Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Vergabestelle
Reideburger Straße 47
06116 Halle
DE-06116 Halle
09.01.2025
1. Landesamt für Umweltschutz
Reideburger Str. 47
DE-06116 Halle (Saale)
Mailadresse: vergabestelle-FUB@lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Internet: lau.sachsen-anhalt.de/landesamt-fuerumweltschutz-sachsen-anhalt-lau
1b) Zuschlag erteilende Stelle: Wie Hauptauftraggeber siehe a).
2. Angaben zum Verfahren: a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 23.11-01-2024_KgmB
3. Angaben zu Angeboten: a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 09.01.2025 - 23:59 Uhr Ablauf der Bindefrist 17.02.2025.
4. Angaben zu Vergabeunterlagen: a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 09.01.2025 - 23:59 Uhr.
5. Angaben zur Leistung: a) Art und Umfang der Leistung 1 Einleitung In den Landkreisen Harz und Mansfeld Südharz des Landes Sachsen-Anhalt treten in bergbauhistorisch beeinflussten Gebieten, wie Harzgerode und Mansfelder Land, großflächige Bodenbelastungen auf, die nicht nur eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, sondern auch eine Gefährdung für betroffene Schutzgüter darstellen. Die obersten Bodenschichten weisen an diesen Standorten teilweise flächendeckend Konzentrationen von verschiedenen Schadstoffen, wie z. B. Arsen, Blei oder Cadmium, auf, welche die jeweiligen Prüfwerte nach BBodSchV um ein Vielfaches überschreiten und somit schädigend auf Pflanzen, Tiere und Menschen wirken können. Die feststellbare Bodenbelastung ist generell das Resultat der jeweiligen Nutzung und deren Dauer unter Berücksichtigung der ursprünglich anstehenden oberflächennahen Gesteine, der lokalen Immissionssituation sowie eines möglichen Überschwemmungseinflusses. Die genaue Verteilung dieser Bodenbelastungen sowie aktuelle Schadstoffkonzentrationen sind jedoch für die einzelnen Gebiete nicht bekannt. Eine umfassende Sammlung und Aufbereitung der bisher erhobenen Daten, z. B. in Form einer Datenbank oder digitalen Karte, sind für den Untersuchungsraum Harz Mansfelder Land bisher nicht erfolgt. 2 Zielstellung Hauptziel des Vorhabens ist die Sammlung vorhandener Daten und Informationen zu Bodenbelastungen in und um ehemaligen Bergbau- und Erzverhüttungsstandorten im Raum Harz Mansfelder Land im GIS und der anschließende Verschnitt mit relevanten Geodaten zu den Haupteinflussfaktoren für die flächenhafte Darstellung von Stoffgehalten als Arbeits- und Auswertungsgrundlage zur Ableitung des weiteren Handlungsbedarfs. Hierbei sollen insbesondere die unter Anlage 02.a genannten Cluste, Untersuchungsgebiete mit bekannten bzw. vermuteten Hotspots, betrachtet werden. Im Ergebnis soll eine zusammenfassende digitale Karte zu geogen und montanhistorisch bedingten Bodendaten, als eine Art vorläufige Bodenbelastungskarte, für den Raum Harz Mansfelder Land erstellt werden. 3 Aufgabenstellung Der Auftrag beinhaltet die folgenden zwei Arbeitspakete, AP, welche chronologisch abzuarbeiten sind und nachfolgend näher erläutert werden: AP1: Recherche nach relevanten Informationsquellen sowie Erfassung und Validierung von Daten zu geogen und montanhistorisch bedingten Bodenbelastungen und ihren Einflussfaktoren, siehe Kap. 3.1 AP2: Erstellung einer zusammenfassenden digitalen Karte zu geogen und montanhistorisch bedingten Bodendaten, KgmB, mit Teilergebnis und Auswertungskarten im GIS sowie Ableitung des weiteren Handlungsbedarfs für einzelne Gebiete, siehe Kap. 3.2. 3 . 1 Datenrecherche, erfassung und validierung Um die Verteilung der Bodenbelastungen sowie aktuelle Schadstoffkonzentrationen für den Untersuchungsraum besser bewerten zu können, sollen in einem ersten Arbeitsschritt die wichtigsten Untersuchungsgebiete genauer abgegrenzt werden und die Datengrundlage für die Kartenerstellung, AP2, siehe Kap. 3.2, geschaffen werden. Hierfür sind eine umfassende Recherche zur Bergebauhistorie relevanter Ortschaften, genaue Lage möglicher Kontaminationsquellen, und zu bereits erfolgten Bodenuntersuchungen, flächenhaften Einflussfaktoren sowie notwendigen Zusatzinformationen und anschließend eine sorgfältige Eignungsprüfung der erfassten Daten notwendig. 3 . 