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Titel

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Beschaffung einer geotopographischen Datenbanksoftware

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)

Auftragnehmer

M.O.S.S. Computer Grafik Systeme GmbH NL Dresden
Buchenstraße 16 b
01097 Dresden

Ausführungsort

DE-24161 Altenholz

TED Nr.

310565-2014

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

 

I.1) Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts

Altenholzer Straße 10-14

24161 Altenholz

DEUTSCHLAND

 

E-Mail: dataportvergabe2568@dataport.de

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers

 

Einrichtung des öffentlichen Rechts

 

I.3) Haupttätigkeit(en)

 

Sonstige: Informations- und Kommunikationstechnik

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

 

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags

 

Beschaffung einer geotopographischen Datenbanksoftware.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Lieferauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Schleswig-Holstein. NUTS-Code DEF0

 

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

 

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation beabsichtigt eine geotopographische Datenbanksoftware zu beschaffen. Benötigt wird eine Datenbank für geotopographische Produkte, welche die Produkte und deren Metadaten entsprechend den Formatvorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder verwaltet, blattschnittfrei bereitstellt und auf die browserbasiert zugegriffen werden kann. Verlangt werden zusätzlich eine Konzepterstellung, die Installation, eine datenbankbasierte Produktdefinition, die Migration und der Import der Daten sowie Administrator- und Anwenderschulungen. Die Softwarepflege und -wartung soll für einen Zeitraum von vier Jahren übernommen werden. Die Software muss bis zum 30.11.2014 installiert und lauffähig sein. Zur Ermittlung des Vertragspartners führt Dataport einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach den Regelungen des Abschnitts 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durch.

 

II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 48000000

 

II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

 

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion, Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VV RE2/2568/14

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

 

Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 99-172679 vom 23.5.2014

 

Abschnitt V: Auftragsvergabe

 

V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde M.O.S.S. Computer Grafik Systeme GmbH Buchenstr. 16b 01097 Dresden DEUTSCHLAND

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.2) Zusätzliche Angaben:

 

Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter IV Ziffer 2.2) genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter IV Ziffer 1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter IV Ziffer 2.3 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 Abs. 8 EG VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.

 

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

 

Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de Telefon: +49 4319884640 Fax: +49 4319884702

 

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 107 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt." Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.

 

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 10.9.2014

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 131653 vom 14.09.2014

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