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Durchführung des Feldhamster FFH-Stichprobenmonitorings in der atlantischen u. der kontinentalen biographischen Region Nds.DE - 30453 27.03.2025
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A 6, 6-streifige Erweiterung Bretzfeld Öhringen, faunistische Kartierung Um die Rechtssicherheit der Genehmigungsplanung zu gewährleisten, ergibt sich durch das Ausbauvorhaben die Notwendigkeit im Abschnitt eine Gasleitung der terranets bw GmbH groß-flächig umzuverlegen. Die Verlegung wird Teil der Planfeststellungsunterlagen des Abschnitts A6-2 werden. Da dadurch teilweise Auswirkungen auf Bereiche entstehen, die noch nicht mit faunistischen Kartierungen abgedeckt sind, müssen diese faunistischen Kartierungen nachgeholt werden.DE - 70329 23.03.2025
Verrichtung von Brunnenbauarbeiten und ErdwärmesondenDE - 61231 21.03.2025
Wassermengenmanagementkonzept: Quantität und die Qualität des GrundwassersDE - 31655 20.03.2025

Titel

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Durchführung des FFH-Feinmonitorings zum Fischotter

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftragnehmer

NABU Landesverband Sachsen e.V
Löbauer Straße 68
04347 Leipzig

Ausführungsort

DE-01326 Dresden

Beschreibung

1. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pillnitzer Platz 3

01326 Dresden

Tel.-Nr.: (0351) 2612 1318

Fax: 2612 1399

 

E-Mail: uta.neumann@smul.sachsen.de

 

2. NABU Landesverband Sachsen e.V, Löbauer Straße 68, 04347 Leipzig

 

3. Vergebener Auftrag nach freihändiger Vergabe VOL/A

 

4. Durchführung des FFH-Feinmonitorings zum Fischotter (Lutra lutra) in Sachsen im Winterhalbjahr 2015/2016. 1 Zielstellung: Gemäß Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) überwachen die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand von Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung. § 32 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Stand 07.08.2013) regelt die Zuständigkeit der Bundesländer zu den sich aus der Richtlinie ergebenen Verpflichtungen. Laut § 6 BNatSchG in Verbindung mit § 1 Nr. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden (NatSchZuVO, Stand 13.08.2013) ist das LfULG für die Durchführung des FFH-Monitorings zuständig, indem es Monitoringmaßnahmen anleitet und durchführt. Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) wurde ein bundeseinheitlicher Ansatz zur Erfüllung der europäischen Anforderungen zu Monitoring und Berichtspflicht erarbeitet (SACHTELEBEN & BEHRENS 2009: Konzept zum Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, kurz: Bundeskonzept). Bei der Bearbeitung sind die methodischen Anforderungen dieses Bundeskonzeptes und der überarbeiteten Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise (PAN, ILÖK & BfN 2009) zu erfüllen. 2 Konkretisierung der Aufgabe Organisatorische Anforderungen Der Auftragnehmer benennt für das FFH-Feinmonitoring Fischotter einen verantwortlichen Gesamtkoordinator. Das vorhandene Fischotter-Kartierernetz und die früheren die Artspezialisten für den Fischotter, Herr M. Meyer (DirBez. Leipzig) und Herr Dr. V. Kuschka (DirBez. Chemnitz), sowie weitere Säugetierkundler Sachsens sind in die Bearbeitung einzubeziehen. Der Auftragnehmer bereitet die abgestimmten Erhebungsbögen und Kartenunterlagen für die Kartierer vor und stellt sie bereit. Schulung der Kartierer Durchführung von zwei Anleitungen der Kartierer mit praktischer Schulung zur Erkennung der Anwesenheitsmerkmale des Fischotters. - 10/2015 - 04/2016

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 134697 vom 19.11.2015