2Erstellung digitaler Karten Bei der Erstellung der BBK werden Daten zu Schadstoffgehalten in Böden mit weiteren relevanten Informationen verschnitten und ausgewertet sowie flächenhafte Darstellungen zur Schadstoffverteilung erzeugt. Hierfür müssen für die mit dem Auftraggeber final festzulegenden Untersuchungsgebiete und jeweiligen Bewertungsflächen mehrere Arbeitskarten, z. B. zu, abgeleiteten Stoffkonzentrationen und den relevanten Einflussgrößen, erstellt werden, welche wiederum zu Teilergebniskarten bzw. Auswertungskarten verknüpft werden sollen. Die Bildung homogener Raumeinheiten ist Grundvoraussetzung, um aus den vorhandenen Punktdaten eine flächenhafte Darstellung, mittels Interpolation oder Effektbereinigung, zu ermöglichen. Homogene Raumeinheiten kennzeichnen Flächenanteile des Untersuchungsgebietes, die sich im Hinblick auf die Einflussfaktoren der stofflichen Bodenbelastung ähnlich sind und sich entsprechend DE Formular — Auftragsbekanntmachung 4 gegenüber anderen Raumeinheiten abgrenzen lassen. Als solche Raumeinheit können z. B. eine Siedlung oder ein Überschwemmungsgebiet angesehen werden. Bei der Bildung von homogenen Raumeinheiten sollen regionale oder lokale Besonderheiten, wie z. B. das Ausgangsgestein, die Flächennutzung und die Lage von ehemaligen Emittenten unbedingt berücksichtigt werden. Die hierfür benötigten Geodaten müssen ebenfalls vom Auftragnehmer eigenständig gesammelt werden. Mithilfe von zu erstellenden Beurteilungskarten sollen auch flächenhafte Auswertungen in Bezug auf die Vorsorge, Prüf und Maßnahmenwerte der BBodSchV für einzelne Elemente bzw. Nutzungsarten ermöglicht werden. Hierfür werden die festgelegten Raumeinheiten für jeden Parameter in Bewertungsklassen mit unterschiedlichem Handlungsbedarf unterteilt. Gebiete bzw. Flächen mit einem besonders hohen Gefährdungspotenzial sollen vom Auftragnehmer hervorgehoben werden. Auf Bereiche mit besonders geringer Datendichte bzw. unklarer Datenlage, z. B. aufgrund von Unstimmigkeiten in damaligen Untersuchungsergebnissen, soll vom Auftragnehmer ebenfalls hingewiesen werden. Für weitere Untersuchungen sollen in diesen Fällen geeignete Gebiete bzw. konkrete Probenahmeflächen empfohlen und in einer Konzeptkarte grafisch dargestellt werden. Für die methodische Umsetzung der Datenerhebung und Kartenerstellung können bezüglich einzelner Arbeitsschritte u. a. die folgenden Arbeitshilfen zur Orientierung verwendet werden: Leitfaden zur „Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten zur flächenhaften Darstellung und Beurteilung von Schadstoffen in sächsischen Böden“ vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Stand: 05/2007 Merkblatt Nr. 24, Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten :Teil I: Außenbereiche Stand: 2000, LANUV-Arbeitsblatt 1, Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten: Teil II: Siedlungsbereiche Stand: 2007, LANUV-Arbeitsblatt 17, Leitfaden zur Erstellung digitaler Bodenbelastungskarten:Teil III: Erfassung von und Umgang mit überschwemmungsbedingten Belastungsbereichen Stand: 2011. Aktuell ist davon auszugehen, dass z. B. aufgrund einer zu geringen Datendichte bzw. qualität eine flächenhafte Darstellung von Stoffkonzentrationen nicht in allen sieben Untersuchungsgebieten,siehe Anlage 02.a, sinnvoll realisiert werden kann. In Abhängigkeit von den im AP1 erhobenen Daten und den Abstimmungen im Workshop 2, siehe Kap. 3.1 und 5.1, sollen für mindestens drei ausgewählte Untersuchungsgebiete geeignete Teilergebnis- bzw. Auswertungskarten erstellt werden. 4 Berichterstattung Der Auftragnehmer fertigt einen Abschlussbericht an, wobei insbesondere die folgenden Inhalte schriftlich und ggf. grafisch darzulegen sind: Der Bericht, inkl. Anlagen, ist ausgedruckt, in dreifacher Ausführung, und elektronisch an den Auftraggeber zu übergeben. Auch die im Rahmen des Projekts erhobenen und aufbereiteten Daten und Dokumente sind elektronisch zu übergeben. Hierbei ist die unten genannte Leistungslaufzeit zu beachten. Die Rechte für die Daten und Dokumente liegen beim Auftraggeber. 5 Veranstaltungen Im Rahmen des Projektes sind die folgenden drei Besprechungen im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in Halle Saale bzw. als Videokonferenz, online, abzuhalten: 4.Abschlusspräsentation im LAU Methodik und Ergebnisse der Kartenerstellung und Ableitung von Handlungsempfehlungen Der Projektablauf ist in der Anlage 02.e schematisch dargestellt. Die Termine für die Veranstaltungen sind mit dem Aufraggeber LAU und den beiden am Projekt beteiligten UBB’en siehe Kapitel 7 abzustimmen. Für weiter Details beachten Sie bitte die Leistungsbeschreibung. c) Ort der Leistungserbringung Halle (Saale).
7. Zulassung von Nebenangeboten: Nein.
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Vertragsbeginn: mit Zuschlagserteilung. Leistungsbeginn: 01.02.2025 Leistungsende: 30.11.2025.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html.
12. Zuschlagskriterien: Preis: 50 % Erfahrung in der Kartenerstellung mit GIS: 30 % Konzeption des Angebots: 20 %.
14. Sonstige Angaben: Dieses Verfahren unterliegt der Möglichkeit zur Nachprüfung gemäß § 19 Abs. 2 TVergG LSA. Gemäß § 19 Abs. 4 TVerggG LSA ist der Antrag unzulüssig, soweit. 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder. 4. mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.