Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
G.U.T. Gesellschaft für Umweltsanierungstechnologien mbH
Gerichtsrain 1
06217 Merseburg
DE-39108 Magdeburg
404343-2022
Abschnitt I:
I.1) Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt
Maxim-Gorki-Straße 10
39108 Magdeburg
Telefon: +49 391-7444023
Fax: +49 391-7444070
E-Mail: mailto: lonschinski@laf-lsa.de
Internet: www.laf.sachsen-anhalt.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Altlastensanierung i.S.v. Artikel 1 § 4 Absatz 3 URaG
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Projektcontrolling und Fachberatung ÖGP Zeitz 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 67226_eV-LAF_2022_011_4003 PC ÖGP Zeitz_2022-2025
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Fachliches Projektcontrolling und Fachberatung im ÖGP Zeitz zur Unterstützung der LAF bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur fach-, termin- und kostengerechten Ausführung der Gefahrenabwehrmaßnahmen im ÖGP Zeitz sowie zur Unterstützung der LAF als zuständige Bodenschutzbehörde im Zeitraum 2022 bis 2025 mit jährlichen Optionen für 2026 und 2027.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 380.000,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE03 Hauptort der Ausführung: Magdeburg
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Aufgaben des AN sind u. a. Unterstützung der LAF bei den Aufgaben zur Projektsteuerung und -refinanzierung der altlastenfreistellungsrelevanten Maßnahmen (Gefahrenabwehrmaßnahmen) im ÖGP Zeitz. Hierzu gehören übergreifende Aufgaben wie Kosten- und Termincontrolling, die Steuerung und Überwachung der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen durch die Projektträger sowie Fachberatungsleistungen für die LAF im Zusammenhang mit der konkreten technischen Umsetzung der freistellungsrelevanten Maßnahmen. Hinzu kommen Leistungen zur Unterstützung der LAF als zuständige Bodenschutzbehörde, insbesondere Zuarbeiten zu Stellungnahmen in TÖB-Verfahren. Die Fachberatung und das fachliche Controlling erfolgen in enger Abstimmung mit den Fachbehörden und weiteren Experten.
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Bearbeitungskonzept / Gewichtung: 20 Qualitätskriterium - Name: Berufliche Qualität Projektteam / Gewichtung: 25 Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 15 Kostenkriterium - Name: Honorar 1. Vertragsjahr / Gewichtung: 20 Kostenkriterium - Name: Stundensätze / Gewichtung: 20
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 071-189724
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 67226_eV-LAF_2022_011_4003 PC ÖGP Zeitz_2022-2025 Bezeichnung des Auftrags: Projektcontrolling und Fachberatung ÖGP Zeitz 2022-2025 Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 14.07.2022
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde G.U.T. Gesellschaft für Umweltsanierungstechnologien mbH Merseburg Deutschland NUTS-Code: DEE0E Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 380.000,00 EUR Niedrigstes Angebot: 57.946,00 EUR / höchstes Angebot: 57.946,00 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Str. 16 Bonn 53113 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: mailto: info@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499400 Internet-Adresse: Internet: www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.07.2022