Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Ingenieurbüro Muffler
König-Wilhelm-Straße 7
88471 Laupheim
DE-88471 Laupheim
275029-2017
Abschnitt I:
I.1) Stadt Laupheim
Marktplatz 1
88471 Laupheim
Fax: +49 7392704295
Telefon: +49 7392704263
E-Mail: gunter.ast@laupheim.de
Internet: www.laupheim.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Erschließungsplanung „Am Mäuerle“ in Laupheim.
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die Stadt Laupheim plant das Wohnbaugebiet „Am Mäuerle“ mit ca. 40 Bauplätzen zu erschließen. Das Baugebiet befindet sich am südöstlichen Stadtrand in Hanglage. Die Erschließung beinhaltet die Anpassung der vorhandenen Infrastruktur der angrenzenden Bebauung. Die Erschließung hat folgende Eckdaten: — ca. 10 000 m2 Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Parkplätze), — ca. 850 m Wasserversorgungsleitung, — ca. 850 m Schmutzwasserleitung, — ca. 1 000 – 1 400 m Regenwasserleitung, — ca. 40 Hausanschlüsse, — Dezentrale Anlagen der Regenwasserbehandlung. Die Vergabestelle beabsichtigt gemäß § 76 VgV im Rahmen der Verhandlungsgespräche Lösungsvorschläge /Ideenskizzen für ein Konzept der Regenwasser-Gebietsentwässerung des Baugebiets mit Kostenschätzung von den Bietern gegen eine Vergütung gemäß § 77 VgV anzufordern.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 310.972,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71320000 71300000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE146 Hauptort der Ausführung: Stadt Laupheim.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: — Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, LP 1-8; — Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, LP 1-8; — Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlagen 12 und 13 HOAI; — Ingenieurvermessung gemäß Anlage 1.4 HOAI. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht! Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Fachliche Präsentation / Gewichtung: 85 Preis - Gewichtung: 15
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungsphasen [Grundleistungen] nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 036-065124
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 26.06.2017
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 5 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Ingenieur- und Vermessungsbüro Muffler König-Wilhelm-Straße 7 Laupheim 88471 Deutschland Telefon: +49 7392911518 E-Mail: muffler@ingmuffler.de Fax: +49 7392911519 NUTS-Code: DE146 Internet: www.ingmuffler.de Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 310.972,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 Karlsruhe 76133 Deutschland Telefon: +49 721926-4049 E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de Internet: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 12.07.2017