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Titel

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Vermessung an Wohn- und Geschäftsliegenschaften

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Immobilien Stadt Bern
Bundesgasse 33
3011 Bern

Vergabestelle

Stadt Bern Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern

Ausführungsort

CH-3011 Bern

Frist

19.01.2026

Beschreibung

a) Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern

Bundesgasse 33

3011 Bern - Schweiz

Telefon: +41313217314

 

E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch

www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung

 

b) Wohn- und Geschäftsliegenschaften, Gebäudeaufnahmen / Ausschreibungspaket 25.01 #26516-01 Ausschreibung Gegenstand und Umfang des Auftrags Die Stadt Bern ist im Besitz vielzähliger Wohn- und Geschäftsliegenschaften. Hinsichtlich der strategischen Planung von Unterhalts- und Sanierungsmassnahmen sollen Gebäudeaufnahmen durchgeführt, Grundlagenpläne und Flächenauszüge erarbeitet werden. Immobilien Stadt Bern beabsichtigt in den kommenden Jahren, Unternehmen mit den Gebäudeaufnahmen zu beauftragen. Die Aufträge erfolgen dabei paketweise. Die Auftragspakete beinhalten eine unterschiedliche Anzahl an Gebäuden, die über einen definierten Zeitraum aufgenommen und ausgewertet werden sollen. Zielsetzung Gebäude, die in absehbarer Zeit einer grosszyklischen Sanierung unterzogen werden, sollen frühzeitig vermessen und die erforderlichen Grundlagenpläne, Flächenauszüge/ -Tabellen sowie 3D-Modelle erarbeitet werden. Diese Grundlagen dienen Immobilien Stadt Bern bei der strategischen Planung der bevorstehenden Baumassnahmen. Ort der Auftragserfüllung Schweiz Stadt Bern und Umgebung

 

c) Ausführungstermin 01.04.2026 - 31.01.2027 In der Objektliste-25.01 können zusätzlich, objektespezifische Terminvorgaben definiert sein. Vertragslaufzeit Keine Angabe Dieser Auftrag kann nicht verlängert werden

 

d) Eignungskriterien Bemerkungen Alle Eignungskriterien und generellen Teilnahmebedingungen müssen erfüllt werden. Anbieterinnen und Anbieter, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 und Art. 7 IVöBV vorliegen, u.a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: • Teilnahmeberechtigt sind Anbietende mit Geschäfts- oder Wohnsitz in der Schweiz oder einem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. • Alle beteiligten Firmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Beschaffungswesens erfüllen. Es gilt die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen das Gewähren von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). • Werden weitere Unternehmungen oder Fachleute involviert, werden diese als Subunternehmen in das Projekt mit einbezogen. Entsprechende Firmen sind nach dem Zuschlag innert 60 Tagen bekanntzugeben. Alle beteiligten Firmen müssen die Anforderungen des öffentlichen Beschaffungswesens erfüllen. WICHTIG: Die charakteristischen Leistungen (Vermessung und Darstellung) sind durch die Anbietenden (resp. Bietergemeinschaft) zu erbringen. Es dürfen nur untergeordnete Leistungen an Subunternehmen weitergegeben werden. • Das Angebot muss fristgerecht eingereicht und unterzeichnet sein. • Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben. • Einreichen der unterzeichneten Selbst- und Angebotsdeklaration und Abgabe der verlangten Nachweise (nicht älter als ein Jahr). -D5.5 - Selbstdeklaration mit Nachweisen -D5.6 - Angebotsdeklaration • Erfüllen der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden • Erfüllen der Terminvorgaben -D5.4-Bestätigung Termineinhaltung • Bestätigung Einhaltung Detaillierungsgrad und Plandarstellung -D5.9 - Bestätigung Detaillierung • Nachweis Fachkompetenz, mittels Firmenportrait pro anbietende Firma/ Bietergemeinschaft: -D5.8 - Firmenportrait -Anzahl Mitarbeiter*innen /Erfahrung in der Vermessung von Projekten in ähnlicher Komplexität und Anzahl. -Organisationsstruktur und Leistungsfähigkeit der Unternehmung; Nachweis einer personellen Besetzung, die eine qualitätsvolle Auftragsabwicklung gewährleisten kann. -Aufzeigen der vorhandenen Infrastruktur, Gerätschaften, Arbeitsweisen, Geschäftsstellen. • Abgabe zweier Arbeitsproben gemäss Ziff. 4.3 im D1-Pflichtenheft oder (vgl. D1-Pflichtenheft) Eignungskriterien Siehe Pflichtenheft Punkt 4.6.1 Für die Beurteilung Eignung und der Teilnahmeberechtigung (Generelle Teilnahmebedingungen) Zuschlagskriterien Bemerkungen Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag. Als vorteilhaftestes Angebot gilt, welches die Zuschlagskriterien am besten erfüllt. Das Bewertungsgremium erstellt aufgrund der erfolgten Beurteilung zugunsten des Anbietenden mit der höchsten Punktzahl den Zuschlagsentscheid. Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung. Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen. Beim Preis sind Minuspunkte möglich. Die Beurteilung der Arbeitsproben erfolgt gleichwertig pro Probe. Die Bewertung erfolgt mit der Verteilung von Punkten von 5 - 1, die Vergabe von halben Punkten ist möglich. Das Nichteinreichen der Arbeitsproben führt zum Ausschluss vom Verfahren (Teilangebot, keine Nachreichung möglich). Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nachfolgender Notenskala bewertet: Note 5 = sehr gut erfüllt Note 4 = gut erfüllt Note 3 = erfüllt Note 2 = teilweise erfüllt Note 1 = nicht erfüllt Zwischennoten sind zulässig. A Angebotspreis Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 100%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.) Das Angebot hat anhand der Beilage D5.2-Angebotsblatt zu erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand mit Kostendach pro Objekt, Es werden keine Abgebotsverhandlungen geführt. Preis Gewichtung: 60% Max. Punkte: 5 B 2x Arbeitsprobe Anhand von zwei Arbeitsproben zeigen die Anbietenden auf wie die 3D-Modelle und die 2D-Pläne (Grundriss; Schnitt; Ansicht) gemäss den von ISB definierten Vorgaben dargestellt und ausgegeben werden. 1x Arbeitsprobe gemäss. D3-Definition | Level of Geometry | LOG ISB-100 . D2-Leistungs- und Projektbeschrieb 1x Arbeitsprobe gemäss. D4-Definition | Level of Geometry | LOG ISB-50 . D2-Leistungs- und Projektbeschrieb Maximal ein A3-Blatt pro Arbeitsprobe (ungebunden und ungefaltet). Gewichtung: 40% Max. Punkte: 5

