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Titel

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Probenahme und Analytik im Rahmen der Überwachung der Qualitäten

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Referat 13 (LfU) - Haushalt, Vergabe
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz

Ausführungsort

DE-55116 Mainz

Frist

30.10.2025

Beschreibung

a) 

Landesamt für Umwelt - Kontaktstelle Referat 13

Kaiser-Friedrich-Straße 7

55116 Mainz

E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de

Internet: www.lfu.rlp.de


b) UST.-ID DE 812 038 259


c) Zuschlag erteilende Stelle: die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle


d) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNY7


e) Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen


f) Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNY7/documents


g) Art und Umfang der Leistung

 

0 Anmerkung: Aufgrund der Aufhebung des Vergabeverfahrens LfU_13_41/2025 erfolgt hiermit eine erneute Öffentliche Ausschreibung zur Vergabe der Leistungen zur Probenahme und Analytik im Rahmen der Überwachung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen in Rheinland-Pfalz bezogen auf die Winterware 2025.

1 Veranlassung / Hintergrund: Zur landesweiten Überwachung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen in Rhein-land-Pfalz nach der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) vom 08.12.2010 (BGBl.S. 1849) - in der zur-zeit gültigen Fassung - soll für den Überwachungszeitraum vom 16.11.2025 bis zum 30.09.2028 die erforderliche Probenahme vor Ort und die Analytik der entnommenen Proben einschließlich der vorgeschriebenen Dokumentationen einem dafür akkreditierten Institut übertragen werden. Die Analyseergebnisse sind in die Datenbank zur Eingabe der Analyseergebnisse (https://fqms.umweltbundesamt.de) zu übertragen.

2 Anforderungen an den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer und ggfls. von Ihm eingesetzte Unterauftragnehmer müssen gemäß Ziffer 4.6 c) AVV zur 10.BImSchV eine unabhängige Prüfstelle sein, die für die von ihnen verantwortenden Leistungen mindestens nach DIN EN ISO/IEC 17025 Ausgabe März 2018

- für chemische und physikalisch-chemische Untersuchungen sowie motorische Prüfungen von Mineralöl und verwandten Erzeugnissen, insbesondere von Kraftstoffen wie Ottokraftstoffe, FAME als Dieselkraftstoff, Dieselkraftstoff, Erdgas als Kraftstoff, Flüssiggas als Kraftstoff und Brennstoffen wie Heizöl EL, S und SA- und für die Probenahme an öffentlichen und gewerblichen Tankstellen akkreditiert worden sind.

 

aj) Die vorstehend geforderten Akkreditierungen wurden im Vergabeverfahren im Rahmen der Angebotsabgabe vom Auftragnehmer

 

ak) und ggfls. von dem zum Einsatz vorgesehenen Unterauftragnehmer in Form von zu diesem Zeitpunkt gültigen Akkreditierungsurkunden nachgewiesen. Änderungen auf seiten des AN müssen unmittelbar dem AG angezeigt werden.

 

al) Sofern während der Vertragslaufzeit Akkreditierungen unabhängig der Gründe erlischen, ist der AG zur fristlosen

 

am) außerordentlichen Kündigung berechtigt.

 

an) 3 Konkrete Leistungsbeschreibung

 

ao) Bei Probenahme und Analytik der zu untersuchenden Kraft- und Brennstoffe sind die Ziffern 4.3, 4.4, 4.5, 4.6 und 5 der

 

ap) Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10. BImSchV zu beachten (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der

 

aq) Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (AVV zur 10. BImSchV) vom

 

ar) 19.12.2022); vgl. Anlage 1 zur LB.

 

as) Die hier gegenständliche Leistung betrifft die Beprobung und Analytik betreffend der

 

at) - Winterware 2025

 

au) im Auftrag und für das Land Rheinland-Pfalz.

