Archäologische Untersuchung an der A49 AS Edermünde (B210). Grabungen bis 25.09.2026, Abschlussbericht bis 09.10.2026. Bieter benötigen BfK-Mitgliedschaft und Berufshaftpflichtversicherung. Zuschlag nach niedrigstem Preis.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nordwest Vergabestelle
Gradestraße 18
30163 Hannover
DE-30163 Hannover
21.07.2026
Bekanntmachung
A.12370.00 - A49 AS Edermünde, B210 Archäologische Untersuchung - BMP NOW-2026-0300
Vergabenr. NOW-2026-0300
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest Gradestraße 18 30163 Hannover Deutschland
E-Mail-Adresse: Vergabe.nordwest@autobahn.de
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):
Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung.
3. Angebote können abgegeben werden:
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:
07.07.26, 09:15
Art der Leistung: Archäologische Untersuchung
Menge und Umfang: A49 AS Edermünde, B210 Archäologische Untersuchung
Ort der Leistung: Deutschland
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Beginn der Ausführungsfrist: 20.08.2026
Ende der Ausführungsfrist: 31.01.2027
Bemerkung zur Ausführungsfrist:
9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:
unter (URL:)
https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f22ad6f85-7ad96af42ba41284
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:
Angebote sind einzureichen bis: 21.07.2026 11:00
Ablauf der Bindefrist:
07.07.26, 09:15
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
siehe Vertragsbedingungen Nr. 1.3 sowie § 10 AVB F-StB.
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:
siehe Vergabeunterlagen, Eigenerklärung zur Eignung
Die Bieter müssen einen Nachweis über die Mitgliedschaft bei dem BfK (Berufsverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler) in der Sektion "Geschäftsbereich Archäologie" einreichen, um geeignet für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu sein
Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Nachunternehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Mindeststandard:
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Nachweis über die Mitgliedschaft bei dem BfK (Berufsverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler) in der Sektion "Geschäftsbereich Archäologie"
Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf Angebote von für die Leistungserbringung geeignete Unternehmen.
14. Angabe der Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis
Ja.
15. Sonstiges:
Die Vergabe erfolgt nach § 50 UVgO in Form einer Leistungsanfrage im Sinne des HVA-F. Nach erfolgter Wertung der Angebote kann ein Auftrag erteilt werden. Sind hierzu noch Auftragsverhandlungen erforderlich, werden Sie gesondert aufgefordert.
Maßgebende Mindeststandards, Eignungskriterien:
Die Bieter müssen Mindeststandards erfüllen, um geeignet für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu sein. Nur Angebote geeigneter Bieter werden bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Die Mindestanforderungen für die ausgeschriebenen Leistungen finden Sie in Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung (Eignungskriterien)". Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Angebot abzugeben.
Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögens-schäden) in Höhe von 2,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass für das Zusammenfallen mehrerer Schadensfälle gewährleistet ist, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.