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Titel
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Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberLMBV Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Knappenstr. 1
01968 Senftenberg
AusführungsortDE-04356 Leipzig
Frist28.07.2014
TED Nr.207191-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

 

I.1) Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH

Walter-Köhn-Straße 2

Zu Händen von: Frau Neumann

04356 Leipzig

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 34122222057, Fax: +49 34122222310

 

E-Mail: sandra.neumann@lmbv.de

Internet: www.lmbv.de

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Sonstige: Unternehmen des Bundes

 

I.3) Haupttätigkeit(en). Sonstige: Bergbausanierung

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

 

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Grundwassermonitoring Westsachsen/Thüringen 2015, optional 2016-2017.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Leipziger Land Delitzsch Altenburger Land. NUTS-Code DED34,DEG0M

 

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

— Messung des Pegelnetzes (ca. 6 000 Messstellen) im Bereich Leipziger Land, Delitzsch, Altenburger Land Zu messen ist der Grundwasserspiegel in einem vorgegebenen Messrhythmus (jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich, wöchentlich, in wenigen Fällen täglich) sowie einmal jährlich die Endteufe jeder Messstelle (ca. 40 000 Messungen pro Jahr)

— Ablesung von Pegellatten zur Messung von freien Wasserspiegeln,

— Wartung und Pflege sowie Reparatur, Regenerierung, Umbau, Verwahrung, Kamerabefahrung von Messstellen,

— Errichtung und Einmessung von Pegellatten.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71332000, 71336000

 

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

 

II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

 

Anzahl der GWBR (Grundwasserbeobachtungsrohre bzw. Pegel) 17 727 Anzahl der GWM (Grundwassermessstellen bzw. Standorte) 13 002 Anzahl der Messungen 97 035 Anzahl der Lotungen 17 727. Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 1 000 000 bis 1 500 000 EUR

 

II.2.2) Angaben zu Optionen

 

Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Leistungen der Jahre 2016 und 2017

— Messung des Pegelnetzes,

— Ablesung von Pegellatten,

— Wartung und Pflege sowie Reparaturen, Regenerierung, Umbau Verwahrung, Kamerabefahrung,

— Errichtung und Einmessen von Pegellatten. Die Inanspruchnahme der Option der Folgejahre erfolgt bis 30.11. der Vorjahre.

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

 

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

 

Beginn 1.1.2015. Abschluss 31.12.2015

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Bedingungen für den Auftrag

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

 

Siehe Vergabeunterlagen LMBV-BVB-VOL Punkt 4.1 4 Sicherheitsleistung (§ 18) und Dauer der Mängelanspruchsfrist (§ 14) 4.1 1 Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und für Mängelansprüche nach Nr. 16.1 LMBV_ZAVB_VOL hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft nach dem Formblatt EFB-Sich1 in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme einschl. der Nachträge (netto) zu stellen. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung), so ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Empfang der Schlusszahlung und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Bürgschaft in eine Mängelansprüchesicherheit gemäß Formblatt LMBV-EFB-Sich2 in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme (netto) umgewandelt wird.

 

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Vergabeunterlagen.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend.

 

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

 

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Nachweis der Eignung durch einen Feldtest (siehe Vergabeunterlagen LMBV-A-VOL Punkt 3.3) Durchführung eines Feldversuches als Eignungstest gemäß Anlage.

 

III.2) Teilnahmebedingungen

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der AN muss in der Lage sein kurzfristig vom Messzyklus abweichende Messungen und Reparaturen durchzuführen Es sind Konsultationen beim AG durchzuführen. Die Arbeiten finden teilweise auf Privatgelände statt. Anforderungen seitens der Geotechnik zum Betreten von Böschungen und zur Standsicherheit sind zu beachten. Der AN muss Kenntnis aus dem DVGW-Regelwerk (Entsanden und Entschlammen von Bohrbrunnen) besitzen. Die Bewerber müssen sich im Rahmen der Auftragsvergabe einem Eignungstest unterziehen. Der AN muss Referenzen von Auftraggebern über Pegelmessungen in den letzten 3 Jahren zur Qualtität und Termintreue (Ort, Anzahl, Messungen, Art der Messstellen, durchschnittliche Teufen), sowie Umgang mit Datenloggertechnik und im Entsanden/Entschlammen von Grundwasserbeobachtungsrohren nachweisen. Der AN muss Erfahrungen für Messungen > 100 m besitzen. (siehe Vergabeunterlagen).

