Vergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)
Burkhardt Transportunternehmen & Baustoffhandel
Wulmer Hauptstraße 15
08132 Mülsen OT Wulm
DE-08280 Aue
261627-2023
Abschnitt I:
I.1) Wismut GmbH
Jagdschänkenstraße 29
09117 Chemnitz
Telefon: +49 3718120-431
E-Mail: beschaffung@wismut.de
Internet: www.wismut.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mineralboden Referenznummer der Bekanntmachung: 1816848-U28
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 14212400 Boden
II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Lieferung und Entladung von Mineralboden an die Wismut GmbH, Bereich Sanierung Aue, Talstraße 7, D-08118 Hartenstein auf Aburf.
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 335.500,00 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED42 Hauptort der Ausführung: Wismut GmbH Bereich Sanierung Aue Talstraße 7 D-08118 Hartenstein
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Lieferung und Entladung von Mineralboden mit einem geschätzten Umfang von 30.500 Tonnen Qualitätsanforderungen: • relativ steinfreie Böden der Bodengruppe TL/TM, (Steinanteil < 10 %), Konsistenz: halbfest (Ic > 1), Böden AVV-Schlüsselnummer 170504 • Nachweis der Einhaltung Zuordnungswerte LAGA M 20, TR Boden Z 1.1 (in Ausnahmefällen höchstens jedoch bis zum Zuordnungswert LAGA Z 1.2 bei Einhaltung Eluatwerte Z 1.1) für je-de Bodenart und jeden Gewinnungsort • Nachweis der spezifischen Aktivität Ra- 226 < 0,2 Bq/g für jede Bodenart sowie jeden Gewinnungsort an mind. 2 repräsentativen Mischproben • Das Material muss durchgehend homogene Eigenschaften aufweisen, d.h. jede Einzellieferung muss vorgenannten Qualitätsanforderungen entsprechen. Durch die Gewinnung bzw. den Abbau enthaltenen Blöcke bzw. Letten oder Konglomerate in Blockgröße und Steine 63 mm sind bereits am Gewinnungsort zu zerkleinern. • Kornverteilung muss gleichförmig über gesamten Lieferzeitraum sein • Direktanlieferung ohne Zwischenlagerung gefordert • Mischung des Abdeckmterials von mehreren Entnahmeorten ist unzulässig • einzuhaltende bodenphysikalische Parameter: Korngrößenfraktion 0,06 mm: mindestens 40 % nicht mehr als 80 % Lieferwassergehalt 17 % Scherfestigkeit ’ 25o, c´ 5 kN/m² Wasserdurchlässigkeit k f < 5 x 10-8 m/s Der natürliche Wassergehalt muss die folgenden Verdichtungsgrade bei mehrfachen Überfahrten mit der Planierraupe bis 25 t gewährleisten. Verdichtungsgrad: Bodengruppe TL-TM DPr 88 % - 94 % • Angabe der ehemaligen Nutzung des Herkunftsortes.
II.2.5) Zuschlagskriterien Preis
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 036-106469
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 403101-U28 Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mineralboden Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 25.04.2023
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Burkhardt Transpportunternehmen & Baustoffhandel Mülsen Deutschland NUTS-Code: DED45 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags / Loses: 335.500,00 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstraße 76 Bonn D-53123 Deutschland Telefon: +49 228/94990 E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228/9499-400 Internet: www.bundeskartellamt.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 27.04.2023