Erstellung eines hydrogeologischen Strukturmodells und numerischen Grundwasserströmungsmodells im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Staaken zur Identifikation von LCKW- und Monochlorbenzol-Eintragsquellen ins Grundwasser. Leistungszeitraum: September bis Dezember 2026.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landratsamt Havelland Dezernat I, Zentrale Vergabestelle
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
DE-14612 Falkensee
28.07.2026
Vergabenummer DI-ZVSt-SP-05/2026
Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung
Vergabe- und Vertragsordnung UVgO
Art des Auftrags Dienstleistung
Auftraggeber
Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung Landkreis Havelland - Der Landrat -
Kontaktstelle Zentrale Vergabestelle
Zu Händen Sara Pankrath
Postanschrift Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Telefon +49 3385551-1286
Fax +49 33855513-1286
E-Mail vergabestelle@havelland.de
Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle
Siehe zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Siehe zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Auftragsgegenstand
Leistungsbeschreibung
Art der Leistung
Am Anstrom zu den Förderbrunnen des Wasserwerkes Staaken wurden im Jahr 2020 in den westlichen Vorfeldmeßstellen im Rahmen der Routineuntersuchungen des Wasserwerksbetreibers Grundwasserkontaminationen mit LCKW und Monochlorbenzol (MCB) festgestellt.
Zur Ursachenklärung bezüglich der Herkunft der nachgewiesenen Schadstoffe wurden zwischenzeitlich verschiedene Untersuchungsmaßnahmen seitens GCI GmbH Grundwasser Consulting Ingenieurgesellschaft durchgeführt.
Die maßgeblichen Quellen für die nachgewiesene Grundwasserbelastung mit LCKW und MCB konnten in deren Ergebnis jedoch nicht zweifelsfrei ermittelt werden.
Vor dem Hintergrund dessen sollen die relevanten Schadstoffeintragsquellen für die Grundwasserkontamination im unterirdischen Einzugsgebiet des Wasserwerkes Staaken lokalisiert und deren Quellpotential abgeschätzt werden.
Im Rahmen der Untersuchungen zur Ursachenklärung der Grundwasserkontaminationen im unterirdischen Einzugsgebiet des Wasserwerkes Staaken ist daher die Entwicklung eines hydrogeologischen Strukturmodells (HSM) und numerischen Grundwasserströmungsmodells (GWSM) im weiteren Einzugsgebiet der Wasserwerksbrunnen erforderlich.
Ziel ist die Identifikation relevanter Schadstoffeintragsquellen und deren Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser.
Das Grundwasserströmungs- und Transportmodell soll dabei sowohl zur Begleitung und Optimierung sowie zur Auswertung der parallel geplanten Erkundungsmaßnahmen verwendet werden und im Weiteren als Planungs- und Prognoseinstrument zur Entwicklung von Schutzmaßnahmen dienen.
Umfang der Leistung
Alle genauen Informationen zur ausgeschriebenen Leistung entnehmen Sie dem Dok. 4.01 Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen.
Erfüllungsorte
Haupterfüllungsort
Ort 14612 Falkensee
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistungserbringung für die Modellbearbeitung Stufe 1a ist im Zeitraum zwischen 09/2026 und 12/2026 vorgesehen.
Dauer (ab Auftragsvergabe)
Beginn 07.09.2026, Ende 31.12.2026
Fristen
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 16.07.2026
Angebotsfrist 28.07.2026 11:00 Uhr
Zuschlags-/Bindefrist 04.09.2026
Wertung
Wertungsmethode der Vergabe
Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß der im Anschreiben oder den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien.
Lose
Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter
Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.
Nachweise / Bedingungen
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang zwingend Dok. 1.02 Zusammenstellung einzureichender Unterlagen.
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung
Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflagen zur persönlichen Lage
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu überprüfen
Die Hinweise gelten für die:
>> Hinweis zur Präqualifizierung:
Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z.B. Eintragung ins Berufs /Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg anerkannt.
Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV-Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben.
Vom Bieter ist vorab zu prüfen, ob auftragsbezogene Forderungen (z.B. Referenzen) von der Präqualifizierung genauso wie verlangt erfasst sind. Ggf. sind diese entsprechend ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
>> Hinweis zum Einsatz von Unterauftragnehmern:
Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe von § 26 UVgO zulässig. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er unter Bezugnahme der Eigenerklärung (FB-3-04 Eigenerklärung Unterauftragnehmerleistungen) mit dem Angebot anzugeben, welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen.
Sofern bereits bekannt, hat der Bieter ferner im Angebot anzugeben, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen und die im Angebot angegeben haben, Leistungsteile an noch nicht benannte Unterauftragnehmer vergeben zu wollen, vor Zuschlagserteilung die Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern nachzufordern.
Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sein.
Die Vergabestelle überprüft vor der Zuschlagserteilung, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen.
Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe (§ 123 GWB) verlangt die Vergabestelle die Ersetzung des Unterauftragnehmers.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe (§ 124 GWB) kann die Vergabestelle verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Vergabestelle kann dem Bieter hierfür eine Frist setzen (siehe auch § 26 Abs. 5 UVgO).
