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Titel
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Errichtung eines Regenrückhaltebeckens sowie einer Löschwasserbevorratung im Sondergebiet der IGS-Erweiterung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberLandratsamt Osnabrück Fachdienst 1 Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
VergabestelleLandratsamt Osnabrück Fachdienst 1 Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
AusführungsortDE-49082 Osnabrück
Frist02.10.2024
Vergabeunterlagenvergabe.niedersachsen.de/…/CXTBYYDY1PP4KSQL
Beschreibung

a) Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau

Am Schölerberg 1

DE-49082 Osnabrück

Telefon: +49 541/501-1100 Fax: +49 541/501-61100

 

E-Mail: vergabe@Lkos.de

Internet: www.landkreis-osnabrueck.de

 

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

Vergabenummer LKOS 2024 - 325

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe: elektronisch, in Textform, mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel

Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1PP4KSQL

schriftlich

 

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

Planung u. Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

 

e) Ort der Ausführung

Sondergebiet IGS-Erweiterung

Bürgerschützenstraße

49584 Fürstenau

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Art der Leistung: Mit der 2. Änderung des B-Plans Nr. 46 "Sondergebiet IGS - Erweiterung" wurde der Bau eines Kindergartens und einer Sporthalle geplant. Weiterhin ist innerhalb des B-Plans der Bau eines Blockheizkraftwerks vorgesehen, das u.a. der Wärmeversorgung der vorgenannten Bauvorhaben und der westlich gelegenen Integrierten Gesamtschule (IGS) Fürstenau dient. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung sind sowohl der Kindergartens, als auch das Blockheizkraftwerk hergestellt. Die Turnhalle befindet sich noch in Bau. Für die Belange der Oberflächenentwässerung und Wasserwirtschaft ist durch die Samtgemeinde Fürstenau der Bau eines Regenrückhaltebeckens in diesem Gebiet geplant. Weiterhin ist für den Planungsbereich ein unabhängiger Löschwasserspeicher zu erstellen, der für den Brandschutz der neu erstellten Hochbauten erforderlich wird.

Folgende Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung:

- Herstellung eines Regenrückhaltebecken in offener Erdbauweise

- Drossel- und Ablaufbauwerk für das RRB

- Kanalbau- und Straßenbauarbeiten für die Verlegung der Zu- und Ableitung des vorgenannten RRB

- Herstellung einer Löschwasserzisterne mit zwei Löschwasserentnahmestellen Mit der Ausführung der Baumaßnahme kann unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Die Fertigstellung hat bis spätestens 30.04.2025 zu erfolgen. Umfang der Leistung: vgl. Baubeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis

 

g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage

Zweck des Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe

 

f) nein

ja, Angebote sind möglich nur für ein Los

für ein oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

 

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung: Fertigstellung oder Dauer der 30.04.2025

Leistungen: weitere Fristen

 

j) Nebenangebote

zugelassen

nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

nicht zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote

zugelassen

nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Online-Plattform "Vergabe Niedersachsen" (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1PP4KSQL/documents)

 

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:

Abgabe Verschwiegenheitserklärung

andere Maßnahme:

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019

11.09.2024 09:33 Uhr - VMS 11.4.1.0719

 

121Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.

Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert

Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen 26.09.2024 und Anschreiben bis

 

o) Ablauf der Angebotsfrist am 02.10.2024 um 09:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist: am 08.11.2024

 

p) Adresse für elektronische Angebote

"Vergabe Niedersachsen" (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1PP4KSQL)

 

Anschrift für schriftliche Angebote

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst Deutsch;

sein müssen:

 

r) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

 

s) Eröffnungstermin am 02.10.2024 um 09:00 Uhr

Ort Kreishaus Osnabrück

Personen, die bei der Da nur elektronische Angebote zugelassen sind, dürfen Bieter gem. § 14 Eröffnung anwesend sein VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen. dürfen Bietern wird das Submissionsergebnis gem. § 14 Abs. 6 VOB/A naufgefordert zur Verfügung gestellt.