 

e) Gemeinschaftsvokabular Gemeinschaftsvokabular der EU (Common Procurement Vocabulary, CPV) Haupt-CPV 70000000 Immobiliendienste Weitere CPV 44000000 Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen)

 

f) Teilnahmebedingungen Bemerkungen Grundsätzliche Anforderungen Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019). Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich (Art. 44 und 45 IVöB 2019). Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft. Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen und sämtliche Nachweise gemäss Art. 7 IVöBV erbracht worden sind, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen: Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und bran-chenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden. Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter bestehen keine Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist. Nachweis muss erbracht werden. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen. Anhang 1 Art. 7 IVöBV: Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration -Detaillierter Betreibungsregisterauszug -Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer -Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer -Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer -Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer -Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge -Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge -Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge -Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge -Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) be-züglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag) -Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG -Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach). Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

 

g) Termine Verfügbarkeit der Ausschreibungsunterlagen 12.11.2025 - 19.01.2026 Fragerunde 1, einreichen bis 24.11.2025 Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt via www.simap.ch am 27.11.2025. Einreichen des Angebots 19.01.2026, 17:00 Angebot gültig bis 19.04.2026 Die Angebote müssen eine Gültigkeit von mindestens 90 Tage ab Ablauf der Offerteingabefrist aufweisen. Öffentliche Offertöffnung Nein

 

h) Unterlagen Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen Deutsch Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen simap.ch Um Unterlagen herunterzuladen, müssen Sie als Benutzer registriert und eingeloggt sein. Anmeldung & Registration Angebotseinreichung Sprachen für Angebote Deutsch Art der Einreichung Physische Einreichung Spezifische Formvorschriften Die Angebote sind innerhalb der Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht aner-kannt). Die Offerten inkl. digitalem Angebot auf USB-Stick, sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift Wohn- und Geschäftsliegenschaften, Ausschreibungspaket 25.01 und dem Vermerk «Bitte nicht öffnen» einzureichen. Angebote sind an folgende Adresse zu richten Direktion für Finanzen, Personal und Informatik Fachstelle Beschaffungswesen Bundesgasse 33 3011 Bern - Schweiz Bedarfsstelle (Vergabestelle) Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik, Immobilien Stadt Bern Bundesgasse 33 3011 Bern - Schweiz

 

i) Weitere Informationen Ausschreibung Staatsvertragsbereich Nein   Sprache(n) des Verfahrens Deutsch   Durchführung eines Dialogs Nein   Optionen Nein   Werden Varianten zugelassen? Nein   Werden Teilangebote zugelassen? Nein   Allgemeine Bedingungen Begehungen Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen. Die Gebäude können jederzeit von aussen frei besichtigt werden.   Bietergemeinschaft Zugelassen Die federführende Firma bei Bietergemeinschaften ist zu benennen.   Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften Zugelassen   Subunternehmen Allfällige Subunternehmen sind spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung unter Beilage sämtlicher Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7IVöBV zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbietenden zu erbringen. WICHTIG: Die charakteristischen Leistungen (Vermessung und Darstellung) sind durch die Anbietenden (resp. Bietergemeinschaft) zu erbringen. Es dürfen nur untergeordnete Leistungen an Subunternehmen weitergegeben werden.   Geschäftsbedingungen Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.   Sonstige Angaben Zustelldomizil: Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung. Verhandlungen: Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt. Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.   Rechtsmittelbelehrung Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie musseinen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen. Fachstelle Beschaffungswesen   Publikationsorgane Offizielles Publikationsorgan simap.ch   Weitere Informationen: simap.ch/de/project-detail/bea7ec3c-c078-4a9a-a01f-2239b0ebee19

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 198000 vom 19.11.2025