Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel

  Drucken 
Erstellung der Geologischen Karte 1:25 000 (GK 25) von Bayern

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Ausführungsort

DE-95030 Hof

TED Nr.

81777-2016

Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Bayerisches Landesamt für Umwelt

Hans-Högn-Straße 12

95030 Hof

 

E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de

Internet: www.auftraege.bayern.de

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

 

I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Erstellung der Geologischen Karte 1:25 000 (GK 25) von Bayern auf auf dem Blatt 5733 Kronach (bayerischer Anteil) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hof. NUTS-Code

 

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Erstellung der Geologischen Karte 1:25 000 (GK 25) von Bayern auf dem Blatt 5733 Kronach (bayerischer Anteil) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.

 

II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 71351910 Beschreibung: Geologische Untersuchungen.

 

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

 

II.2.2) Angaben zu Optionen

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 110 327,50 EUR incl. MwSt MwSt.-Satz (%) 19

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart Offen

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 10-0270#646/2015

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 224-408062 vom 19.11.2015

 

Abschnitt V: Auftragsvergabe

 

Los-Nr: V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 08.02.2016 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

 

V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Dr. Stefan Varadinov 04277 Leipzig Deutschland

 

V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 110 327,50 EUR incl. MwSt MwSt.-Satz (%) 19

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja EFRE-Programm im Ziel „IWB“ Bayern 2014-2020.

 

VI.2) Zusätzliche Angaben:

 

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 80538 München Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847

 

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wir die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

 

VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 07.03.2016

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 135392 vom 11.03.2016

...