Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Gähler und Partner AG
Sonnenbergstraße 1
5408 Ennetbaden
CH-5430 Wettingen
144220-2017
Abschnitt I:
I.1) Nagra
Hardstraße 73
5430 Wettingen
E-Mail: george.wewerka@nagra.ch
Internet: www.simap.ch
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.6) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Lagerung radioaktiver Abfälle
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Stabstelle für das Hauptprojekt „Anlagen, Betrieb, Raum- und Umweltplanung“ im Rahmen des „Sachplan Geologische Tiefenlager“ Etappe 3, bis Einreichung Rahmenbewilligungsgesuch (plus Optionen).
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Stabstelle für das Hauptprojekt „Anlagen, Betrieb, Raum- und Umweltplanung“ im Rahmen des „Sachplan Geologische Tiefenlager“ Etappe 3, bis Einreichung Rahmenbewilligungsgesuch (plus Optionen).
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71000000 73000000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: CH0
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Stabstelle für das Hauptprojekt „Anlagen, Betrieb, Raum- und Umweltplanung“ im Rahmen des „Sachplan Geologische Tiefenlager“ Etappe 3, bis Einreichung Rahmenbewilligungsgesuch (plus Optionen).
II.2.5) Zuschlagskriterien Kostenkriterium - Name: Z1: Preisangebot / Gewichtung: 40 % Kostenkriterium - Name: Z2: Qualifikation des Leiters Stabstelle und des Stv. Leiters Stabstelle / Gewichtung: 40 % Kostenkriterium - Name: Z3: Auftragsanalyse und Vorgehenskonzept / Gewichtung: 20 %
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 005-007992
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 24.03.2017
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 10 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Gähler und Partner AG Sonnenbergstraße 1 Ennetbaden 5408 Schweiz NUTS-Code: CH0 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 2.786.895,00 CHF
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Begründung des Zuschlagsentscheides: Wirtschaftlich günstigstes Angebot. Rechtsmittelbelehrung: 1. Gegen diesen Entscheid kann innerhalb von einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäß dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23.6.2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SF 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäß den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdefrist beizulegen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Nagra behält sich das Recht vor, weitere gleichartige Aufgaben, wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i). Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 13.4.2017, Dok. 961029.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundesverwaltungsgericht Postfach St. Gallen 9023 Schweiz
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 13.04.2017