 

av) 3.1 Leistungsumfang

 

aw) 3.1.1 Obligatorische Leistung

 

ax) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die nachfolgend genannten Proben der Winterware 2025 in der nachfolgend genannten Anzahl

 

ay) selbstständig zu entnehmen und zu analysieren:

 

az) Probenart: Anzahl:

 

ba) Ottokraftstoff, Super (E5) 13

 

bb) Ottokraftstoff, Super (E10) 13

 

bc) Ottokraftstoff, Super plus 1

 

bd) Dieselkraftstoff 10

 

be) Flüssiggas (LPG) 1

 

bf) Erd- und Biogas (Autogas CNG) 1

 

bg) Dieselkraftstoff, mobile Maschinen 1

 

bh) schweres Heizöl 1

 

bi) schwefelarmes leichtes Heizöl 2

 

bj) 3.1.2 Optionale Leistungen

 

bk) Für den Fall, dass sich während der Vertragslaufzeit die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der

 

bl) Kraftstoffuntersuchungen und/oder das Kraftstoffangebot in Rheinland-Pfalz ändert, vereinbaren die Parteien, dass der

 

bm) Leistungsumfang bzgl. Probenart, Probenanalytik und Probenanzahl geändert (ergänzt und/oder gemindert) wer-den kann.

 

bn) In solchen Fällen findet zwischen den Vertragsparteien eine Verhandlung im Hinblick auf die Vergütungssituation / Preisbildung

 

bo) ohne Herbeiführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahren statt.

 

bp) Sofern zwischen den Vertragsparteien kein Einvernehmen in der vorstehend beschriebenen Verhandlung hergestellt werden kann,

 

bq) ist der Auftraggeber berechtigt, sich die erforderlichen Leistungen bezogen auf den einschlägigen Untersuchungszeitraum am

 

br) Wettbewerbsmarkt zu beschaffen. Dem Auftragnehmer entstehen in einem solchen Fall keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem

 

bs) Auftraggeber.

 

bt) 3.2 Probenahme-Orte und Probenahme-Zeitraum

 

bu) Die Probenahmestellen befinden sich über Rheinland-Pfalz verteilt. Die Adressen der Probenahmestellen werden dem

 

bv) Auftragnehmer vom Auftraggeber unmittelbar nach Zuschlagserteilung an die vom Auftragnehmer für die Kommunikation benannte

 

bw) E-Mailadresse bekannt gegeben.

 

bx) Die Probenahme muss durch den Auftragnehmer in dem folgenden Zeitraum erfolgen:

 

by) - Winterware 2025: frühestens vom 16.11.2025 bis spätestens 31.12.2025

 

bz) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber je Untersuchungszeitraum per E-Mail innerhalb von 5 Kalendertagen nach Adress Bekanntgabe des Auftraggebers einen Probenahmekalender übersenden, aus dem der Probenahmeort, die Probenahmeart und

 

ca) der geplante Probenahmetag hervorgeht. Die E-Mail ist zu richten an E-Mail: E-Mail: Vorzim-mer_Abt6@lfu.rlp.de.

 

cb) Für die Probenahme und den Umgang mit den Proben gelten die Regelungen der Ziffer 4.6 der AVV zur 10. BImSchV (siehe

 

cc) Anlage 1 zur LB). Über die Probenahme ist gemäß Ziffer 4.6 e) der AVV zur 10. BImSchV für jeden Kraftstoff ein Protokoll nach

 

cd) dem Muster der Anlage 1 der AVV zur 10. BImSchV zu fertigen.

 

ce) Des Weiteren wird der Auftragnehmer den Auftraggeber nach jedem einzelnen Probenahmetag über die erfolgte Durchführung

 

cf) der Probenahme per E-Mail an die vorgenannte Adresse unterrichten (Durchführungsmitteilung). Diese Benachrichtigung seitens

 

cg) des Auftragnehmers muss dem Auftraggeber spätestens am auf den Probenahme-tag folgenden Werktag zugehen. Aus dieser

 

ch) Durchführungsmitteilung muss der Probenahmeort, die Probenahmeart sowie der Probenahmetag hervorgehen.

 

ci) 3.3 Analytik je Untersuchungszeitraum

 

cj) Für die Analytik der genommenen Proben durch den Auftragnehmer sind die Regelungen der Ziffern 4.6 f) und 4.6 g) der AVV zur

 

ck) 10 BImSchV (siehe Anlage 1 zur LB) zu beachten.

