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Titel

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Durchführung der Regenerierung von Sicherungsbrunnen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftragnehmer

TLM hydropuls GmbH
Hauptstraße 103
04416 Markkleeberg

Ausführungsort

DE-06766 Bobbau

TED Nr.

349536-2023

Beschreibung

I.1) MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH, z.Hd. Herr Falk Nitschke

Greppiner Straße 25

06766 Bitterfeld-Wolfen

Telefon: +49 3494-6656166

Fax: +49 3494-6656104

 

E-Mail: mailto: fnitschke@mdse.de

Internet: www.mdse.de

 

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

 

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

 

I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Regenerierung von Sicherungsbrunnen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III Referenznummer der Bekanntmachung: MDSE B 23 444

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste

 

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH betreibt als Projektträgerin auf der Grundlage einer behördlichen Anordnung dauerhaft die hydraulische Sicherung der Deponie Freiheit III. Als Betreiberin der Deponie ist die MDSE mbH für die ordnungsgemäße Hebung bzw. Sammlung und Ableitung anfallender Grund- und Oberflächenwässer aus dem Deponiebereich verantwortlich. _ Mit der hydraulischen Sicherung der Deponie Freiheit III soll durch Absenkung der Grundwasseroberfläche auf 1 m unter Deponiesohle diese weitgehend trocken gehalten werden, so dass stoffliche Auslaugungsprozesse aus dem Deponiekörper in das Grundwasser verhindert werden. Bei dem gehobenen Grundwasser handelt es sich sowohl geogen als auch anthropogen bedingt um stark mineralisierte Wässer, die zu erheblichen Ausfällungen und Ablagerungen (vorwiegend Eisen(III)-hydroxid (braun), aber auch Eisen(II)-sulfid (schwarz)) im gesamten System der Brunnen-, Pumpen- und Anlagentechnik führen. Darüber hinaus sind wahrscheinlich maßgebend für den Leistungseinbruch der meisten Brunnen natürlich im Grundwasserleiter minimal enthaltene Feinkornbestandteile, die durch den Brunnenbetrieb herangezogen werden. Um die Leistungsfähigkeit der Brunnen und die Einhaltung der festgelegten Absenkungsziele aufrecht zu erhalten, müssen die ca. 30 m tiefen Brunnen in regelmäßigen Abständen gereinigt und regeneriert werden. Zuständig für den Betrieb der technischen Systeme zur Grundwasserhebung und -ableitung sowie Auftraggeber (AG) ist die MDSE. Gegenstand dieser Anfrage sind die folgenden Leistungen zur Regenerierung von Brunnen der hydraulischen Sicherung der Deponie Freiheit III: - jährliche Regenerierung von ca. 8 Brunnen mit Leistungsbeginn 2023 - Planung und Vorbereitung der Arbeiten - Umsetzung Leistungsprogramm an den Brunnen mit Vorbereitung der Brunnen und Voruntersuchungen, Brunnenregenerierung, Nachuntersuchungen und Wiederherstellung der Brunnen - Bereitstellung/ Abführung von Spülwässern und -schlämmen zur Verwertung/ Entsorgung - Dokumentation der Leistungen _ Vorgesehen ist der Abschluss eines Vertrages zur Regenerierung von Grundwasserhebungsbrunnen für die Dauer von 4 Jahren im Zeitraum 04/2023 bis 03/2027.

 

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 361.980,00 EUR

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE05 Hauptort der Ausführung: Deponie Freiheit III

