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Titel

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Analyse von maximal 1700 Abwasserproben im Rahmen der Gewässeraufsicht gemäß § 100 WHG i.V. 94 SächsWG

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung

Auftraggeber

Landesdirektion Dresden
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden

Ausführungsort

DE-02625 Bautzen

Frist

26.08.2011

Beschreibung

a) Landesdirektion Dresden

Stauffenbergallee 2

01099 Dresden

 

b) Vergabeart:

 

Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb

 

c) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich einzureichen.

 

d) Art und Umfang der Leistung:

 

Analyse von maximal 1700 Abwasserproben im Rahmen der Gewässeraufsicht gemäß § 100 WHG i.V. 94 SächsWG im Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden; Leistungsort: Landesdirektion Dresden, Abholorte der Proben (arbeitstägliche Abholung): 500 Proben: Olbrichplatz 1 in 01099 Dresden; 1200 Proben: Käthe-Kollwitz-Straße 17 in 02625 Bautzen

 

g) Leistungszeitraum: 01.01. bis 31.12.2012 mit Option der Vertragsverlängerung

 

i) Teilnahmeanträge sind bis zum 26.08.2011 (Posteingang) schriftlich an die Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, zu stellen. Rückfragen nehmen Frau Knetsch, Tel.: 0351 8254148, oder Frau Köhler, Tel.: 03591 273146, entgegen. Spätester Absendetag der Verdingungsunterlagen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe: 07.09.2011. Anspruch auf Beteiligung am Wettbewerb besteht nicht. Bewerber, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten keine besondere Mitteilung.

 

l) Es werden nur Bieter berücksichtigt, welche mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen vollständig vorlegen:

 

Nachweis über die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 einschl. der Prüfverfahren zum Fachmodul Wasser, mindestens für die Analysenverfahren der Parameter der Anlage zu § 3 AbwAG; Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Ringversuch des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie oder Gleichwertiges; Erklärung, dass die Analysenverfahren gemäß: Anlage zu § 4 der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung-AbwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), sowie Anlage zu § 3 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.08.2010 (BGBl. I S. 1163), angewendet werden; Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung und somit der Durchführung von Untersuchungsleistungen im Rahmen der behördlichen Überwachung keine Leistungen im Rahmen der Eigenkontrolle für Nutzungen (Direkteinleiter/Indirekteinleiter) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers erbracht werden; Referenzen mit Bezug zum Leistungsgegenstand der letzen drei Jahre mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragswertes und des Ausführungszeitraums; aktueller Haftpflichtversicherungsnachweis - Die Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist bis maximal 30 % des Auftragswertes zulässig. Für die Unterauftragnehmer sind mit dem Angebot die o.g. Nachweise/Erklärungen ebenfalls einzureichen. Eine Vergabe der Analytik für die Parameter der Anlage zu § 3 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114) an Unterauftragnehmer ist nicht zulässig. Nicht berücksichtigte Angebote unterliegen § 19 VOL/A (Angabe ist mit VOL 2009 weggefallen).

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 125877 vom 18.08.2011