Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
BHM Planungsgesellschaft mbH
Heinrich-Hertz-Straße 9
76646 Bruchsal
DE-78532 Tuttlingen
603821-2022
I.1) Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen - vertreten durch die Stadt Tuttlingen
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
Telefon: +49 746199174
Fax: +49 7461995174
E-Mail: mailto: anna.sucheta-bock@tuttlingen.de
Internet: www.tuttlingen.de/de/Politik-Verwaltung/Ausschreibungen
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Bek. verg. Aufträge - Landschaftsplan, Umweltbericht u. Biotopverbundplan für die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 22-25
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen nach HOAI § 23 in Verbindung mit Anlage 4, Leistungsphase 1-4 und § 24 in Verbindung mit Anlage 5, Leistungsphase 1-4 für die Erarbeitung eines Landschaftsplans, Erstellen eines Umweltberichts und Biotopverbundplan für die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 405.000,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE137 Hauptort der Ausführung: Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen Rathausstraße 1 78532 Tuttlingen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen plant die Neuaufstellung des in seiner 6. Fortschreibung seit dem 07.12.2018 rechtswirksamen Flächennutzungsplanes. Der dazugehörige Landschaftsplan aus dem Jahr 1999 soll zeitlich parallel zum Bauleitplanverfahren ebenfalls neu erarbeitet werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen beabsichtigt in der vorliegenden Ausschreibung die Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung des Landschaftsplans (Planungsleistungen i. S. v. § 23 HOAI Leistungsphasen 1-4), Erstellung eines Umweltberichtes für den Flächennutzungsplan gem. §§ 2 Abs. 4, 2a und 4c BauGB (Planungsleistungen i. S. von § 24 HOAI Leistungsphasen 1-4) und Erarbeitung eines Biotopverbundplanes der VG Tuttlingen. Bestandteil der geplanten Vergabe sind außerdem besondere Leistungen gem. Anlage 9 HOAI. Weitere besondere Leistungen sind eine Aktualisierung der Bestandsdatenebene Biotopkomplexe, eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung auf FNP-Ebene und eine in den Landschaftsplan integrierte Biotopverbundplanung. Das Plangebiet besteht aus den Gemeinden Stadt Tuttlingen, Emmingen-Liptingen, Neuhausen ob Eck, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen und umfasst ca. 23.835 ha Fläche. Das Plangebiet und die Planungsaufgabe wird der Honorarzone II gem. § 28 Abs. 2-6 HOAI zugeordnet. Eine ausführliche Begründung und Erläuterung des gewählten Honorarsatzes gem. § 28 Abs. 1 HOAI (z.B. von-Satz, mittel-Satz, bis-Satz) sind dem Honorarangebot beizulegen. Im Vorgriff auf die Neuaufstellung wurde eine Orientierungsphase durchgeführt, deren Ergebnisse Grundlage für die Bearbeitung sind. Die Unterlagen zur Orientierungsphase werden zur Angebotskalkulation bereitgestellt. Die rechtswirksame 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes kann als dwg zur Verfügung gestellt werden. Der Landschaftsplan ist als separates Fachkonzept zum Flächennutzungsplan im Maßstab des FNP zu erarbeiten. Der bisherige Landschaftsplan aus dem Jahr 1999 kann als pdf zur Verfügung gestellt werden. Parallel zur Bearbeitung des Landschaftsplans ist die Erstellung eines kommunalen Biotopverbundplanes vorgesehen, siehe hierzu die Erläuterungen in Kap. 6.5.1.
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Stufenweiser Abruf gem. Leistungsphasen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 030-075987
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 04.10.2022
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde BHM Planungsgesellschaft mbH Heinrich-Hertz-Straße 9 Bruchsal 76646 Deutschland Telefon: +49 725198198-111 E-Mail: mailto: info@bhmp.de NUTS-Code: DE123 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 405.000,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf Internet: www.dtvp.de eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal DTVP gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers. Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt. Ergänzung IV.1.5) Angaben zur Verhandlung: Unter Umständen fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, ein finales Angebot (oder auch nur Teile des Angebotes) nach Verhandlung einzureichen Die Teilnahmeanträge sind elektronisch einzureichen unter Internet: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6URNYL. Sollte ein Bewerber die Unterlagen parallel in Papier oder per E-Mail einreichen, so ist dieser zwangsweise vom Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber behält sich vor, falls aufgrund von Covid19 ein persönliches Verhandlungsgespräch nicht möglich sein sollte, dies digital (online) durchzuführen. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6U65JH
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 Karlsruhe 76137 Deutschland E-Mail: mailto: vergabekammer@rpk.bwl.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, - der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen vert. durch die Stadt Tuttlingen Rathausstraße 1 Tuttlingen 78532 Deutschland Telefon: +49 746199174 E-Mail: mailto: anna.sucheta-bock@tuttlingen.de Fax: +49 7461995174
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 26.10.2022