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Titel

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Dienstleistungen zur geometrischen Verbesserung der Liegenschaftskarte in acht Katasterbezirken

Vergabeverfahren

Ergänzungsmeldung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landratsamt Oberhavel Dezernat IV Service, Finanzen und Ordnung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Ausführungsort

DE-16766 Kremmen

Frist

12.01.2026

TED Nr.

00818701-2025

Beschreibung

1. Landratsamt Oberhavel Dezernat IV Service, Finanzen und Ordnung
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

 

E-Mail: mailto:vergabestelle@oberhavel.de 

 

2. Verfahren

2.1 Verfahren Titel: geometrische Qualitätsverbesserung in acht Katasterbezirken gemäß Prioritätenerlass III des Ministeriums des Innern und für Kommunales auf dem Gebiet des Landkreises Oberhavel - 8 Lose Beschreibung: Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel (Auftraggeber) beabsichtigt acht Aufträge für die Erbringung von Dienstleistungen zur geometrischen Verbesserung der Liegenschaftskarte in acht Katasterbezirken im Kreisgebiet Oberhavel zu vergeben. Kennung des Verfahrens: a35201a0-4991-41b3-b9f5-2ca9e113d133 Interne Kennung: OV024.25 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung, 71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

2.1.2 Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Bei den zu bearbeitenden Projekten handelt es sich um acht Katastergebiete in den Gemarkungen Beetz, Bergsdorf, Kremmen, Wesendorf, Sommerfeld und Kremmen im Kreisgebiet Oberhavel.

2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5H9XJ# Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Betrug: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1 Los: LOT-0001 Titel: Katasterbezirk Gemarkung Beetz - Flur 2 Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2, Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur 3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten. Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. Interne Kennung: 1

5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung, 71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Kremmen OT Beetz Postleitzahl: 16766 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 7 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. Bei identischen Kostenschätzungen (brutto) entscheidet das Los. 4. Die zu vergebene Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen, die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00

5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1 Los: LOT-0002 Titel: Katasterbezirk Gemarkung Beetz - Flur 1 Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2, Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur 3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten. Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. Interne Kennung: 2

5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung, 71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Kremmen OT Beetz Postleitzahl: 16766 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 7 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. Bei identischen Kostenschätzungen (brutto) entscheidet das Los. 4. Die zu vergebene Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen, die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00

5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1 Los: LOT-0003 Titel: Katasterbezirk Gemarkung Bergsdorf - Fur 4 Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2, Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur 3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten. Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. Interne Kennung: 3

5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung, 71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Zehdenick OT Bergsdorf Postleitzahl: 16792 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 7 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. Bei identischen Kostenschätzungen (brutto) entscheidet das Los. 4. Die zu vergebene Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen, die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00

5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1 Los: LOT-0004 Titel: Katasterbezirk Gemarkung Kremmen - Flur 5 Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2, Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur 3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten. Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. Interne Kennung: 4

5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung, 71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Kremmen Postleitzahl: 16766 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 7 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. Bei identischen Kostenschätzungen (brutto) entscheidet das Los. 4. Die zu vergebene Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen, die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00

5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1 Los: LOT-0005 Titel: Katasterbezirk Gemarkung Bergsdorf - Flur 6 Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2, Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur 3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten. Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. Interne Kennung: 5

5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung, 71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Zehdenick OT Bergsdorf Postleitzahl: 16792 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 7 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. Bei identischen Kostenschätzungen (brutto) entscheidet das Los. 4. Die zu vergebene Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen, die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00

5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1 Los: LOT-0006 Titel: Katasterbezirk Gemarkung Wesendorf - Flur 3 Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2, Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur 3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten. Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. Interne Kennung: 6

5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung, 71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Zehdenick OT Wesendorf Postleitzahl: 16792 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 7 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. Bei identischen Kostenschätzungen (brutto) entscheidet das Los. 4. Die zu vergebene Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen, die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00

5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1 Los: LOT-0007 Titel: Katasterbezirk Gemarkung Sommerfeld - Flur 8 Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2, Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur 3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten. Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. Interne Kennung: 7

5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung, 71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Kremmen OT Sommerfeld Postleitzahl: 16766 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 7 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. Bei identischen Kostenschätzungen (brutto) entscheidet das Los. 4. Die zu vergebene Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen, die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00

