Öffentliche Ausschreibung
Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
DE-99867 Gotha
05.06.2012
1. Landkreis Gotha, Der Landrat
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
2. Einreichungsform für Teilnahmeanträge oder Angebote (Postweg oder direkte Abgabe): schriftlich
3. Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOL/A
4. Art, Ort und Umfang der Leistungen:
Aufnahme und Transport des auf der Deponie in 99894 Leinatal/OT Wipperoda angefallenen Sickerwassers zur Kläranlage in Gotha
5. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
6. Ausführungsfrist: 01.10.2012- 30.09.2013
7. Anforderung der Vergabeunterlagen/ Auskünfte erteilt:
Ort: Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha Herr Zillmann An der Hardt 1 99894 Leinatal/ OT Wipperoda Telefon: (036253) 311-10 Telefax: (036253) 311-22 Anforderung: schriftlich, unter Vorlage des Einzahlungsbeleges für den Kostenersatz der Verdingungsunterlagen
8. Höhe des Kostenersatzes für die Verdingungsunterlagen:
Kostenpauschale für die Verdingungsunterlagen: 10,00 € Erstattung: nein Verwendungszweck: Ausschreibung Transport Deponiesickerwasser Empfänger: Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha Bank: Kreissparkasse Gotha BLZ: 820 520 20 Konto-Nr.: 0 750 100 028
9. Angebotsabgabe, bis: 05.06.2012 10:00 Uhr. Im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Transport Deponiesickerwasser KAS 2012 - 03“ Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Punkt 7
10. Zahlungsbedingungen: gemäß § 17 VOL/B
11. Mit der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Eigenerklärung im Sinne des § 6 Abs. 3 VOL/A
- Eigenerklärung im Sinne des § 10 ThürVgG
- Eigenerklärung im Sinne des § 11 ThürVgG
- Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf)
- Nachunternehmererklärung (bei Bedarf)
12. Bindefrist: 03.08.2012
13. Hinweise:
Die Bieter werden gemäß den Bestimmungen des § 19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) über nicht berücksichtigte Angebote informiert
14. Beanstandung der Vergabe:
Die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften können nach § 19 Abs. 2 ThürVgG beim Auftraggeber/Ausschreibenden (siehe Pkt. 7) vor Ablauf der Frist aus § 19 Abs. 1 ThürVgG beanstandet werden