Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
CH-8090 Schweiz- Zürich
181332-2015
Abschnitt I:
I.1) Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Raumentwicklung
Stampfenbachstraße 12
8090 Zürich
SCHWEIZ
E-Mail: pavlos.seitanidis@bd.zh.ch
Internet: www.are.zh.ch
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en)
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Kantonale Geodatenmodelle (KGDM) ZH.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen NUTS-Code
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 72242000 Beschreibung: Entwurfsmodellierung.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 34-058965 vom 18.02.2015
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Los-Nr: V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 18.05.2015 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Infogrips Informationssysteme GmbH Technoparkstraße 1 8005 Zürich Schweiz
V.4) Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 160 CHF
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Zusätzliche Angaben: Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Verfügung kann innerhalb 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstraße 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. Keine. Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 22.5.2015, Dok. 868341.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Date of dispatch of this notice: 22.05.2015