Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Eigenbetrieb des Bezirksverbands Pfalz Landwirschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Speyer (LUFA)
Obere Langgasse 40
67346 Speyer
DE-55116 Mainz
633265-2023
Abschnitt I:
I.1) Landesamt für Umwelt
Kaiser-Friedrich-Straße 7
55116 Mainz
E-Mail: mailto: haushalt@lfu.rlp.de
Internet: www.lfu.rlp.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2024-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_34/2023
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe. Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR, hier: z.B. der Ad-hoc-Gruppe "Agriculture" in der EG Micromin), der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz. Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Oberflächengewässer auf ausgewählte organi-sche Spurenstoffe, speziell PSM und AZM analysiert werden. Das LfU nimmt zusammen mit den Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektio-nen Süd und Nord von Rheinland-Pfalz (SGDen) zu diesen Zwecken regelmäßig Wasserpro-ben. Das LfU übernimmt hierbei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55122). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik eingerichtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden. Ziel ist es, für die Jahre 2024-2026 eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Dritten (AN) abzuschließen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Analysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der Wasserphase erhält.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB35 Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte: - Sitz des Auftragnehmers (AN) - Laborstandort des Auftraggebers (AG) in Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Maximale Anzahl der Proben (Obergrenze): 858 Proben Maximal Anzahl an Substanzen: 313 Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden. Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können dem Preisblatt/Substanzübersicht (Formular 302) entnommen werden.
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Probenanzahl: Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, sichert der verbindlich die Bereitschaft und die Fähigkeit zu, auf Initiative des AG hin und bei gleichbleibenden weiteren vertraglichen Bedingungen, das vereinbarte jährliche maximale Probenvolumen von 858 Proben innerhalb der Vertragslaufzeit um bis zu 25 Prozent (ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens ) auf maximal 1.073 Proben zu erhöhen. Die Umsetzung erfolgt sodann durch Abschluss eines entsprechenden Änderungsvertrages. Substanzen: Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang um zusätzliche zu untersuchende Sub-stanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätz-lich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die im Formular 302 (Preisblatt/Substanzübersicht) im Tabellenblatt 1 "obligatorische Parameter" festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragneh-mer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzun-gen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt. II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 170-535004
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 16.10.2023
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde LUFA Speyer Speyer Deutschland NUTS-Code: DEB38 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR Gesamtwert des Auftrags / Loses: 0,01 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Die Wertangabe 0,01 dienst als Platzhalter Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHY045
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftstraße 9 Mainz 55116 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 16.10.2023