Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
DE-10115 Berlin
287265-2022
Abschnitt I:
I.1) DB Netz AG (Bukr 16)
Adam-Riese-Straße 11-13
60327 Frankfurt Main
Telefon: +49 3029755802
Fax: +49 6926553244
E-Mail: mailto: jana.schneider@deutschebahn.com
Internet: www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.6) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: i2030 - Erweiterung Abstellanlage ZBA Tempelhof - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56535
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: i2030 - Erweiterung Abstellanlage ZBA Tempelhof - Planungsleistungen Lph 1 und 2 sowie optional Lph 3, 4 und 6
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE300
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Erweiterung der Zugbildungsanlage Berlin-Tempelhof (Strecke 6020). Planung Lph 1 und 2 sowie Vermessung und Baugrund. Objektplanung für Verkehrsanlagen, streckentechnische Ausrüstung (LST, S-Bahnstrom, 50Hz) sowie anteilige Planungsleistungen der genannten Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung. Planung, Ausführung und Auswertung der planungsbegleitenden Vermessungsleistungen. Planung und Auswertung der planungsbegleitenden Baugrunduntersuchungen.
II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Erweiterung der Zugbildungsanlage Berlin-Tempelhof (Strecke 6020). Planung Lph 3, 4 und 6 für Objektplanung für Verkehrsanlagen, streckentechnische Ausrüstung (LST, S-Bahnstrom, 50Hz) sowie anteilige Planungsleistungen der genannten Leistungsphasen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung (ohne Lph 4).
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 023-059046
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: i2030 - Erweiterung Abstellanlage ZBA Tempelhof - Planungsleistungen Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 24.05.2022
V.2.2) Angaben zu den Angeboten
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6) Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 Bonn 53123 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.05.2022