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Titel
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Herstellen von Löschwasserentnahmestelle durch Löschwasserbrunnen
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleStadt Zehdenick Zentrale Vergabestelle
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
AuftragnehmerBrunnenbau Berger GmbH
Triftweg 1
16766 Kremmen
AusführungsortDE-16792 Zehdenick
Beschreibung

a) Stadt Zehdenick

Falkenthaler Chaussee 1

16792 Zehdenick

Telefon +49 3307/4684-146

Fax +49 3307/4684-119


E-Mail: vergabe@zehdenick.de

Internet: www.zehdenick.de


b) Löschwasserentnahmestelle Zabelsdorf Löschwasserentnahmestelle Zabelsdorf Die Stadt Zehdenick beabsichtigt die Löschwasserversorgung innerhalb des Gemeindegebietes zu verbessern. Hierzu wurde auf Basis von Vorortkenntnissen des Ordnungsamtes in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro der erforderliche Standort für die Löschwasserentnahmestelle ermittelt und festgelegt. Der ermittelte Standort soll als frostfreie Löschwasserentnahmestelle ausgebaut werden. Die Entnahmestelle soll in Form von Löschwasserbrunnen hergestellt werden, und wird gemäß DIN 14220, "Löschwasserbrunnen" ausgeführt. Für den Grundschutz in dem durch diesen Brunnen abgedeckten Ortsbereiche mit niedriger Brandausbreitungsgefahr wird eine Löschwassermenge von 48 m³/h angesetzt, die über eine Dauer von 2 Stunden zu gewährleisten ist. Hierzu werden Bohrungen von ca. 400 mm Durchmesser bis zur erforderlichen Tiefe abgeteuft und anschließend Brunnenrohre mit Filterrohren eingebaut. Es ist planungsmäßig eine Tiefe von maximal 50 m vorgesehen, die genaue Tiefe ergibt sich erst im Rahmen der Bohrarbeiten. Hauptleistungen: Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten enthalten die nachfolgend zusammengefassten Hauptleistungen: 50 m Spülbohrung herstellen, d=400 mm 8 m³ Bohrgut abfahren/entsorgen 8 m Filterrohr DN 175 liefern, einbauen 52 m Vollrohr DN 175 liefern, einbauen 5 m³ Filterkies liefern, einbauen 1 m³ Quelltonabdichtung liefern, einbauen 3 m³ Verfüllkies liefern, einbauen 1 Stk. Brunnenkopf DN 175 liefern, montieren 40 m Steigrohr DN 100 liefern, montieren 1 Stk. Unterwassermotorpumpe 5,5 KW liefern, montieren 1 Stk. Zähleranschlusssäule liefern, aufstellen, anschließen 20 m² Schottertragschicht Aufstellfläche Anmerkung: Die angegebenen Mengenansätze im LV sind überschläglich gerechnet. Die Abrechnung erfolgt daher im Zuge der Baudurchführung nach tatsächlichen Mengen. Bezeichnung Ortsteil Zabelsdorf Ort 16792 Zehdenick


c) Für Formblatt 214 Besondere Vertragsbedingungen - Schnellstmöglich nach Auftragserteilung und in vorheriger Absprache - geplante Ausführung in der Zeit vom 01.09. bis 31.12.2024 Bezeichnung Brunnenbau Berger GmbH Ort 16766 Kremmen OT Hohenbruch 1. Die Bieterkommunikation erfolgt während der Angebotsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Die Vergabeunterlagen werden allen Bietern ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download zur Verfügung gestellt. 2. Fragen zur Ausschreibung sind rechtzeitig zu stellen (spätestens 4 Kalendertage), dass der Vergabestelle eine Beantwortung möglich ist. 3. Es gilt die VOB/A - Ausgabe 2019. 4. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt in Höhe des aktuell gültigen Mindestentgeltes gemäß BbgVergG gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen. 5. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss. 6. Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, die Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) vorliegt. Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation/ULV) ist. Die SOKABau-Bescheinigung kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVerg. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/ des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen die entsprechenden aktuell gültigen (nicht älter als 12 Monate) Nachweise vorzulegen.

VeröffentlichungGeonet Vergabe 187706 vom 17.09.2024