Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Schöneberger Ufer 89-91
10785 Berlin
DE-07743 Jena
27.03.2026
a) GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Schöneberger Ufer 89 - 91
10785 Berlin
E-Mail: mailto:vergabe-dtvp@gesa-info.de
Internet https://www.gesa-info.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer 1.000.128-1 VOB
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
- ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags
☑ Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
BlmA-WE 105345 “Garagenkomplex, Jena, Juri-Gagarin-Straße”, Juri-Gagarin-Straße, 07743 Jena
Ergänzende/Abweichende Angaben zum Erfüllungsort
Flurstück 208/5, Flur 2, Gemarkung Zwätzen
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose
Rückbau eines Garagenkomplexes (16 Garagen “back-to-back” und eine Großgarage)
Rückbau und Entsorgung der aufstehenden Bausubstanz sowie der Bodenplatten/Fundamente und Oberflächenversiegelung der Freiflächen, inkl. baubegleitender Kampfmittelräumung
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage
Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f)
☑ nein
i) Ausführungsfristen
☑ Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 30.06.2026
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn der Maßnahme spätestens 10 Werktage nach Auftragserteilung; die aktuelle Projektplanung sieht unverbindlich eine Auftragsvergabe voraussichtlich bis Ende April 2026 vor. Ende der Rückbaumaßnahme spätestens 30.06.2026.
j) Nebenangebote
☑ nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
k) mehrere Hauptangebote
☑ nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen
☑ werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQMC2X/documents
☑ Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen
☑ andere Maßnahmen:
Datenschutz: Mit der Unterbreitung des Angebotes stimmt der Bieter der elektronischen Verarbeitung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten zu und bestätigt, dass ihm dafür auch die Zustimmung von Dritten, deren personenbezogene Daten Angebotsinhalt sind, entsprechend vorliegt. Die Daten werden von der GESA als verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, vertreten durch die Geschäftsführung, für die Angebotsauswertung bzw. Vertragsabwicklung erhoben und genutzt. Eine Weiterleitung der Daten erfolgt nur zum Zweck der Vertragsabwicklung an Projekt-beteiligte. Eine Übermittlung der Daten ins Ausland ist nicht vorgesehen ist; die Daten werden gelöscht, wenn die Archivierungspflicht abgelaufen ist, i. d. R. zehn Jahre. Für Fragen steht der Datenschutzbeauftragte der GESA; Herr Florian v. Spies (0341/71006-64 bzw. E-Mail: datenschutz@gesa-info.de) zur Verfügung. Ein Beschwerderecht besteht gegenüber der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin
Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
☑ teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
Nur nicht preisrelevante Unterlagen können nachgefordert werden, ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
o) Ablauf der Angebotsfrist am 27.03.2026 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am 30.04.2026
p) Adresse für elektronische Angebote
www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQMC2X
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
DE
r) Zuschlagskriterien
☑ nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Kriterium Gewichtung
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin am 27.03.2026 um 10:00 Uhr
Ort
Vergabeportal DTVP
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Vier-Augen-Prinzip; 2 Vertreter des AG
t) geforderte Sicherheiten
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Zur Leistungsabrechnung sind prüffähige kumulative Abschlags-, Zwischen- oder Teilrechnungen bzw. eine Schlussrechnung vorzulegen.
Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form.
Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung siehe Anlage “FB_025b_Rechn-beiblatt X-Rechng + Lieferanteninfo Wechsel ZRE auf OZG-RE”.
Die Bestellnummer wird nach Auftragsvergabe an den AN übermittelt.
Rechnungslauf:
- Entwurf der Rechnung (inkl. aller rechnungsbegründender Unterlagen) per Mail an die öBÜ/FTB.
- Nach Freigabe Hochladen der Rechnung als X-Rechnung (s.o.) und parallel per E-Mail zur Freizeichnung an die öBÜ/FTB.
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
GbR
w) Beurteilung der Eignung
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung;
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
- Angabe über Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Nachweis der Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb, Wird ein NU als Beförderer eingesetzt, ist eine gültige Transportgenehmigung (Anzeige gemäß § 53 KrWG für nicht gefährliche Abfälle bzw. Erlaubnis gemäß § 54 KrWG für gefährliche Abfälle) vorzulegen;
- Angaben über das für die Leistung vorgesehene Leitungspersonal: Benennung des vorgesehenen Leistungspersonals, Darlegung der technischen und - ggf. - wissenschaftlichen Qualifikation, der Weiterbildung und der Erfahrung des Personals;
- Angaben über das für die Leistungsdurchführung zur Verfügung stehende technische Gerät;
- Vorlage Erlaubnisschein gem. § 7 und Befähigungsschein gem. § 20 SprengG des ausführenden NU Kampfmittelfreimessung/Kampfmittelräumung;
- Vorlage Sachkundenachweis gem. DGUV Regel 101-004 des Aufsichtsführenden des AN;
- Vorlage Sachkundenachweis gem. TRGS 519 der ausführenden Personen;
- Vorlage Eignungs-/Qualifikationsnachweis MVAS;
- Vorlage Entsorgungskonzept;
- Nachweis Haftpflichtversicherung AN Rückbau (Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio EUR; Vermögensschäden: 1,0 Mio EUR);
- Nachweis Haftpflichtversicherung mit Kampfmittelräumung/KMR (Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio EUR; Vermögensschäden: 1,0 Mio EUR)
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Sonstiges
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers erlangen keine Gültigkeit.
- Bei Abschluss eines Einheitspreisvertrages gilt abweichend vom Wortlaut gemäß Ziffer 2.1 und 2.2 des VHB Bund Formblatts 214, für den Fall der Überschreitung der Frist für die Vollendung bzw. der insoweit vorgesehenen Vertragsstrafe, als maßgebliche Bezugsgröße (Vergütungsanspruch des Auftragnehmers) die Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe.
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Angebot auf das Vorliegen von Hinweisen geprüft wird, die auf eine Qualifizierung als unzulässiges Spekulativangebot oder eine unzulässige Mischkalkulation hindeuten. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQMC2X