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III. 2.1) und VI.3) (siehe auch Vergabeunterlagen) 3.2.1 Angaben nach § 7 EG Abs. 2 VOL/A:

b) bei Dienstleistungsaufträgen – Bankerklärung oder Nachweis der Deckung der Berufshaftpflichtversicherung,

c) Bilanzen oder Bilanzauszüge, wenn Veröffentlichung zulässig,

d) Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren. 3.2.2 Angaben nach § 7 EG Abs. 3 VOL/A:

a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen,

b) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten (unter Verwendung LMBV-GV). Der AN hat ein Geräteverzeichnis für jeden Pegelmesser vorzulegen. Es ist sicherzustellen, dass jeder Pegelmesser ein Tiefenlotgerät und ein Lichtlot bis 200 m, GPS und ein geländefähiges Fahrzeug besitzt.

g) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung – der AN muss Nachweise von Auftraggebern über Pegelmessungen in den letzten 3 Jahren zur Qualität und Termintreue (Ort, Anzahl, Messungen, Art der Messstellen, durchschnittliche Teufe) sowie Umgang mit Datenloggertechnik und im Entsanden und Entschlammen von Grundwasserbeobachtungsrohren nachweisen

— der AN muss Erfahrungen für Messungen > 200 m besitzen,

— es sind mindestens 6 Pegelmesser zur Verfügung zu stellen und namentlich zu benennen, bei Ausfall eines Pegelmessers ist Ersatz zu stellen,

— Der Auftragnehmer muss Kenntnisse aus dem DVGW-Regelwerk (Entsanden und Entschlammen von Bohrbrunnen) besitzen 3.2.3 Angaben, dass keine Tatbestände,

— nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen (siehe dazu Pkt. 4 des Fbl. LMBV-ANG-VOL):

a) Insolvenzverfahren,

b) in Liquidation befindlich,

c) nachgewiesene schwere Verfehlung,

d) zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie SV-Beiträge,

e) vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung – nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen (siehe dazu Pkt. 4 des Fbl. LMBV-ANG-VOL).

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

 

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ausrüstung für jeden Pegelmesser: Tiefenlot, Lichtlot sowie ausreichend Ersatzteile für diese messgeräte, geländefähiges Fahrzeug, Handy, Digitale Fototechnik, GPS-Gerät, Ausrüstungen für Reparaturen weitere Ausrüstung: für Regenerierung (u. a. Pumpe), für Verwahrung und Verwahrung von Grundwassermessstellen.

 

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

 

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

 

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

 

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

 

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart

 

Offen

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 1598100111

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

 

Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 80-140074 vom 24.4.2014

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 28.7.2014 - 10:30

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Sonstige: Deutsch

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 10.9.2014

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

 

Tag: 28.7.2014 - 10:30 Ort: Walter-Köhn-Straße 2, 04356 Leipzig, Raum 113. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht. Anschrift wie unter I.1) über www.lmbv-einkauf.de Die Vergabeunterlagen können von unserem elektronischen Bieterportal angefordert und heruntergeladen werden. Dazu ist bei erstmaliger Anmeldung eine Registrierung erforderlich. (Das bei der Registrierung einzugebende Passwort dient als persönliches Passwort ihrer Firma zum Download-Zugang).

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

 

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND Fax: +49 02289499163

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 107 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 14/19,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber sieht eine Rüge im Sinne von Nr. 1 als unverzüglich an, wenn sie bis 5 Kalendertage ab Verstoß erhoben wird.

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 19.6.2014

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 131096 vom 23.06.2014