Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
DE-60486 Frankfurt am Main
4060-2018
Abschnitt I:
I.1) DB Netz AG (Bukr 16)
Theodor-Heuss-Allee 7
60486 Frankfurt am Main
Fax: +49 6926543457
Telefon: +49 6926545630
E-Mail: silvia.weck@deutschebahn.com
Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Lärmsanierung MRT; Ausschreibung Baugrundgutachten für alle SSW/nSSW Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI28980
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71300000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Die DB Netz AG beabsichtigt, für die weitere Planung, Leistungen zur Baugrunderkundung und der geotechnischen Gutachtenerstellung nach EC-7 zu vergeben. Nachfolgende Erkundungsverfahren und Feldversuche sind geplant. — 28 Aufschlussbohrungen (DN = 178 mm) als Vertikalbohrungen (BK) von der Geländeoberfläche aus bis max. 10 m, — Kampfmitteluntersuchungen, — Bohrlochrammsondierung BDP (früher SPT) in den Bohrlöchern für die Bestimmung der Lagerungsdichten ca. 2 Stück je Kernbohrung, — 272 Kleinrammbohrungen (DN = 80 mm) als Vertikalbohrung (KRB) von der Geländeoberfläche aus bis max. 10 m, — 272 schwere Rammsondierungen (DPH) von der Geländeoberfläche aus bis 10 m, — 272 Kabelsuchschürfe für die KRB/DPH`s, — 212 Kabelsuchschürfe (SCH) quer zur Gleisachse zur Kabel und Leitungssuche mit Dokumentation, — Dokumentation und Fotodokumentation der Bohrkerne, — Entnahme von Wasser- und Bodenproben, gestörte als auch ungestörte Probenahme, — Einmessen der Erkundungspunkte, — Gutachtenerstellung für Schallschutzwände bezogen auf die vorgegebenen 21 Teilprojekte entsprechen 21 Gutachten mit jeweils mehreren Schallschutzwänden.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEB3K
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Siehe II1.4.
II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 188-385800
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Lärmsanierung MRT; Ausschreibung Baugrundgutachten für alle SSW/nSSW Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 15.12.2017
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§. 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis Bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 03.01.2018