Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR
Nordostpark 89
90411 Nürnberg
DE-51427 Bergisch Gladbach
563379-2023
Abschnitt I:
I.1) Bundesanstalt für Straßenwesen
Referat Z2
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet: www.bast.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers nstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: FE 02.0467/2022/LRB - Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 02.0467/2022/LRB
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: /LRB - Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen
II.1.6) Angaben zu den Losen uftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 336.134,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA2B Hauptort der Ausführung: 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Seit der in 2017 erschienen wegweisenden Studie von Hallmann et al. ist der Rückgang der Insekten ein auch in der Öffentlichkeit und Politik präsentes Thema. Um diesem Rückgang entgegenzuwirken, wurde 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz des Bundes verabschiedet. Dieses sieht auch vor, „Begleit- und Nebenflächen von Infrastrukturen im Sinne des Insektenschutzes weiter[zu]entwickeln“ und trägt damit in besondere Weise zu den Zielen der Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes (StrÖff) und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. Um Verkehrsbegleitflächen so zu gestalten, dass sie für Insekten und andere Arthropoden förderlich sein können, stehen bereits vielfältige Maßnahmen für eine ökologische Aufwertung zur Verfügung. Es steht allerdings die Frage im Raum, ob eine gezielte Aufwertung von Verkehrsbegleitflächen potenziell eine ökologische Fallenwirkung begünstigt. Ziel dieses Forschungsvorhaben ist es zu untersuchen, ob durch eine Aufwertung von Verkehrsnebenflächen zur Förderung von Insekten eine ökologische Fallenwirkung entstehen kann. Hierzu sollen zunächst jeweilige „Zielarten“, die sich für populationsgenetische Untersuchungen eignen, und repräsentative Untersuchungsflächen auf Verkehrsbegleitgrün identifiziert werden. Mit Hilfe von populationsgenetischen Methoden und geeigneter Methoden zur Bestimmung von Mortalitätsraten soll beurteilt werden, ob eine Aufwertung von Verkehrsbegleitgrün eine ökologische Fallenwirkung begünstigen kann und wenn ja, welche Faktoren dabei ausschlaggebend sind. Die Ergebnisse tragen zur Umsetzung nationaler Strategien (Aktionsprogramm Insektenschutz, StrÖff, Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt) und Gesetze (BNatSchG) und internationaler Abkommen (CBD) bei.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50 Preis - Gewichtung: 50
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) ungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 090-276965
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: Z2d-FE 02.0467/2022/LRB Bezeichnung des Auftrags: FE 02.0467/2022/LRB - Auswirkungen auf Insektenpopulationen durch die Aufwertung von Verkehrsnebenflächen Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 12.09.2023
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde ANUVA Stadt- und Umweltplanung GmbH Nürnberg Deutschland NUTS-Code: DE254 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 336.134,00 EUR Gesamtwert des Auftrags / Loses: 0,01 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163 Internet: www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 14.09.2023