Soweit die Vergabestelle es für erforderlich erachtet, wird sie diesbezüglich die Erklärungen und Nachweise (s. Unterlagen auf Verlangen) anfordern.
Soweit Unterauftragnehmer nicht bereits vor Zuschlagserteilung benannt wurden, darf die Beauftragung nur in begründeten Ausnahmefällen mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgen.
Der Auftraggeber wird seine Zustimmung erteilen, wenn die Begründung die Notwendigkeit eines Austauschs ergibt und der Auftragnehmer ihm vor der beabsichtigten Unterbeauftragung nachweist, dass der von ihm ausgewählte Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie der Auftragnehmer geeignet ist, d.h. die für die ordnungsgemäße Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden und kein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Der Antrag des Auftragnehmers auf Erteilung der Zustimmung muss schriftlich unter der Angabe von Art und Umfang der betroffenen Leistungen, Firma und Sitz des Unterauftragnehmers sowie unter Beifügung der im Vergabeverfahren für den Auftragnehmer geforderten Eignungsnachweise und Eigenerklärungen sowie einer Begründung zum Erfordernis des Austauschs rechtzeitig vor dem beabsichtigten Einsatz des Unterauftragnehmers gestellt werden, so dass dem Auftraggeber eine Überprüfung der Angaben und Nachweise möglich ist (d.h. Zugang der vollständigen Unterlagen beim Auftraggeber mindestens vier Wochen vor beabsichtigter Übertragung).
>> Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft einzureichen, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft, der die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, für die Mitglieder der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Ein entsprechendes Formblatt (FB-3-03 Bietergemeinschaftserklärung) ist dem Angebotsschreiben beigefügt, das grundsätzlich mit dem Angebot einzureichen ist, falls der Bieter nicht ein eigenes Formular gleichen Inhalts verwendet.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen:
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein (FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
Die Bietergemeinschaften dürfen ihre Mitgliederzusammensetzung nur vor Ablauf der Angebotsfrist im Wege der Rücknahme des Angebots und der Einreichung eines neuen Angebots der neu zusammengesetzten Bietergemeinschaft ändern.
>> Hinweis auf § 34 UVgO - Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (FB-4-05 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe).
Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) wie z.B. geeignete Referenzen (§ 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV) oder Ausbildungs- und Befähigungsnachweise (§ 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 34 UVgO) in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür sind mit dem Angebot die Erklärung zur Eignungsleihe (FB-3-05 Eigenerklärung Eignungsleihe) und auf Anforderung das Formblatt FB-4-05 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe sowie die entsprechenden Eignungsnachweise einzureichen.
Sofern der Eignungsleihende präqualifiziert ist, kann er sich dem bedienen, wenn das Register die erforderlichen Nachweise enthält.
>> Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
>> Nach Aufforderung durch die Vergabestelle einzureichende Unterlagen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist.
Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung der Eignung sind mindestens erforderlich:
>> Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
>> Nach Aufforderung durch die Vergabestelle einzureichende Unterlagen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen
Der Auftrag wird ausschließlich an einen fachkundigen und leistungsfähigen Bieter vergeben, der nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden ist.
Zur Beurteilung dieser Kriterien und Feststellung der Eignung sind mindestens erforderlich:
>> Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
Referenz nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Der Bieter benennt mind. zwei (Unternehmens-)Referenzen, bei denen eine Leistung in vergleichbarer Art und Umfang Bestandteil war.
Die angegebenen Referenzen müssen abgeschlossen sein und dürfen nicht länger als acht Jahre zurückliegen.
Folgende Angaben sind zu machen:
> FB-1-03 Eigenerklärung zu Referenzen
>> Nach Aufforderung durch die Vergabestelle einzureichende Unterlagen:
Sonstige Bedingungen
>> Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen:
>> Auf Anforderung einzureichende Unterlagen:
Vergabeunterlagen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch, mittels Vergabemarktplatz Vergabemarktplatz Brandenburg
URL zu den Auftragsunterlagen
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSYYYDYTWXDQKJ2/documents
Angebote
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Beginn der Angebotsöffnung 28.07.2026 11:05 Uhr
Angebotsabgabe
Art der akzeptierten Angebote
Elektronisch in Textform
Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur
Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur
URL zur Abgabe elektronischer Angebote
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXSYYYDYTWXDQKJ2
Nebenangebote
werden nicht zugelassen.
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
Bitte beachten Sie unbedingt auch die 1.03 Teilnahmebestimmungen des Auftraggebers!
Bieter, die beabsichtigen, ein elektronisches Angebot abzugeben, brauchen die Dokumente nicht ausdrucken, handschriftlich ausfüllen/unterschreiben und wieder einscannen.
Das Ausfüllen der vorgegebenen Formularfelder reicht aus.
Die für das elektronische Angebot verwendete Signatur oder Textform (Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt) gilt für alle in diesem Rahmen gemachten Angaben/Erklärungen bzw. für alle Dokumente (sog. Container-Signatur).
Bekanntmachungs-ID CXSYYYDYTWXDQKJ2