Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Stadt München Baureferat Hochbau 9
Friedenstraße 40
81671 München
DE-81671 München
24.03.2026
00123991-2026
1. Stadt München Baureferat Hochbau 9
Friedenstraße 40
81671 München
1.1 Landeshauptstadt München, Baureferat
E-Mail: mailto:bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien
Beschreibung: Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien (Z0 bis größer Z2) bei der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 vom Laimer Platz nach Pasing - Baulos 1 und 2
Kennung des Verfahrens: 5a6ceab3-8ca3-4c08-b347-3c91555ab098
Interne Kennung: BauR I-40292-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90732000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung
2.1.2 Erfüllungsort Stadt: München
Postleitzahl: 81671
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
sektvo -
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren: - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Alle Unterlagen sind in dem Dokument Eignung_und_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=288108
5. Los
5.1 Los: LOT-0000 Titel: Transport und Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterialien
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abtransport von ca. 73.000 t deklariertem Aushub- und Abbruchmaterial sowie die fachgerechte Entsorgung in hierfür zugelassene Anlagen. Für beide Baumaßnahmen (Los 1 und 2) wurde ein Massenmanagement- und Verwertungskonzept erstellt, das auf den Ergebnissen der Baugrundvorerkundung sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen über die geplante Baumaßnahme basiert. Auf dieser Grundlage erfolgte eine Abschätzung der zu entsorgenden Mengen. Sie sind erfahrungsgemäß mit Unsicherheiten belastet, so dass die tatsächlich abgerufene Menge einer Leistung von den ausgeschriebenen Mengen abweichen kann. Die Materialien können, je nach Herkunft, mit Schadstoffen unterschiedlicher Art und Höhe kontaminiert sein. Vor dem Hintergrund der Abfallminimierung wird eine Trennung der unterschiedlich belasteten Materialien durch den jeweils zuständigen Altlastenkoordinator anhand organoleptischer Kriterien sowie den Erkenntnissen aus den Vorerkundungen durchgeführt. Im Hinblick auf die weitere Entsorgung wird das Material mittels Deklarationsanalysen in Zuordnungsklassen (Z 0 bis größer Z 2) gemäß Leitfaden zu den Eckpunkten - Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen sowie Tagebauen (LVGBT), in Deponieklassen gemäß Deponie-Verordnung (DepV) bzw. in Materialklassen gemäß der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (EBV) sowie bei Bedarf in die Verwertungsklassen (VK1 bis VK3) gemäß Leitfaden zur PFAS-Bewertung des Bundes eingestuft. Ebenso ist die Entsorgung von Bauschutt Gegenstand dieses Vertrages, hier kommt für höher belastete Materialien die Deponie-Verordnung zur Anwendung. Darüber hinaus können Gleisschotter gemäß EBV sowie in Einzelfällen gefährlicher Abfall zur Entsorgung anfallen. Es ist zu beachten, dass das zu entsorgende kontaminierte Aushubmaterial aus verschiedenen Bauphasen der beiden Baulose stammt und daher über den Ausführungszeitraum diskontinuierlich anfällt. Dabei sind wiederholt mehrere Haufwerke zeitgleich abzufahren und zu entsorgen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass je nach separiertem Aushubmaterial auch Kleinmengen (z. B. nur eine LKW-Fuhre oder Haufwerke kleiner als 25 t) anfallen können, die entsprechend zu entsorgen sind. Auf dem Gelände der Baumschule südlich der Gotthardstraße und westlich der Willibaldstraße steht je Los eine Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche West für Los 1 und BE-Fläche A für Los 2) zur Verfügung, auf denen das Material zwischengelagert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die BE-Fläche West und die BE-Fläche A vorzugsweise über eine ausgewiesene Logistikroute angefahren werden muss. Die Gesamtzahl an LKW-An-und Abfahrten pro Tag ist je Fläche (BE-Fläche West und BE-Fläche A) auf jeweils ist auf 65 für die gesamte Baumaßnahme beschränkt. Um einen fristgerechten Abtransport gewährleisten zu können, ist daher eine Abstimmung mit dem Altlastenkoordinatoren und den Baufirmen bzw. der örtlichen Bauüberwachungen der beiden Baulose von großer Bedeutung. Der Abruf der ausgeschriebenen Leistungen kann nur erfolgen, wenn die zuständigen Behörden am Abfallentstehungsort (in München: Landesamt für Umwelt und Referat für Klima- und Umweltschutz) keine Bedenken gegen die geplante Art und Weise der Entsorgung anmelden und die jeweiligen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Kommunikation und zur Klärung auftretender Fragen ist für die Vertragsabwicklung seitens des Auftragnehmers ein Ansprechpartner inkl. Stellvertreter zu benennen. Bei Änderungen der Ansprechpartner ist der AG unverzüglich zu informieren. Nach Beauftragung und mit Aufladung des Materials geht das Material in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers über. Bei der Entsorgung des Materials und insbesondere bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (LAGA Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit vom 09.02.2021 und Bayerisches Landesamt für Umwelt Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern) sind die einschlägigen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der entsprechenden Verordnungen zwingend zu beachten.
Interne Kennung: BauR I-40292-2025 Der Text wurde entsprechend Ihrer Vorgaben formatiert. Zeilenumbrüche innerhalb eines Absatzes wurden entfernt, und nummerierte Listen sowie Spiegelstriche wurden untereinander gelistet.