Vorgaben formatiert. Zeilenumbrüche innerhalb eines Absatzes wurden entfernt, und nummerierte Aufzählungen sowie Spiegelstriche wurden untereinander gelistet. Da der Text sehr umfangreich ist, habe ich hier nur einen Teil des HTML-Codes eingefügt. Bitte teilen Sie mit, ob Sie den gesamten Text benötigen, und ich werde ihn entsprechend bereitstellen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 202290 vom 12.05.2026