 

cl) Der Auftragnehmer prüft im Rahmen der Analytik gemäß Ziffer 4.3, 4.4 und 5 AVV zur 10. BImSchV (siehe Anlage 1 zur LB), ob

 

cm) die gewonnenen Kraft- und Brennstoff-Proben die in den Anlagen 3 bis 19 der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10.

 

cn) BImSchV (siehe Anlage 1 der LB) festgelegten Anforderungswerte / Grenzwerte einhalten.

 

co) Der Auftragnehmer erstellt gemäß Ziffer 4g AVV zur 10 BImSchV (siehe Anlage 1 zur LB) je Probe ein Prüfprotokoll nach dem

 

cp) Muster der Anlagen 3 bis 19 der AVV zur 10 BImSchV (siehe Anlage 1 zur LB) und erfasst die Daten in den vom UBA erstellten

 

cq) Excel-Tabellen FQMS_Kraftstoffproben_Import_ Tem-plate_v2.xls (siehe Anlage 2 zur LB), dabei sind Abweichungen von den

 

cr) Grenz-/Toleranzwerten kenntlich zu machen und festzustellen ob die in den Anlagen 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 oder 12 aufgeführten

 

cs) Ablehnungsgrenzwerte unter Anwendung der in der Fassung DIN EN ISO 4259 Teil 1, Ausgabe April 2018, beschriebenen

 

ct) Verfahren eingehalten werden.

 

cu) Bei Beanstandungen ist das entsprechende Probenmaterial (Schiedsprobe) gemäß Ziffer 4h AVV zur 10. BImSchV vom

 

cv) Auftragnehmer bis zum Abschluss des rechtskräftigen Straf- oder Bußgeldverfahrens aufzubewahren. Der Auftragnehmer wird von

 

cw) Auf-traggeber über den Abschluss des Verfahrens per E-Mail unterrichtet.

 

cx) Die Prüfergebnisse müssen innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der jeweiligen Probenahmekampagne dem Auftraggeber

 

cy) vorliegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Angebotsabgabe ausdrücklich schriftlich zur Einhaltung dieser Frist. Der

 

cz) Auftragnehmer übermittelt je analysierter Probe

 

da) - das Prüfprotokoll nach dem Muster der Anlagen zur Anlage 1 zur LB in Papierform

 

db) - das Original-Probenahmeprotokoll

 

dc) an die Postadresse des Auftraggebers.

 

dd) Zur Einhaltung der vorstehenden Frist gilt der Eingang beim Auftraggeber.

 

de) Weiterhin übermittelt der Auftragnehmer zeitgleich die vollständig ausgefüllte Excel-Tabelle gemäß Anlage 2 zur LB für alle Proben

 

df) per E-Mail an E-Mail: Vorzim-mer_Abt6@lfu.rlp.de (oder per Datenträger an die Postadresse des Auftraggebers) an den Auftraggeber und

 

dg) importiert die Daten im FQMS-Portal des Bundes, eine dafür geschaffene Datenbank fqms.umweltbundesamt.de, die für den

 

dh) Auftragnehmer nach kostenfreier Registrierung zugänglich ist. Der Abschluss der Eintragung ist unmittelbar nach der Eintragung

 

di) dem Auftraggeber formlos per E-Mail an E-Mail: Vorzim-mer_Abt6@lfu.rlp.de zu melden.

 

dj) 4 Vertraulichkeit

 

dk) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Vorgänge Vertraulichkeit zu wahren. Informationen an Dritte erfolgen nur nach

 

dl) schriftlicher Anweisung durch den Auftraggeber. Die Dateneingabe beim Umweltbundesamt bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

dm) 5 Ausführungsbestimmungen

 

dn) 5.1 Leistungsorte / Erfüllungsort / Gerichtsstand

 

do) 5.1.1 Leistungsorte

 

dp) - Probenahmeorte in Rheinland-Pfalz

 

dq) - Sitz des Auftragnehmers

 

dr) 5.1.2 Erfüllungsort

 

ds) Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz

 

dt) 5.1.3 Gerichtsstand

 

du) Gerichtsstand ist Mainz

 

dv) 5.2 Durch Auftragnehmer einzuhaltende Ausführungstermine je Untersuchungszeitraum

 

dw) (1) Probenahmezeitfenster: siehe Ziffer 3.2.

