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Titel

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Aufschlussbohrungen für Löschwasserbrunnen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Stadt Stendal
Markt 1
39576 Stendal

Ausführungsort

DE-39576 Stendal

Frist

26.08.2019

Beschreibung

a) Hansestadt Stendal

Vergabestelle

Markt 14/15

39576 Hansestadt

Stendal, Telefon: +49 3931/65-1102

Fax: +49 3931/65-1350

 

E-Mail: vergabestelle@stendal.de

Internet: www.stendal.de

 

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung; Vergabenummer: 30-90.60-2019/35

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: kein elektronisches Vergabeverfahren

 

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung: 39576 Hansestadt Stendal

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:Art der Leistung: Aufschlussbohrungen für Löschwasserbrunnen; Umfang der Leistung: Baustelle einrichten und räumen, Anliegerinformation, Beweissicherung, Provisorien, Verkehrssicherung, Herstellen von 5 Stück Aufschlussbohrungen je 80 m Tiefe, inkl. Erstellen eines Ausbauvorschlages und dem Wiederverschließen der Bohrungen

 

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage:, Zweck des Auftrags:

 

h) Aufteilung in Lose: Vergabe nach Losen: nein

 

i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 18.11.2019, Fertigstellung der Leistungen: 27.03.2020

 

j) Nebenangebote sind: nicht zugelassen

 

k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform Internet: eVergabe.de bereitgestellt.

 

n) Ablauf der Angebotsfrist am: 26.08.2019, um: 13:00 Uhr

 

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle s. a)

 

p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

 

q) Eröffnungstermin am: 26.08.2019, um: 13:00; Ort: 39576 Hansestadt Stendal, Zimmer: 201, Markt 14/15; Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter

 

r) geforderte Sicherheiten: siehe Ausschreibungsunterlagen

 

s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen enthalten sind: VOB/B

 

t) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

 

u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist erhältlich: ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem ANGEBOT ist vom Bieter bzw. ggf. vom Nachunternehmen folgender Eignungsnachweis vorzulegen: - Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, und/oder - Zertifikat nach DVGW W 120. Auf GESONDERTES VERLANGEN sind von nicht präqualifizierten Unternehmen folgende unternehmensbezogene Unterlagen vorzulegen: - aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen BG, tarifliche Sozialkasse, Finanzamt, - Auszug Handwerksrolle o.a., - Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen, - ggf. vom Unternehmer Fbl. 124 (Eigenerklärung) oder PQ-Nachweis, LVG LSA Erklärung Tariftreue/Entgeltgleichheit und Beachtung ILO-Kernarbeitsnormen.

 

v) Ablauf der Bindefrist am: 14.11.2019

 

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße, Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A): Landkreis Stendal, Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 150159 vom 15.07.2019