Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Geognost
85560 Ebersberg
DEUTS HLAND
DE-86179 Augsburg
194948-2014
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
Kontaktstelle(n): Referat Z8 Vergabeservicezentrum
86179 Augsburg
DEUTSCHLAND
Fax: +49 928118004519
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
Internet: www.lfu.bayern.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en): Umwelt
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000 (GK25), Blatt 6220 Wörth am Main, 6120 Obernburg am Main und Blatt 5820 Langenselbold (jeweils bayerischer Anteil) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hof. NUTS-Code DE244
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000, Blatt 6220 Wörth am Main, 6120 Obernburg am Main und Blatt 5820 Langenselbold (jeweils bayerischer Anteil) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.
II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71351910
II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 81 634 EUR mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart
Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien. Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber 10-0270#114/2014
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 54-090503 vom 18.3.2014
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 28.5.2014
V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde GEOGNOST 85560 Ebersberg DEUTSCHLAND
V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 81 634 BGN mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja Angabe der Vorhaben und/oder Programme: EFRE-Programm Bayern 2007-2013, Ziel RWB.
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Für die Teilnahme müssen die Angebotsunterlagen des Auftraggebers verwendet werden. Diese können ausschließlich per E-Mail unter vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de angefordert werden und werden dann kostenlos abgegeben.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern Maximilianstr. 39 80534 München DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung durch den Auftraggeber.
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 6.6.2014