 

dx) (2) Mitteilung Probenahmekalender: 5 Kalendertage nach Zugang der Adress-Bekanntgabe der Probenahmeorte.

 

dy) (3) Probenahme-Durchführungsmitteilung: am auf den jeweiligen Probenahmetag folgenden Werktag.

 

dz) (4) Beginn Probenanalytik: unverzüglich nach Probenahme (Ziffer 4.6 f der Anlage 1 zur LB).

 

ea) (5) Übermittlung der Prüfungsergebnisse gemäß Kapitel 3.2: 6 Wochen nach Abschluss der Probenahmekampagne

 

eb) (Untersuchungszeitraum).

 

ec) 5.3 Zahlungsbedingungen

 

ed) (1) Die Vergütung richtet sich nach der erfogreich durchgeführten Probenahme und Analytik je Probe; Grundlage sind die

 

ee) angebotenen Vergütungssätze im Preisblatt (Teil des Angebotes des Auftragnehmers).

 

ef) (2) Eine Vergütungszahlung erfolgt erst nach vollständig erbrachter Gesamtleistung und nach erfolgreicher Abnahme durch den

 

eg) Auftraggeber.

 

eh) (3) Teilzahlungen bezogen auf eine Probenahmekampagne (Untersuchungszeitraum) werden nicht gewährt.

 

ei) (4) Eine Anpassung der im Preisblatt (Teil des Angebotes des Auftragnehmers) genann-ten Vergütungssätze wärend der

 

ej) Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

 

ek) (5) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Mögliche SKONTO-Gewährungen gemäß

 

el) Preisblatt sind zu berücksichtigen.

 

em) (6) Des Weiteren wird auf die Regelungen der Vertragsbedingungen gemäß Formular 411 verwiesen.

 

en) 6 Rechnungsversand

 

eo) Rechnungen müssen gemäß den Regelungen in Rheinland-Pfalz spätestens ab dem 01.04.2025 elektronisch als sogenannte

 

ep) XRechnung eingereicht werden. Informationen zur Abgabe von XRechnungen befinden sich auf e-rechnung.service.rlp.de

 

eq) startseite. Die Leitweg-ID des Landesamtes für Umwelt lautet: 07-0011651100400-41.

 

er) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass grds. ab dem 01.04.2025 Papierrechnungen und PDF-Rechnungen, welche mittels

 

es) E-Mail versandt werden, nicht mehr zulässig sind.

 

et) 7 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung

 

eu) Im Rahmen der Erbringung der vorstehend beschriebenen Leistung werden auch personenbezogene Daten verarbeitet.

 

ev) Die Parteien schließen daher ergänzend zu dem auf dieser Vergabe beruhenden Vertragsverhältnis eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.

 

ew) 8 Anlagen

 

ex) Anlage 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der

 

ey) Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (AVV zur 10. BImSchV) vom 19.12.2022 mit Anhängen

 

ez) Anlage 2 FQMS_Kraftstoffproben_Import_Template_v2.xls

 

fa) Haupterfüllungsort

 

fb) Bezeichnung Landesamt für Umwelt

 

fc) Postanschrift Kaiser-Friedrich-Straße 7

 

fd) Ort 55116 Mainz

 

fe) Ergänzende / Abweichende Angaben

 

ff) zum Haupterfüllungsort

 

fg) Leistungsorte

 

fh) - Probenahmeorte in Rheinland-Pfalz

 

fi) - Sitz des Auftragnehmers

 

fj) Erfüllungsort

 

fk) Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz

 

fl) Ausführungsfristen

 

fm) Bestimmungen über die Ausführungsfrist

 

fn) (1) Probenahmezeitfenster: 16.11.2025 bis spätestens 31.12.2025

 

fo) (2) Mitteilung Probenahmekalender: 5 Kalendertage nach Zugang der AdressBekanntgabe der Probenahmeorte.

 

fp) (3) Probenahme-Durchführungsmitteilung: am auf den jeweiligen Probenahmetag

 

fq) folgenden Werktag.

 

fr) (4) Beginn Probenanalytik: unverzüglich nach Probenahme (Ziffer 4.6 f der Anlage

 

fs) 1 zur LB).