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der grundsätzlich zu erbringende Leistungsumfang ist wie folgt darstellbar. _ 1 Vorbereitung der Brunnen und Voruntersuchungen Vom AN ist eine Beweissicherung vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten im Beisein des AG auszuführen. Vom AN ist anschließend zur Schaffung der Baufreiheit eine Demontage der Brunnenausrüstung soweit wie erforderlich vorzunehmen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Brunnenpumpen im Rahmen der Regenerierarbeiten gewechselt werden müssen. Es sollen möglichst große Teile der Pumpengarnitur in einem Zug mittels eines Krans gezogen werden (mindestens doppelter Rohrschuss; Hubhöhe Kran mindestens 12 m). Als Voruntersuchungen zu den Regenerierarbeiten sind eine TV-Untersuchung sowie eine Lotung der Brunnen durchzuführen. Ein Kurzzeit-Leistungstest zur Bestimmung der Brunnenergiebigkeit ist in diesem Rahmen nur auf ausdrückliche Anforderung des AG vorzunehmen. _ 2 Brunnenregenerierung Anzuwenden sind aus derzeitiger Sicht für die Brunnen der Freiheit III modifizierte Reinigungsverfahren, bei denen unterstützend vorgenommene Energieeinträge geringer Intensität mit regelbaren bzw. abschaltbaren Impulsgebern lediglich zu einer Umlagerung des Korngerüstes der Filterkiesschüttung führen und so die Lösung der Ausfällungen und Ablagerungen gefördert wird. Als Ziel der Regeneriermaßnahmen sind die im Brunnenfilter vorhandenen, leistungsmindernden weichen bis mittelharten Ausfällungen und Ablagerungen zu lösen und gleichzeitig zu fördern, ohne die Filterkiesschüttung zu schädigen. Die Brunnenregenerierung ist mehrstufig mit folgenden Verfahrensschritten durchzuführen: - mechanische Vorreinigung mit Bürsten und optional Beseitigung von Auflandungen im Pumpensumpf - Druckwellen-/ Impulsverfahren mit starr im Pumpensumpf eingebauter Pumpe - optionaler Arbeitsgang: Intensiventnahme mit bewegter abgepackerter Pumpe im Filterbereich - Beseitigung von Auflandungen im Pumpensumpf _ 3 Nachuntersuchungen und Wiederherstellung der Brunnen Als Nachuntersuchung zu den Regenerierarbeiten ist wie bei den Voruntersuchungen eine TV-Untersuchung zur Bestimmung der Brunnenergiebigkeit durchzuführen. Bei der Wiederherstellung der Brunnen nach der Regenerierung mit Montage sämtlicher demontierter Brunnenausrüstung und E-MSR Technik sind ausschließlich ordnungsgemäß gereinigte, geprüfte und ggf. instand gehaltene Teile und Aggregate wieder einzubauen. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Durchführung der Beweissicherung analog zur Vorbereitung der Brunnen. _ 4 Behandlung/ Bereitstellung/ Abführung von Spülgut zur Wiedereinbringung/ Entsorgung Bei den Regenerierleistungen fällt Spülgut als Wasser-Schlamm-Feststoff-Gemische und Schlamm-Feststoff-Wasser-Gemische (nach Sedimentation/ Abtrennung) an. Diese Gemische sind vorzugsweise einer Wiedereinbringung in den Anlagenbetrieb bzw. einer Verwertung zuzuführen. Dazu ist das im Rahmen der Arbeiten gehobene Spülgut aus den Brunnen in Absetzbehälter/ -container einzuleiten und abzusetzen. Alternativ dazu kann der AG die Entsorgung der abgetrennten Schlamm-Feststoff-Wasser-Gemische verlangen, weshalb optional Entsorgungsleistungen im Leistungsverzeichnis angefragt werden. _ 5 Dokumentation der Leistungen Sämtliche im Rahmen der Regenerierung durchgeführten Maßnahmen sind vollumfänglich und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation der Arbeiten ist so vorzunehmen, dass diese eine nachvollziehbare und plausible Grundlage für die Abnahme der Leistungen vom AG darstellt. Die Dokumentation ist für jeden Brunnen separat anzufertigen und digital sowie in 1facher Ausfertigung bis spätestens 1 Monat nach Abschluss aller Vor-Ort-Arbeiten einer Kampagne an den AG zu übergeben.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien Preis

 

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

 

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

 

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 026-075903

 

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

 

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

 

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: MDSE B 23 444 Bezeichnung des Auftrags: Regenerierung von Sicherungsbrunnen für den Betrieb der hydraulischen Sicherung Deponie Freiheit III Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja

 

V.2) Auftragsvergabe

 

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 23.05.2023

 

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

 

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde TLM hydropuls GmbH Hauptstr. 103 Markkleeberg 04416 Deutschland NUTS-Code: DED52 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

 

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 361.980,00 EUR Niedrigstes Angebot: 475.765,83 EUR / höchstes Angebot: 475.765,83 EUR das berücksichtigt wurde

 

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.3) Zusätzliche Angaben 1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Geforderte Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen. 2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. 3. Soweit für Zwecke des Nachweises der Eignung Eigenerklärungen gefordert sind, behält sich der Auftraggeber vor, sich den Inhalt der Erklärung gesondert nachweisen zu lassen. 4. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen sowie zum Nachunternehmereinsatz auf Formularen des Auftraggebers, welche der Vergabeunterlage beiliegen, abzugeben. Diese Erklärungen sind auch von vorgesehenen Nachunternehmern abzugeben. _ Rechtsquelle: Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1. und 2. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Str. 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland Telefon: +49 345-5141529 Fax: +49 345-5141115

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. _ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1. und 2. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Str. 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland Telefon: +49 345-5141529 Fax: +49 345-5141115

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 07.06.2023

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 172681 vom 14.06.2023

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