Vergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)
DFA Transport und Logistik GmbH
Brunnenstraße 82
07580 Ronneburg
DE-09117 Chemnitz
130597-2015
Abschnitt I:
I.1) Wismut GmbH
Jagdschänkenstraße 29
Abteilung Beschaffung
09117 Chemnitz
Fax: +49 3718120392
Telefon: +49 3718120431
E-Mail: beschaffung@wismut.de
Internet: www.wismut.de
Internet: www.wismut.de/Ausschreibungen
Internet: www.subreport-elvis.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben
I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Lieferung von Mineralboden.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 09118 Hartenstein. 08301 Bad Schlema. 08349 Johanngeorgenstadt. NUTS-Code DED11
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Lieferung von Mineralboden für die Haldenabdeckung.
II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 14212400 Beschreibung: Boden.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
I.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 1 181 976 EUR ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 1171859-U28
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 237-416792 vom 09.12.2014
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: Lieferung von Mineralboden Los-Nr: 1 Hartenstein/Schlema
V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 23.02.2015
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde DFA Transport und Logistik GmbH Brunnenstraße 82 07580 Ronneburg Deutschland
V.4) Angaben zum Auftragswert Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert: Wert: 173 000 EUR ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 159 120 EUR ohne MwSt
V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Auftrags-Nr: Lieferung von Mineralboden Los-Nr: 2 Johanngeorgenstast
V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 23.02.2015
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde DFA Transport und Logistik GmbH Brunnenstraße 82 07580 Ronneburg Deutschland
V.4) Angaben zum Auftragswert Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert: Wert: 1 244 000 EUR
Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 1 022 856 EUR ohne MwSt
V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.1) Zusätzliche Angaben:
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstraße 76 D-53123 Bonn Deutschland E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Internet: www.bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499400
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 107 lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Date of dispatch of this notice: 13.04.2015