Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Wasserversorgung- und Abwasserzweckverband Güstrow-Bützow-Sternberg (WAZ)
Carl-Hopp-Straße 1
18069 Rostock
DE-18069 Rostock
39337-2016
Abschnitt I:
I.1) Warnow-Wasser- und Abwasserverband
Carl-Hopp-Str. 1
18069 Rostock
E-Mail: goedke@wwav.de
Internet: www.wwav.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Wasserver- und Abwasserentsorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Betriebsführung der Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90400000 - KA05 NUTS-Code: DE80
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Durchführung der Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Rahmen der gesetzlichen, der verordnungs- und satzungsrechtlichen sowie der vertraglichen Bestimmungen. Die Betriebsführung umfasst die Erledigung aller Aufgaben für eine ordnungsgemäße Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für den Auftraggeber.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 196.000.000,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 65111000 - KA11
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE80 Hauptort der Ausführung: Verbandsgebiet des WWAV, bestehend aus dem Gebiet der Hansestadt Rostock sowie der Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, insbesondere die Gewährleistung einer kontinuierlichen und qualitätsgerechten Trinkwasserversorgung sowie einer schadlosen Abwasserableitung und -behandlung, die Durchführung des gesamten operativen Geschäfts (u. a. Betrieb und Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen, Anschlusswesen), die Abrechnung gegenüber den Anschlussnehmern und Forderungsmanagement im Namen und auf Rechnung des Verbandes, die Erfüllung von kaufmännischen und technischen Dienstleistungen, die Durchführung von Investitionsmaßnahmen und die Instandhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen, der Einkauf und die Lagerung von Betriebsmitteln, das Personalmanagement, Schulungen und Öffentlichkeitsarbeit. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 20 Jahre. Das bisher mit den Aufgaben befasste Personal ist vom Betriebsführer zu übernehmen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Kostenkriterium - Name: Keine Zuschlagskriterien, da Inhouse-Vergabe / Gewichtung: Nicht angegeben
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Verlängerung um jeweils 5 Jahre bei Nichtkündigung nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie Erläuterung: Der Auftrag wurde ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben, da es sich um eine Inhouse-Vergabe handelt. Der Auftragnehmer, die Nordwasser GmbH, ist eine rein kommunale Gesellschaft, deren Gesellschafter der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (Auftraggeber) mit 49 % und die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV) mit 51 % sind. Die RVV ist eine 100%ige Gesellschaft der Hansestadt Rostock, die wiederum Mitglied im Warnow-Wasser- und Abwasserverband ist. Die Nordwasser wird damit vollständig von ihren kommunalen Gesellschaftern und wesentlichen Auftraggebern beherrscht. Sie wurde eigens für die Übernahme der Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet des Auftraggebers gegründet und ist ausschließlich für den Auftraggeber tätig. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Inhouse-Vergabe (Kontrolle wie eigene Dienststelle und wesentliche Betätigung) gem. Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vor. Daneben sind auch die Voraussetzungen einer öffentlichen Zusammenarbeit gem. Art. 12 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gegeben.
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 01.02.2016
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Nordwasser GmbH Carl-Hopp-Str. 1 Rostock 18069 Deutschland NUTS-Code: DE803 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 196.000.000,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 Schwerin 19053 Deutschland Telefon: +49 385588-5160 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Fax: +49 385588-4855817 Internet: www.regierung-mv.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit gem. § 101b Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Originaltext § 101b GWB – Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder;
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 Schwerin 19053 Deutschland Telefon: +49 385588-5160 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Fax: +49 385588-4855817 Internet: www.regierung-mv.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 03.02.2016