Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Harbauer GmbH
12051 Berlin
DE-01968 Senftenberg
422340-2015
Abschnitt I:
I.1) LMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Knappenstraße 1
01968 Senftenberg
Fax: +49 3573844643
Telefon: +49 3573844275
E-Mail: falk.michel@lmbv.de
Internet: lmbv.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Unternehmen des Bundes
I.3) Haupttätigkeit(en) Bergbausanierung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Betreiben, Warten, Überwachen von Anlagen der Grundwassersanierung im Bereich der Abproduktenhalde Terpe.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ortslage Terpe. NUTS-Code DE429
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Betreiben der Förderbrunnen, der Grundwasserreinigungsanlage, der Infiltrationsbrunnen und der Grundwassermessstellen im Bereich der Abproduktenhalde Terpe.
II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 90000000, 90733900 Beschreibung: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste. Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 620 139,60 EUR ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 1601200102
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Verfahren zur Vor-Information Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 96-174078 vom 18.05.2015 Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 137-252716 vom 18.07.2015
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 11008611 Los-Nr: Betreiben, Wartung, Überwachung von Anlagen der Grundwassersanierung im Bereich der Abproduktenhalde (APH) Halde
V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 29.09.2015 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Harbauer GmbH 12051 Berlin Deutschland
V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 620 139,60 EUR ohne MwSt
V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.1) Zusätzliche Angaben:
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn Deutschland
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 107 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber sieht eine Rüge im Sinne von Nr. 1 als unverzüglich an, wenn sie bis 5 Kalendertage ab Verstoß erhoben wird.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt LMBV mbH null null null Deutschland
VI.4) Date of dispatch of this notice: 26.11.2015