 

t) geforderte Sicherheiten 1. Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 2. Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

 

v) Rechtsform der /

Anforderung an

Bietergemeinschaften

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11.09.2024 09:33 Uhr - VMS 11.4.1.0719

 

121w) Beurteilung zur Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

 

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

 

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

 

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich

Online auf "Vergabe Niedersachsen" (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY1PP4KSQL/documents) oder Vergabestelle, siehe

 

a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen

Sonstige Unterlagen

• Angebotsschreiben: Ihr Angebot muss das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB Bund) enthalten. Sofern die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen ist, ist bei der Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot ein gesondertes Angebotsschreiben zu verwenden.

• Eigenerklärung des Bieters gem. § 4 NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der bereitgestellte Vordruck der Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten ist mit dem Angebot einzureichen.

• Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB Bund) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Im Falle einer einschlägigen Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ist die Angabe der entsprechenden Registriernummer (PQ- Nummer) im Angebotsschreiben ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.

• Formblatt zur Preisermittlung nach Kalkulationsart: Je nach Art der Kalkulation ist mit dem Angebot entweder

- das Formblatt 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) oder

- das Formblatt 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.

• GAEB-Datei: Das Preis-Verzeichnis ist (zusätzlich) in der GAEB-Austauschphase 84 einzureichen.

• Leistungsverzeichnis: Leistungsverzeichnis mit den Preisen Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• Schweißnachweis gem. Richtlinie DVS 2212, Prüfgruppe I - III

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121Sonstige Unterlagen

• Aufgliederung der Einheitspreise: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist das Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) des Vergabehandbuch des Bundes ausgefüllt vorzulegen.

• Eigenerklärung der Nachunternehmen gem. § 4 NTVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, muss der Bieter auch die von diesen unterschriebene Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetze (NTVergG) zur Zahlung von Mindestentgelten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen.

• Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen): Gem. § 8 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) haben Unternehmen grundsätzlich vor der Erteilung eines Bauauftrages durch Unterlagen, die nicht älter als ein Jahr sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erbringen. Davon ausgenommen sind solche Unternehmen, die in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen sind und dort freiwillig die o. g. Nachweise hinterlegt haben. Soweit Nachunternehmen bei der Ausführung des Auftrages eingesetzt werden und der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mehr als 3.000 EUR (netto) beträgt, ist der Auftragnehmer gem. § 13 NTVergG verpflichtet, den eingesetzten Nachunternehmen den Nachweis abzuverlangen und dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen vorzulegen, sofern das Nachunternehmen nicht in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen eingetragen ist und dort die entsprechenden Nachweise hinterlegt hat.

• Urkalkulation: Der AN hat dem AG die Urkalkulation des Angebotes in einem verschlossenen Umschlag vor Zuschlagserteilung zu übergeben. Die Preisermittlung ist so aufzustellen, dass sämtliche Positionen entsprechend nachfolgender Beschreibung aufzusplitten sind. Aus der Kalkulation müssen die Einzelkosten der Teilleistungen, die Gemeinkosten der Baustelle, die Allgemeinen Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn und die Umsatzsteuer hervorgehen. Werden kalkulatorisch Kalkulationsbausteine verwendet, ist der Kalkulation jeder Kalkulationsbaustein aufgeschlüsselt beizufügen. In der Kalkulation sind Einzelleistungen ggf. unterteilt in Teilleistungen (Unterpositionen) mit Leistungsansatz und den Einzelkosten der Teilleistungen (Gerätekosten, Lohnkosten, Materialkosten, Fremdkosten) nachvollziehbar aufzuführen. Das Eintragen von Endpreisen und Nachunternehmerkosten oder von Stundenansätzen und Gerätekosten, deren Herkunft und Ursprung nicht zu erkennen sind, genügt nicht. Vielmehr muss der Kalkulation detailliert zu entnehmen sein, wie die Preise entstanden sind. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Urkalkulation nach Auftragserteilung zur Kontrolle der o.a. Anforderungen zu öffnen.

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)

Name Kommunalaufsicht des Landkreises Osnabrück

Straße Am Schölerberg 1

PLZ, Ort 49082 Osnabrück

Telefon Fax

E-Mail Internet www.landkreis-osnabrueck.de

 

Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber

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121Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO):

Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

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11.09.2024 09:33 Uhr - VMS 11.4.1.0719

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 188298 vom 17.09.2024