5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

5.1 Los: LOT-0008 Titel: Katasterbezirk Gemarkung Kremmen - Flur 14 Beschreibung: Die Leistung ist in folgende Lose gegliedert: Los 1 - Gemarkung Beetz - Flur 2, Los 2 - Gemarkung Beetz - Flur 1, Los 3 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 4, Los 4 - Gemarkung Kremmen - Flur 5, Los 5 - Gemarkung Bergsdorf - Flur 6, Los 6 - Gemarkung Wesendorf - Flur 3, Los 7 - Gemarkung Sommerfeld - Flur 8, Los 8 - Gemarkung Kremmen - Flur 14. Die Losaufteilung richtet sich nach den Flächengrößen in acht Katasterbezirken des Landkreises Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hält das Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich. Gebäudebestand und tatsächliche Nutzungsarten von Gebäuden werden ständig aktualisiert; Geobasisdaten werden mit den Landesgrenzen abgestimmt, und die Geometrie der Karte wird fortlaufend verbessert. Anlass dieser Maßnahme ist die geometrische Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Flächen unter Berücksichtigung katasterrechtlicher Aspekte sowie der Anforderungen der Grundbuchordnung als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Handlungsgrundlage bildet der Leitfaden Qualitätsverbesserung des Liegenschaftskatasters in ALKIS (Stand 04/2023) in der Arbeitsweise lange Bearbeitungszeiten. Der Umfang ergibt sich aus diesem Leitfaden. Es handelt sich um hoheitliche Leistungen, die nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO) vergütet werden. Die Abrechnung erfolgt nach § 6 Absatz 1 Nr. 4 VermGebO in Verbindung mit Tarifstelle 3.4.2. Teilnahmeberechtigt sind Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen im Land Brandenburg mit nachgewiesener Erfahrung in QL-Projekten gemäß der genannten Handlungsgrundlage. Interne Kennung: 8

5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Zusätzliche Einstufung (cpv): 71354000 Kartografiedienste, 71354300 Katastervermessung, 71354100 Digitalisierte Kartenerstellung

5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Kremmen Postleitzahl: 16766 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 7 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bindefristende: 02.03.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 3. Die Losvergabe wird auf 2 Lose beschränkt. Ist der Bieter bei mehr als zwei Losen im Ergebnis der Angebotsauswertung erstplatzierter Bieter, erfolgt der Zuschlag auf die zwei Lose mit der höchsten Gesamtquadratmeteranzahl der Gemarkungsfläche. Die Zuschlagserteilung erfolgt in absteigender Reihenfolge der Gesamtflächengröße, d.h. es wird mit dem Los mit der größten Fläche begonnen. Sobald ein Bieter für den Zuschlag bei zwei Losen in Betracht kommt, scheidet dieser Bieter für den Zuschlag der übrigen Lose aus. Bei identischen Kostenschätzungen (brutto) entscheidet das Los. 4. Die zu vergebene Leistung wird mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg aus dem Förderprogramm Geobasisdaten 2024 (Qualifizierung der Geobasisdaten der Liegenschaften des Landes Brandenburg in der Förderperiode 2021 - 2027) finanziert.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass der Bieter zur Führung der Berufsbezeichnung Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur befugt und befähigt ist, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieurin oder Vermessungsingenieur gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) vorlegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: -mindestens eine vergleichbare Leistung (Referenz), die nicht vor dem 01.01.2020 beendet und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden ist, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum sowie Angabe zur bearbeiteten Fläche. Vergleichbar sind Leistungen, die nach dem Leitfaden QL in der aktuellen Fassung (Stand 04/2023) erfolgreich sowohl ins Liegenschaftskataster als auch in die QL-Datenbank des Landes Brandenburg übernommen wurden. Mindestens eine Referenz muss im Umfang des kleinsten Loses (Gemarkung Kremmen, Flur 14) liegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Mittels Formular 4.0 Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.500.000 EUR für sonstige Schäden oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie und nicht älter als 6 Monate) mit den geforderten Deckungssummen ist bei Angebotsabgabe einzureichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mittels Formular 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe der Vergabeunterlagen: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Kostenschätzungen (brutto). Das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00

5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ/documents Ad-hoc-Kommunikationskanal: URL: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H9XJ Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 50 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 12/01/2026 08:31:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV) Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Geschäftssprache: Deutsch 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Oberhavel Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

8. Organisationen

8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68 Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1 Stadt: Oranienburg Postleitzahl: 16515 Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A) Land: Deutschland Kontaktperson: Dez. VI - Finanzen und IT, Zentrale Vergabestelle E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de Telefon: +49 3301601-3500 Fax: +49 3301601-3519 Internetadresse: www.oberhavel.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Registrierungsnummer: t:03318661719 Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107 Stadt: Potsdam Postleitzahl: 14473 Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg Telefon: +49 3318661719 Fax: +49 3318661652 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender

10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 63abc59c-5732-4779-9c17-3f1244d95d8b-01 Hauptgrund für die Änderung: Informationen sind jetzt verfügbar Beschreibung: Beim Punkt 5.1.6 - zusätzliche Informationen Nr. 3 fehlte eine Ergänzung, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist.

10.1 Änderung Abschnittskennung: PROCEDURE Beschreibung der Änderungen: Beim Punkt 5.1.6 heißt es bei zusätzliche Informationen Nr. 3 im letzten Satz: Bei identischen Kostenschätzungen (brutto) entscheidet das Los.

11. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e7228df0-14b0-4a15-b923-1cad9c0ed248 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 08/12/2025 17:24:21 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 818701-2025 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 238/2025 Datum der Veröffentlichung: 10/12/2025

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 198617 vom 11.12.2025

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