Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
DE-95030 Hof
81777-2016
Abschnitt I:
I.1) Bayerisches Landesamt für Umwelt
Hans-Högn-Straße 12
95030 Hof
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
Internet: www.auftraege.bayern.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Erstellung der Geologischen Karte 1:25 000 (GK 25) von Bayern auf auf dem Blatt 5733 Kronach (bayerischer Anteil) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hof. NUTS-Code
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Erstellung der Geologischen Karte 1:25 000 (GK 25) von Bayern auf dem Blatt 5733 Kronach (bayerischer Anteil) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.
II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 71351910 Beschreibung: Geologische Untersuchungen.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 110 327,50 EUR incl. MwSt MwSt.-Satz (%) 19
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 10-0270#646/2015
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 224-408062 vom 19.11.2015
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr: V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 08.02.2016 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Dr. Stefan Varadinov 04277 Leipzig Deutschland
V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 110 327,50 EUR incl. MwSt MwSt.-Satz (%) 19
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja EFRE-Programm im Ziel „IWB“ Bayern 2014-2020.
VI.2) Zusätzliche Angaben:
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 80538 München Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wir die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 07.03.2016