Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Ingenieurbüro Lopp Planungsgesellschaft mbH
Freiherr-vom-Stein-Allee 5
99425 Weimar
DE-06886 Lutherstadt Wittenberg
13948-2018
Abschnitt I:
I.1) Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg
Heinrich-Heine-Str. 8
06886 Lutherstadt Wittenberg
E-Mail: hartmut.nitsche@abwasser.wittenberg.de
Internet: www.abwasser.wittenberg.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Entwässerungsbetrieb Lutherstadt Wittenberg
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Abwasserentsorgung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Objektplanung und Fachplanungen an der Bestands-Kläranlage in der Lutherstadt Wittenberg Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 09/2017
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71321000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Verfahrenstechnischen Optimierung und Sanierung von Teilen der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung der Kläranlage Lutherstadt Wittenberg, Objekt- und Fachplanung nach den Leistungsphasen 1-9 HOAI
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 256.307,70 EUR
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEE0E Hauptort der Ausführung: Kläranlage Wittenberg
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Verfahrenstechnische Optimierung und Sanierung von Teilen der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung der Kläranlage Lutherstadt Wittenberg, Objekt- und Fachplanung nach den Leistungsphasen 1-9 HOAI
II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Persönliche Projekterfahrung / Gewichtung: 65 Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 15
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 101-201702
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: ELW 09/2017 Bezeichnung des Auftrags: Objektplanung und Fachplanungen an der Bestands-Kläranlage in der Lutherstadt Wittenberg Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2) Auftragsvergabe
V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 18.12.2017
V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde INGENIEURBÜRO LOPP Planungsgesellschaft mbH Freiherr-vom-Stein-Allee 5 Weimar 99425 Deutschland E-Mail: weimar@lopp.de NUTS-Code: DEG05 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 256.307,70 EUR
V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Es findet keine „E-Vergabe“ statt. Teilnahmeanträge und, sofern der Bewerber ausgewählt wurde, Angebote sind auf dem Postweg oder direkt in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig beim Auftraggeber einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften, jeweils gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind grundsätzlich zugelassen, soweit durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht beeinträchtigt wird. Leiht sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft ein Eignungskriterium bei einem Dritten, gilt § 47 VgV, der Dritte muss seine Eignung nachweisen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen darlegen und eine Verpflichtungserklärung für den Fall der Auftragserteilung abgeben.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Landesverwaltungsamt, Vergabekammern Ernst –Kamieth – Straße 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 10.01.2018