Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Liegenschafts- und Umweltmanagement
Schicklerstraße 5
16225 Eberswalde
DE-14476 Potsdam
206254-2023
Abschnitt I:
I.1) Landesamt für Umwelt
Referat S6
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
E-Mail: chris.wichmann@lfu.brandenburg.de
Internet: lfu.brandenburg.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Agentur / Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Koordination und Durchführung der ökosystematischen Umweltbeobachtung der Biosphärenreservate Brandenburgs (Offenland und Wald) von 2023 bis 2028 Referenznummer der Bekanntmachung: VB-23-017
II.1.2) CPV-Code Hauptteil chutz
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Auftragnehmer hat für die Vertragslaufzeit 2023-2028 das Programm der ÖUB für Offenland und Wald durchzuführen. Hierzu gehören die übergreifende Koordination mit allen Beteiligten (Behörden, Schutzbeauftragten und örtlichen Bewirtschaftern, Umweltamt, Wasserschutzamt, Forstverwaltung, Biosphärenreservatsverwaltung, Großvogelschutzbeauftragte etc), die Durchführung des Erfassungsprogramms sowie die Erstellung von jährlichen Berichten.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1.000.781,31 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90710000 Umweltmanagement 90711500 Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE40I Hauptort der Ausführung: Landesamt für Umwelt Hoher Steinweg 5-6 16278 Angermünde Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem die Zwischenberichte sowie der Endbericht abzuliefern sind, sind die Teilleistungen im ganzen Bundesland zu erbringen.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Durchführung der Leistung hat stets in enger Abstimmung mit den Biosphärenreservatsverwaltungen statt zu finden.Die Aufnahmen finden oft in sensiblen, störungsanfälligen Bereichen und Totalreservaten statt, die nur eingeschränkt betreten werden dürfen. Hierfür sind umfängliche Abstimmungen mit den jeweiligen Behörden, Schutzbeauftragten und örtlichen Bewirtschaftern erforderlich (z.B. Umweltamt, Wasserschutzamt, Forstverwaltung, BR-verwaltung, Großvogelschutzbeauftragte etc.). Es wird darauf hingewiesen, dass neben einem Auftragsschreiben der Reservatsverwaltung (Betretungserlaubnis) selbständig weitere Genehmigungen ggf. mit Unterstützung der Reservatsverwaltung einzuholen sind. Die ÖUB ist ein Langzeitmonitoring. Es ist sicherzustellen, dass durch Bearbeiterwechsel keine Gefahr für die Kontinuität der Zeitreihen entsteht. Zur Qualitätssicherung und Vermeidung von Datenverlusten muss ein Kontrollprogramm installiert sein, welches sich nicht allein auf die Kontrolle der Datenvollständigkeit und Plausibilität erstreckt, sondern Vorort-Kontrollen enthält (10-15 % der Erhebungen). Alle Analyse- und Erhebungsmethoden sind unter Berücksichtigung systemspezifischer Inventurverfahren, wie z.B. im Falle der ÖUB Wald der Bundesweiten Forstlichen Umweltkontrolle (BuFom), der Bundesweiten Bodenzustandserhebung im Wald (BZE) oder der Waldzustandserhebung (WZE) und Bundeswaldinventur (BWI) zu harmonisieren und ggf. zu aktualisieren. Zum Jahresbeginn ist der Biosphärenreservatsverwaltung ein Zeitplan für die Untersuchungen vorzulegen. Zu den Aufgaben zählen: - Erfassung ÖUB Parameter lauf Methodenkatalog Die im Anhang 1 (Tabellenblätter ÖUB Wald und ÖUB Offenland) aufgeführten Parameter sind auf den genannten Probeflächen zu erfassen. Details siehe Methodenkatalog. - Koordination Organisation, Koordination und Betreuung des Gesamtprojektes mit allen Beteiligten Qualitätsmanagement und Datenprüfung Bereitstellung von Daten für externe Anfragen Öffentlichkeitsarbeit (Präsentation von Ergebnissen auf Öffentlichkeitsveranstaltungen (1 x jährlich)) Pflege und Weiterentwicklungen der ÖUB-Datenbank, Integration externer Module Erstellung Berichte Eine Aufwandsschätzung für die Koordinierung ist mit Unsicherheiten behaftet, da, anders als bei den Kartierungen, keine festen Termine gegeben sind. Die Koordinierung hat kontinuierlich über die gesamte Vertragslaufzeit zu erfolgen. Zuarbeiten auf Abruf (Anfragen, etc.) bzw. bei Bedarf (z.B. Fehlerbehebung Datenbank. Gewährleistung eines Ansprechpartners. - Berichterstellung Zwischenberichte jeweils zum Ende der Jahre 2023-2027 jeweils für Offenland, Gewässer und Wald Endbericht Ende 2028 jeweils für Offenland, Gewässer und Wald. Präsentation und Auswertung der erhobenen Zeitreihen für die Auftragsperiode vergleichend mit den anderen Zeitreihenuntersuchungen.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Qualifikation des Projektteams / Gewichtung: 30 Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen des Projektteams / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Umweltmanagement / Gewichtung: 10 Preis - Gewichtung: 50.00
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 038-111164
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: VB-23-017 Bezeichnung des Auftrags: Auftragsvergabe Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 04.04.2023
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde Schicklerstr. 5 Eberswalde 16225 Deutschland Telefon: +49 33346570 E-Mail: Innosupport@hnee.de NUTS-Code: DE405 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1.008.404,00 EUR Gesamtwert des Auftrags / Loses: 1.000.781,31 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYWTWDL97N
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich - Mann - Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland Telefon: +49 331866-1610 Fax: +49 331866-1652
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S Potsdam 14467 Deutschland Telefon: +49 331866-7232 Fax: +49 331866-7248
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich - Mann - Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland Telefon: +49 331866-1610 Fax: +49 331866-1652
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 04.04.2023