 

ft) (5) Übermittlung der Prüfungsergebnisse gemäß Kapitel 3.2 der LB: 6 Wochen

 

fu) nach Abschluss der Probenahmekampagne (Untersuchungszeitraum)

 

fv) Zuschlagskriterien

 

fw) Niedrigster Preis

 

fx) Nebenangebote

 

fy) Nebenangebote werden nicht zugelassen.

 

fz) Angaben zu den Losen

 

ga) Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein

 

gb) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

 

gc) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß

 

gd) Formular 304, dass:

 

ge) er eine unabhängige Prüfstelle ist, die mindestens nach DIN EN ISO/IEC 17025 Ausgabe März 2018

 

gf) - für chemische und physikalisch-chemische Untersuchungen sowie motorische Prüfungen von Mineralöl und verwandten

 

gg) Erzeugnissen, insbesondere von Kraftstoffen wie Ottokraftstoffe, FAME als Dieselkraftstoff, Dieselkraftstoff, Erdgas als Kraftstoff,

 

gh) Flüssiggas als Kraftstoff und Brennstoffen wie Heizöl EL, S und SA

 

gi) - und für die Probenahme an öffentlichen und gewerblichen Tankstellen

 

gj) akkreditiert ist.

 

gk) Die vorstehend genannten Eignungskriterien müssen neben der Eigenerklärung gemäß Formular 304 zusätzlich mittels Scans der

 

gl) entsprechenden gültigen Akkreditierungsurkunden nachgewiesen werden.

 

gm) Zusätzlicher Hinweis für Bietergemeinschaften:

 

gn) Die Bietergemeinschaft muss als Ganzes die vorstehenden Anforderungen erfüllen; dabei muss jeder Bieter für den von ihm

 

go) verantwortenden Teil akkreditiert sein. Ergänzend wird auf Kapitel 5 der Bewerbungsbedingungen (Formular 410a) verwiesen.

 

gp) Zusätzlicher Hinweis für den Einsatz von Nachunternehmer:

 

gq) hier wird auf Kapitel 4.1 und insb. auf Kapitel 4.2 der Bewerbungsbedingungen (Formular 410a) verwiesen. Sofern Akkreditierungsurkunden bereits im aufgehobenen Vergabeverfahren LfU_13_41/2025 eingereicht wurden, müssen diese

 

gr) nicht erneut im Rahmen des hier vorliegenden Verfahrens eingereicht werden.

 

gs) Sonstige

 

gt) Vorlage der entsprechend ausgefüllten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303.

 

gu) Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder 305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes

 

gv) zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt

 

gw) geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334).

 

gx) Wesentliche Zahlungsbedingungen

 

gy) (1) Die Vergütung richtet sich nach der erfogreich durchgeführten Probenahme und Analytik je Probe; Grundlage sind die

 

gz) angebotenen Vergütungssätze im Preisblatt (Teil des Angebotes des Auftragnehmers).

 

ha) (2) Eine Vergütungszahlung erfolgt erst nach vollständig erbrachter Gesamtleistung und nach erfolgreicher Abnahme durch den

 

hb) Auftraggeber.

 

hc) (3) Teilzahlungen bezogen auf eine Probenahmekampagne (Untersuchungszeitraum) werden nicht gewährt.

 

hd) (4) Eine Anpassung der im Preisblatt (Teil des Angebotes des Auftragnehmers) genann-ten Vergütungssätze wärend der

 

he) Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

 

hf) (5) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Mögliche SKONTO-Gewährungen gemäß

 

hg) Preisblatt sind zu berücksichtigen.

 

hh) (6) Des Weiteren wird auf die Regelungen der Vertragsbedingungen gemäß Formular 411 verwiesen.

 

hi) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 30.10.2025 um 10:00 Uhr

 

hj) Bindefrist des Angebots 14.11.2025

 

hk) Zusätzliche Angaben

 

hl) Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.

 

hm) Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind

 

hn) zulässig.

 

ho) Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die

 

hp) von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de).

 

hq) Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines

 

hr) bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar

 

hs) erscheinen, sind diese bis zum 18.08.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen

 

ht) Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.

 

hu) Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYNY7

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 197116 vom 13.10.2025

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