Vergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)
BVT DYNIV GmbH
Bitterfelder Str. 7 – 9
04129 Leipzig
DE-16515 Oranienburg
417599-2017
Abschnitt I:
I.1) Landkreis Oberhavel
Dezernat II – Bildung und Jugend
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Fax: +49 3301601-370
Telefon: +49 3301601-677
E-Mail: nadine.kowohl@oberhavel.de
Internet: www.oberhavel.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule: Teilobjekt 1 (TO1) – Baufeldfreimachung/Zwischennutzung: Bodenmischsäulen – TBV-Säulen. Referenznummer der Bekanntmachung: GSOR.03.219.01.OV004.17
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45200000
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Baugrundverbesserung mittels TBV (nass).
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 201.199,39 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 45111230
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE40A Hauptort der Ausführung: Umbau und Sanierung Torhorst-Gesamtschule; Walther-Bothe-Straße 30-32; 16515; Oranienburg.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: — Herstellen von 4 Probesäulen, — Erstellung eines Qualitätssicherungsprogrammes für die TBV-Arbeiten, — Herstellen von ca. 328 TBV-Säulen, Mindestdurchmesser 0,6 m in einer Mindestfestigkeit fm,k von ca. 4 N/mm2, Mischstrecke fertige TBV ca. 2 205 lfm.
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben — zur Laufzeit des Auftrages: Ausführungsbeginn: spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung Ausführungsende: spätestens 12 Wochen nach Ausführungsbeginn.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 133-271366
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 16.10.2017
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde BVT DYNIV GmbH Bitterfelder Str. 7 – 9 Leipzig 04129 Deutschland NUTS-Code: DED5 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 201.199,39 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
Hinweis zur Angebotswertung: Alleiniges Wertungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes war der Preis. Bei der Bewertung des Preises wurden die Bedarfspositionen des Leistungsverzeichnisses (Positionen 01.02.5, 01.02.6, 01.02.7, 01.02.11) mit einbezogen; es wurde ein Wertungspreis gebildet. Der Wertungspreis wurde durch den Auftraggeber ermittelt. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Angebotspreis brutto + Gesamtpreis der Bedarfspositionen 01.02.5, 01.02.6, 01.02.7 und 01.02.11 (jeweils Einheitspreis x Menge zzgl. Umsatzsteuer) = Wertungspreis. Der Zuschlag erfolgte auf den niedrigsten Wertungspreis. Bezuschlagt wurde die Auftragssumme brutto exklusive Bedarfsposition. Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5YW08.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Straße 1 Oranienburg 16515 Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 18.10.2017